In diesen Wochen entscheidet die Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKBM), wie es mit dem Projekt für eine zweite Tramachse durch die Berner Innenstadt weitergeht. Anfang Jahr wurde bekannt, dass das Vorhaben auf der Kippe steht: Die Stadt Bern lehnt zwei der drei möglichen Varianten insbesondere aus städtebaulichen Überlegungen kategorisch ab. Für sie kommt einzig Variante 3 durch die Bundes- und Kochergasse in Frage (siehe Karte). Gegen diese Linienführung gibt es jedoch Opposition von den Bundesbehörden. In einem «Zwischenschritt» bemüht sich die Regionalkonferenz derzeit, mit dem zuständigen Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) nach Lösungen zu suchen (Journal B berichtete).

Zugeknöpfte Behörden
Die Abklärungen finden hinter verschlossenen Türen statt. Das BBL lehnt es zudem ab, die Stellungnahme der Bundesbehörden zum Tramprojekt offenzulegen, welche es vor anderthalb Jahren in die öffentliche Mitwirkung eingegeben hatte. Gegen diesen Entscheid hat Journal B Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, wo der Fall hängig ist.
Es bleibt somit weiterhin unklar, mit welcher konkreten Begründung der Bund eine Tramlinie durch die Bundes- und Kochergasse ablehnt. Sicherheitsüberlegungen dürften dabei aber die zentrale Rolle spielen. Das BBL hatte bei der öffentlichen Mitwirkung mit einer sehr deutlich formulierten Eingabe für Aufsehen gesorgt, die im Mitwirkungsbericht nur in einer kurzen Paraphrasierung erwähnt wurde – im Gegensatz zu den übrigen Eingaben, die öffentlich einsehbar waren. Diese favorisierten mehrheitlich die Variante durch die Bundes- und Kochergasse.
Die Zusicherung sei nicht durch die Regionalkonferenz selbst erfolgt, sondern durch den Mitarbeiter eines externen Planungsbüros.
Neue Informationen, die Journal B vorliegen, liefern nun einen möglichen Erklärungsansatz für die deutliche Stellungnahme des BBL. Gleichzeitig werfen sie neue Fragen zur laufenden Prüfung der Streckenführung durch die Bundes- und Kochergasse auf.
Ausführliche Stellungnahme der Regionalkonferenz
Journal B hat vor kurzem Einsicht erhalten in ein Mail, das ein Mitwirkungsteilnehmer vom BBL erhalten hat. Er erkundigte sich aufgrund des auffälligen Eintrags im Mitwirkungsbericht, wie das BBL zu seiner Einschätzung komme und warum sie auf diese sehr deutliche Art kommuniziert wurde. Auf erneute Nachfrage erhielt er vom BBL eine Stellungnahme mit dem folgenden Wortlaut:
Als Reaktion auf die ablehnende Haltung der Bundesbehörden, hat uns die RKBM im Januar 2023 mitgeteilt: «Auf der Fachebene werden wir diese Variante (Variante 3 Bundesgasse – Kochergasse) somit nicht weiterverfolgen». Trotz dieser Zusicherung hat die RKBM im Juni 2023 eine Einladung zur öffentlichen Mitwirkung «Zweckmässigkeitsbeurteilung 2. Tramachse Innenstadt» verschickt. Als Reaktion darauf hat das BBL am 19.09.2023 die durch Sie zitierte Stellungnahme der Bundesbehörden abgegeben.
Hat die Regionalkonferenz also noch vor zwei Jahren dem Bund zugesichert, dass es keine Tramlinie vor dem Bundeshaus geben werde? Giuseppina Jarrobino, Geschäftsleiterin der Regionalkonferenz, bestätigt dies auf Nachfrage. Allerdings sei die Zusicherung nicht durch die Regionalkonferenz selbst erfolgt, sondern durch den Mitarbeiter eines externen Planungsbüros, das an der Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) mitgearbeitet hat. Für die Kommunikation nach aussen trage aber die Regionalkonferenz die Verantwortung, wie Jarrobino betont. Damit die damalige Kommunikation zwischen dem externen Mitarbeiter und dem BBL nachvollziehbar wird, hat die Geschäftsstelle der RKBM diese in einer Chronologie zusammengefasst und uns zusammen mit dem damaligen Mailverkehr zugestellt (siehe nachfolgenden Ausklapptext).
