Wo steht die Lex-Airbnb in Bern?

von Noah Pilloud 28. Juli 2026

Sommerserie: Bern macht Ferien Airbnb hat die Art und Weise wie wir Ferien machen verändert. Die Städte stellt die Plattform hingegen vor wohnpolitische Herausforderungen. In Bern ist ein Regulierungsversuch seit Jahren blockiert.

Nachdem der Nachtzug oder Billigflug in eine andere europäische Stadt gebucht ist, steht die Auswahl der Unterkunft an. Keine Herberge soll es sein, auch kein Hotel: Ein Zimmer in einer Wohngegend verspricht totale Eigenständigkeit und das Gefühl, ortsansässig zu sein.

So fühlte es sich zu Beginn der 2010er-Jahre an, einen Städtetrip zu organisieren. Die Kurzvermietungsplattform Airbnb veränderte damals das Reisegefühl tiefgreifend. Oft war ein Zimmer, das man bei Aribnb buchte, erschwinglicher als ein Hotelzimmer und komfortabler als ein Massenschlag in einer Herberge. Meist übernachtete man in einem WG-Zimmer von Mitbewohner*innen, die gerade auf Reisen waren oder teilte sich die Wohnung mit den Gastgeber*innen, die sich so ihre Wohnungsmiete mitfinanzierten.

Manche werden von professionellen Gastgeber*innen angeboten, die über ein ganzes Portfolio von Airbnb-Apartments verfügen.

Von dieser Idee der Sharing Economy ist Airbnb heute weit entfernt. Ein Blick auf die Datensätze der Website «Inside Airbnb» zeigt: In beliebten europäischen Feriendestinationen beträgt der Anteil an vermieteten Zimmern maximal ein Drittel, häufig ist gar nur jedes vierte Angebot ein Zimmer. Beim Rest handelt es sich um Inserate für ganze Wohnungen. Manche davon werden von professionellen Gastgeber*innen angeboten, die über ein ganzes Portfolio von Airbnb-Apartments verfügen.

Weil sich Airbnb so zum Geschäftsmodell entwickelt hat und dem lokalen Markt Wohnraum entzieht, haben Städte damit begonnen, Gesetze zu erlassen, die Airbnb regulieren sollen. Bern wartet seit Jahren auf ein entsprechendes Gesetz.

Die Beschwerde ist noch immer hängig

Den Anfang machten die Regulierungsversuche in Bern bereits vor fast zehn Jahren: Im Frühjahr 2017 hiess der Stadtrat eine Motion gut, die den Titel «Gegen Zweckentfremdung von Wohnraum in der Altstadt» trägt. In der Folge arbeitete die Stadtregierung eine Teilrevision aus, die Anfang 2022 mit über 80 Prozent Ja-Stimmen an der Urne angenommen wurde.

Doch bis heute ist die Teilrevision nicht in Kraft. Grund dafür sind Einsprachen. Bereits vor der Abstimmung, bei der öffentlichen Auflage, reichte der Hauseigentümerverband (HEV) Bern und Umgebung zusammen mit Privatpersonen eine Kollektiveinsprache ein. Nach der Abstimmung wies das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung die Beschwerde ab und genehmigte die Gesetzesrevision.

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Gegen diesen Entscheid ging erneut eine Beschwerde des HEV sowie von Privatpersonen ein. Die zuständige Direktion hat die Beschwerde jedoch abgewiesen, woraufhin die Beschwerdeführenden sie an das Verwaltungsgericht weiterzogen. Das war vor zwei Jahren. Seither war nichts mehr davon zu hören.

Auf Anfrage bestätigt der Berner Informationsdienst der Stadt Bern, dass die Beschwerde noch immer beim Verwaltungsgericht hängig ist. «Sie könnte auch noch ans Bundesgericht weitergezogen werden», weist der Informationsdienst zudem darauf hin.