Nach der Anfrage von Journal B hat die Geschäftsstelle der RKBM eine Zusammenstellung der Kommunikation mit den Bundesbehörden erstellt, damit die damaligen Abläufe nachvollziehbar werden. Auch der Mailverkehr zwischen dem externen Mitarbeiter und den zuständigen Mitarbeitenden des Bundes wurde uns zugestellt. Demnach hat sich das Projektteam der RKBM (unter Beteiligung der externen Auftragnehmer) im November 2022 darauf geeinigt, mit dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der möglichen Linienführung durch Bundes- und Kochergasse zu klären.
Die entsprechenden Fragen wurden am 25. November vom externen Mitarbeiter zuerst an einen Mitarbeitenden des BBL geschickt, von dem er direkt an das Fedpol verwiesen wurde. Am 28. November wurde die Anfrage an den angegebenen Fedpol-Mitarbeitenden verschickt. Am 2. Dezember folgte die Antwort mit dem Fazit, das Fedpol stehe «dem Betrieb einer 2-spurigen Tramlinie vor dem Parlamentsgebäude negativ gegenüber».
Am 5. Dezember meldete sich plötzlich wieder das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) beim externen Mitarbeiter. Die gestellten Fragen fielen in den Zuständigkeitsbereich des BBL. Weitere Anfragen seien deshalb an sie zu richten. Zudem nimmt das BBL inhaltlich Stellung: Es verweist auf seine klare Ablehnung im Rahmen der ersten Zweckmässigkeitsbeurteilung für eine zweite Tramachse, welche 2012 abgeschlossen wurde, sowie weitere Stellungnahmen zum Thema aus den Jahren 2013 und 2019. Fazit: «Mit dem Hinweis, dass das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL zum Thema ‹Zweite Tramachse Bern – Sicherheitsfragen vor Bundeshaus› in den vergangenen Jahren mehrfach kongruente Stellungnahmen abgegeben hat, fordern wir hiermit die ‹Regionalkonferenz Bern-Mittelland /RKBM› auf, die Abklärungen für eine Variante Bundesgasse / Kochergasse zu stoppen und diese Option nun ein für alle Mal zu verwerfen.»
Wie wichtig die Angelegenheit dem BBL zu sein scheint, zeigt ein Blick in die CC-Leiste: Das Mail geht innerhalb der Bundesverwaltung an nicht weniger als neun Adressat*innen des BBL und weitere fünf des Fedpol.
Am 21. Dezember 2022 antwortet der externe Mitarbeiter dem BBL. Einleitend hält er fest, dass er vorgängig keine Kenntnis von der Stellungnahme des BBL zur ersten Zweckmässigkeitsbeurteilung hatte. Bei der RKBM sei man sich der Herausforderungen einer Tramlinie vor dem Bundeshaus durchaus bewusst. Anschliessend legt er ausführlich dar, wieso die Variante Bundesgasse trotzdem im Variantenfächer auftaucht. Dabei wird unter anderem hervorgehoben, dass «gewisse Kreise aus Politik und Öffentlichkeit» sich für diese Variante starkmachten. Dann werden zwei Wege skizziert, wie mit der ablehnenden Haltung der Bundesbehörden umgegangen werden könnte: Szenario 1 «No Go», bei dem die Variante mit Verweis auf die klare Ablehnung des Bundes nicht mehr weiterverfolgt würde; oder Szenario 2 «Vertiefte Prüfung der Machbarkeit», bei dem die ablehnende Haltung des Bundes als hohe Hürde für die Machbarkeit zwar kommuniziert, die Variante aber trotzdem genauer geprüft würde.