Dieses hat vor wenigen Monaten zugunsten einer Regulierung von Airbnb-Angeboten geurteilt: Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen eine Gesetzesänderung in der Stadt Zürich abgewiesen. Die Gesetzesänderung besagt, dass Kurzvermietungen nicht nicht mehr an den Mindestwohnanteil einer Liegenschaft gerechnet werden dürfen.

Keine Airbnbs in den oberen Stockwerken

Einen anderen Weg geht das blockierte Gesetz in Bern. Es will Kurzvermietungen ab über 90 Logiernächten in der Altstadt verbieten. Allerdings nur in jenen Bereichen, die für eine Wohnnutzung vorgesehen sind. In der oberen Altstadt und dem Gewerbegebiet Matte betrifft das die Dachgeschosse, in der unteren Altstadt und dem Rest der Matte alle Geschosse ab dem zweiten Stock.

Der Gemeinderat ist der Meinung, dass aktuell nur in der Altstadt Handlungsbedarf besteht. Diese Haltung bekräftigte er letzten Dezember erneut in der Antwort auf einen Vorstoss im Parlament. «In der Stadt Bern ist bisher keine stadtweite Verdrängung des klassischen Wohnraums durch Umnutzungen zu Kurzzeitvermietungsangeboten feststellbar», so der Gemeinderat.

Die Stadt beobachtet und erfasst die Entwicklung der Angebote für Kurzzeitvermietungen seit Annahme der Motion im Jahr 2017. Die aktuellsten Zahlen, die der Informationsdienst auf Anfrage liefert, stammen aus dem Juni 2025. Die Stadt verwendet dafür Zahlen von airDNA, einer Plattform, die Marktdaten zu Kurzzeitmieten anbietet. Die Zahlen werden vorgängig vom Tourismusobservatorium Wallis der Fachhochschule Westschweiz aufbereitet wurden.

In der Stadt Bern ist bisher keine stadtweite Verdrängung des klassischen Wohnraums durch Umnutzungen zu Kurzzeitvermietungsangeboten feststellbar.

Die Zahlen aus dem letzten Jahr zeigen, dass die Anzahl aktiver Airbnb-Angebote in der Altstadt in absoluten Zahlen geringer ist als etwa im Breitenrain oder im Stadtteil Mattenhof-Weissenbühl. In relativen Zahlen sticht die Altstadt jedoch hervor: Auf tausend Wohnungen kommen hier 26 aktive Angebote auf Airbnb. Am zweithöchsten ist dieser Wert im Mattenhof-Weissenbühl mit 7,4 Angeboten.

Die Stadt jenen, die drin wohnen

Dass die Stadt Bern das Verbot von gewerbsmässiger Kurzvermietung auf andere Stadtteile ausweitet, ist derzeit unwahrscheinlich. Eine neue Regelung in anderen Stadtteilen würde wohl zudem weitere Einsprachen nach sich ziehen.

Die blockierte Teilrevision wirke sich hingegen bereits jetzt auf die Altstadt aus, schreibt der Gemeinderat in der Vorstossantwort vom Dezember: «Bei Baugesuchen müssen Bauherrschaften auf Verlangen des Bauinspektorats in einem Betriebskonzept aufzeigen, dass der betroffene Wohnraum nicht für Kurzzeitvermietungen genutzt wird.»

Die blockierte Teilrevision wirke sich hingegen bereits jetzt auf die Altstadt aus.

Sollte sich die Situation auch in anderen Stadtteilen zuspitzen, so hat sich die Stadt selbst verpflichtet, entsprechend zu reagieren: «Die Stadt sorgt dafür, dass Wohnraum in der Stadt Bern grundsätzlich Menschen zur Verfügung steht, die hier ihren Lebensmittelpunkt haben» heisst es in der Wohnbaustrategie aus dem Jahr 2024.

Bis es so weit ist, dürfte der hängige Entscheid vom Verwaltungsgericht gefällt sein. Doch auch gegen neue Regelungen dürften wieder Einsprachen eingehen, damit die Gesetzesänderungen so lange wie möglich blockiert sind. Im Fall von Zürich lagen 17 Jahre zwischen der Motion im Stadtparlament und dem Entscheid vor Bundesgericht.