Schliesslich hält der externe Mitarbeitende fest, dass «die bisherige Haltung der Bundesbehörden nicht als striktes NoGo, sondern als Ihre klare für uns absolut nachvollziehbare Haltung und Empfehlung zuhanden der Entscheidungsträger der ZMB» betrachtet werde. Und weiter: «Aus diesem Grund schlagen wir vor, gemäss Szenario 2 vorzugehen.» Abschliessend wird dem BBL angeboten, das Thema im Januar 2023 an einer gemeinsamen Besprechung zu erörtern.
Ohne auf dieses Angebot einzugehen, reagiert das BBL am 10. Januar 2023 per Mail auf die Ausführungen und Vorschläge. Seine neuerliche Stellungnahme wurde als Dokument angehängt und liegt Journal B nicht vor. Ein Auszug daraus wurde jedoch in der Zusammenstellung der RKBM zitiert. Es sei unverständlich, wieso die Haltung des BBL nicht als «striktes NoGo» interpretiert werde. Abschliessend wird darin die RKBM erneut aufgefordert «den definitiven Entscheid der Bundesbehörden zu akzeptieren und alternative Streckenführungen zu untersuchen». Erwähnt sei an der Stelle, dass die Bundesverwaltung keine Entscheidungsgewalt über die städtischen Strassen vor dem Bundeshaus hat.
Trotzdem zeigt der Druck des BBL Wirkung: Am 17. Januar bedankt sich der externe Mitarbeiter für die neuerliche Stellungnahme und hält fest, dass damit «ein klares und begründetes, striktes NoGo» der Bundesbehörden vorliege, welches «den zu erwartenden politischen Diskussionen» standhalten würde. Daraus folgert er: «Auf der Fachebene werden wir diese Varianten somit nicht weiterverfolgen und dies in der Partizipation bzw. Kommunikation in der Öffentlichkeit mit Ihrem strikten NoGo begründen.»
Holprige Kommunikation zwischen RKBM, externem Büro und BBL
Aus den Unterlagen geht hervor, dass es in verschiedenen Bereichen zu Kommunikationsproblemen gekommen war: Die vorschnelle Zusicherung an das BBL durch den externen Mitarbeitenden wurde im Projektteam offenbar nicht diskutiert; jedenfalls seien allfällige Absprachen mit Mitarbeitenden der RKBM heute «leider nicht mehr zu eruieren», wie es auf Nachfrage heisst. Von der Zusage des externen Mitarbeiters habe dann nur ein weiteres Mitglied des Teams Kenntnis gehabt, und sie sei in den folgenden Teamsitzungen auch nicht thematisiert worden. Dadurch hat es das Projektteam verpasst, die Bundesbehörden davon in Kenntnis zu setzen, dass die Variante durch Bundes- und Kochergasse (später «Variante 3») trotz seiner klaren Opposition weiter geprüft wird.
Dieser Entscheid fiel bereits am 2. Februar 2023 an einer Sitzung des Projektteams, also nur gut zwei Wochen nach der Zusicherung ans BBL. Der Beschluss hätte dem BBL kommuniziert werden sollen, hält die RKBM fest. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die Bundesbehörden zwischen dem Beginn der öffentlichen Auflage am 19. Juni 2023 und dem Einreichen ihrer Stellungnahme am 19. September drei Monate Zeit gehabt hätten, sich bei «allfälligen Verständnisfragen» beim Projektteam zu melden.
Die AG PSM befürchtet, dass die Streckenführung durch Bundes- und Kochergasse zu wenig ernsthaft geprüft werde.
Es ist gut möglich, dass das BBL seine Eingabe vom Herbst 2023 (auch) aufgrund der nicht eingehaltenen Zusage in der Deutlichkeit formuliert hat, wie sie aus der Paraphrasierung im Mitwirkungsbericht hervorgeht. Mit Sicherheit lässt sich dies aber nicht sagen. Das BBL lehnt es aufgrund des laufenden Beschwerdeverfahrens ab, gegenüber Journal B dazu Stellung zu nehmen. Aus den Unterlagen der Regionalkonferenz geht zudem hervor, dass das BBL seine Interessen bereits zuvor in aller Deutlichkeit kommuniziert hatte.
Auffällige Formulierungen
Die Formulierungen in den Unterlagen werfen aber auch neue Fragen auf. Auffällig ist insbesondere die Begründung, wieso die Streckenführung durch die Bundes- und Kochergasse weiter geprüft werden soll: Aus der Sitzung des Projektteams vom 2. Februar ist dazu im Protokoll vermerkt: «Von Seite Bund/BBL kam NoGo für Varianten via Bundesplatz. Das Projektteam ist der Ansicht, dass die Variante Bundesplatz wegen dieses NoGo nicht bereits in der Grobevaluation verworfen werden soll. Es soll auch zu dieser Variante ein Argumentarium mit den Vor- und Nachteilen erarbeitet werden, um in der späteren Kommunikation die Oberhand zu behalten.»
Auch im Mail des externen Mitarbeiters an das BBL vom 21. Dezember 2022 (siehe Ausklapptext oben) wurde die erneute Berücksichtigung der Variante mit der öffentlichen Kommunikation begründet. So würden sich «gewisse Kreise aus Politik und Öffentlichkeit» für diese Option stark machen. Ihre Machbarkeit müsse also eingehend geprüft werden und ein allfälliger Ausschluss «dem öffentlichen bzw. politischen Druck der Befürworter einer solchen Lösung standhalten können». Im Gegensatz zum erwähnten Protokollauszug werden aber noch weitere Gründe genannt.
Befürworter*innen von Variante 3 sind alarmiert
Mit «gewissen Kreisen» dürfte nicht zuletzt die Arbeitsgruppe Planung Städtebau Mobilität Bern (PSM Bern) gemeint sein. Der Verein hat sich in der Vergangenheit immer wieder pointiert zu Planungsgeschäften von Stadt und Region Bern geäussert, etwa auch zum Fischermätteli-Tram. Bei der zweiten Tramachse bezieht er schon seit Jahren klar Stellung für die Variante durch die Bundes- und Kochergasse und gegen die alternativen Linienführungen. Diese Haltung stützt sich unter anderem auf die «Netzalternative 2045» des Verkehrsplaners Pierre Pestalozzi und wird auch von mehreren Fachverbänden geteilt (siehe Ausklapptext unten).
Die AG PSM verfolgt den Evaluationsprozess der Regionalkonferenz seit längerem kritisch. Sie befürchtet, dass die Streckenführung durch Bundes- und Kochergasse zu wenig ernsthaft geprüft werde, obwohl sich in der Mitwirkung eine klare Mehrheit für diese Variante ausgesprochen habe.

Mit den neuen Erkenntnissen konfrontiert, sieht sich die Arbeitsgruppe in ihrer Skepsis gegenüber dem Prozess bestätigt. Die Unterlagen zeigten, dass die Regionalkonferenz Anfang 2023 unter dem Druck des Bundes die Variante durch Bundes- und Kochergasse intern aufgegeben habe und fachlich nicht mehr weiterverfolgen wollte. Erst unter dem «überwältigenden Zuspruch» für die Variante in der öffentlichen Mitwirkung habe sich die RKBM ein Jahr später für den aktuellen Zwischenschritt mit dem Bund entschieden. Es sei aber weiterhin zu befürchten, «dass der Bund eine objektive und unvoreingenommene Durchführung der ZMB verzögert bis verunmöglicht». Das Vertrauen in die Unabhängigkeit des Evaluationsprozesses sei damit «erschüttert». Der Verein fordert deshalb, dass der Evaluationsprozess ab sofort öffentlich geführt wird: «In dieser für die zukünftige Entwicklung des Stadtzentrums von Bern zentralen Frage muss volle Transparenz geschaffen werden.»
Dass es möglichst bald eine zweite Tramachse durch die Berner Innenstadt braucht, um die aktuelle Strecke durch die Hauptgassen der oberen Altstadt zu entlasten, ist in Fachkreisen und Politik seit Jahren breiter Konsens. Schon vor der Durchführung der aktuellen Zweckmässigkeitsbeurteilung haben sich zahlreiche Fachleute aus den Bereichen Verkehrsplanung, Städtebau und Architektur für eine Linienführung durch Bundes- und Kochergasse (sogenannte «Bundesmeile») ausgesprochen. Neben der AG PSM Bern ist insbesondere das Forum öffentlicher Raum FÖR.Bern zu nennen, das von verschiedenen Fachverbänden, darunter der Berner Sektion des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA, ins Leben gerufen wurde.
Das Forum setzt sich nach eigenen Angaben für die Qualitäten des öffentlichen Raumes ein, vertritt also primär eine städtebauliche Perspektive. Sowohl die AG PSM wie auch FÖR.Bern stützen sich in ihrer Haltung auf eine Gesamtanalyse des Berner ÖV-Systems, die der Raum- und Verkehrsplaner Pierre Pestalozzi im Jahr 2022 vorgestellt hat, der sich selbst in beiden Gruppierungen engagiert. Gemäss dieser «Netzalternative 2045» sei die Variante durch die Bundesgasse mit Abstand am besten für die Bedürfnisse des künftigen Berner ÖV-Systems geeignet. Die anderen möglichen Varianten seien zudem aus städtebaulicher Sicht extrem heikel, da sie zu einer zusätzlichen Belastung des Bahnhofumfelds führen würden. Die öffentliche Mitwirkung zur ersten Phase der Zweckmässigkeitsbeurteilung hat gezeigt, dass diese Haltung von zahlreichen weiteren Akteuren geteilt wird. Eine klare Mehrheit der Mitwirkungsteilnehmenden hat sich für die Variante durch die Bundes- und Kochergasse ausgesprochen, darunter auch die Stadt Bern.
Regionalkonferenz will im April über weiteres Vorgehen informieren
Die RKBM weist auf Nachfrage die Vorwürfe zurück. Sie sei stets ergebnisoffen vorgegangen und habe keine Variante favorisiert. Ziel der Weiterbearbeitung von Variante 3 sei es, neue Argumente zu finden, die allenfalls zu einer Neubeurteilung durch den Bund führen könnten. Bezüglich Transparenz weist die RKBM darauf hin, dass das gewählte Vorgehen der gängigen Behördenpraxis entspreche. Eine öffentliche Evaluation würde «den Rahmen sprengen», sei in der Praxis kaum umsetzbar und hätte enorme Kosten zur Folge.
Auf Nachfrage gibt die Regionalkonferenz an, dass die neuen Stellungnahmen von BBL und Nationalbank vorliege und nächstens der Behördendelegation vorgelegt würden.
Die Befürworter von Variante 3 bei der AG PSM hoffen derweil auch auf die Stadt Bern, die sich in der Mitwirkung sehr klar gegen die beiden alternativen Linienführungen ausgesprochen hat. Gerade im Hinblick auf die geplante Umgestaltung des Bahnhofumfelds müsse sie ihre Interessen gegenüber dem Bund mit Nachdruck vertreten, meint Pestalozzi. Neben verkehrstechnischen Überlegungen streicht er einen Aspekt besonders hervor: «Die Stadt Bern muss als Beteiligte in der ZMB viel mehr Eigenverantwortung für die Weiterentwicklung ihres städtebaulichen Potentials übernehmen.»
Wer sich mit seinen Argumenten in der Evaluation durchsetzen konnte, dürfte schon bald bekannt werden: Auf Nachfrage gibt die Regionalkonferenz an, dass die neuen Stellungnahmen von BBL und Nationalbank vorliege und nächstens der Behördendelegation vorgelegt würden. «Voraussichtlich noch im April 2025» solle dann über den aktuellen Stand des Projektes kommuniziert werden. Es ist anzunehmen, dass das Projekt auch danach noch viel zu reden geben wird.
