Ziemlich genau vor sechs Jahren reichte der Aargauer Rechtsaussen-Nationalrat Andreas Glarner ein Postulat mit dem Titel «Antifa jetzt verbieten!» ein. Der Bundesrat belehrte ihn in seiner Antwort, dass es dafür keinerlei rechtliche Grundlage gebe. Organisationen könnten in der Schweiz nur verboten werden, wenn dies ein Beschluss der UNO oder der OSZE verlange. Ausserdem handle es sich bei der Antifa gar nicht um eine Organisation, sondern um eine ziemlich heterogene Bewegung.
Der Nationalrat wies das Postulat in der Folge diskussionslos ab. Das hielt einen weiteren Aargauer SVP-Nationalrat, Thomas Burgherr, nicht davon ab, im vergangenen Dezember wieder genau das Gleiche zu verlangen, diesmal sogar in Form einer Motion. Der Bundesrat blieb in seiner Antwort höflich und wiederholte wörtlich, was er schon fünf Jahre zuvor geschrieben hatte: «Die Voraussetzungen für ein Verbot der ‹Antifaschistischen Aktion› oder von Organisationen in Zusammenhang mit ebendieser in der Schweiz sind nicht gegeben.» Er beantragte daher die Ablehnung der Motion.
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Philippe Müller weiss es besser
Nationalrat Burgherr hatte sich wohl im «Blick» informiert. Dort hatte nämlich ein paar Wochen früher der Berner Sicherheitsdirektor Philippe Müller in einem Interview ebenfalls verlangt, dass die Antifa verboten werde. Im Anschluss an eine pro-palästinensische Demonstration in Bern wollte er sich damit wohl wieder einmal als rechter Hardliner in Erinnerung rufen. Schliesslich standen in Bern gerade Regierungsratswahlen an.
Ausserdem handle es sich bei der Antifa gar nicht um eine Organisation, sondern um eine ziemlich heterogene Bewegung.
«Ein solcher Schritt wäre nach Prüfung durch den Nachrichtendienst des Bundes möglich», hatte der Berner Regierungsrat gegenüber dem «Blick» vollmundig behauptet. Ein einfacher Blick in das Nachrichtendienstgesetz des Bundes hätte dem gelernten Juristen zeigen müssen, dass das juristisch schlicht falsch ist. Dieses Gesetz erlaubt nämlich bewusst nur das Verbot von Organisationen, die unter internationale Sanktionen der UNO oder der OSZE fallen. Eine solche Organisation ist die «Antifaschistische Aktion», was auch immer unter diesem Begriff verstanden werden soll, offensichtlich nicht.
Von solchen Kleinigkeiten lässt sich aber der Berner Sicherheitsdirektor nicht beirren. Vielmehr stürzte er sich mit Vehemenz auf eine Motion, die SVP-Grossrat Fuchs kurz darauf im Kantonsparlament eingereicht hatte. Sie fordert den Regierungsrat auf – welch ein Zufall! –, sich beim Bund für ein Verbot der «Antifa»einzusetzen. Irgendwie gelang es dem Sicherheitsdirektor zu erreichen, dass diese Motion von seiner Direktion behandelt wurde und nicht von der sachlich eigentlich zuständigen Justizdirektion.
Parlamentarischer Leerlauf
Soeben legte der Regierungsrat dem Grossen Rat die von der Sicherheitsdirektion verfasste Antwort vor, in welcher er, nicht ganz überraschend, die Annahme der Motion beantragt. Zusätzlich fordert er den Bundesrat gleich noch auf, die Voraussetzungen für ein Organisationsverbot zu lockern und zu diesem Zweck «die notwendigen Rechtsänderungen vorzuschlagen».
Der weitere Verlauf der Angelegenheit ist absehbar: Der Grosse Rat wird mit seiner bürgerlichen Mehrheit die Motion annehmen, und der Regierungsrat mit seiner ebenfalls bürgerlichen Mehrheit wird dem Bundesrat einen entsprechenden Brief schreiben. Der Bundesrat wird, trotz seiner bürgerlichen Mehrheit, in seiner Antwort einmal mehr feststellen, dass es keine rechtliche Grundlage für das geforderte Verbot gibt. Weil die «Antifa» eben keine Organisation ist und weil es eben keine Beschlüsse von UNO oder OSZE gibt, auf welche sich ein solches Verbot abstützen könnte. Vielleicht wird der Bundesrat auch noch anfügen, dass an diesen Tatsachen selbst eine mögliche Revision des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst nichts ändern könnte.
Der Grosse Rat wird sich wohl einmal mehr für eine private PR-Aktion des bernischen Sicherheitsdirektors einspannen lassen.
Damit ist die Angelegenheit dann erledigt. Der Nationalrat wird die Motion Burgherr ablehnen, und der Bundesrat wird dem Schreiben der Berner Regierung keine weitere Folge geben. Antifaschistische Gruppen werden in Bern weiterhin demonstrieren, wenn sie es für nötig oder politisch sinnvoll erachten, und Philippe Müller wird sich weiterhin darüber aufregen. Und wenn er dann noch im Amt ist, wird er mit Sicherheit auch dann wieder ein Verbot der «Antifa» verlangen.
Oder anders gesagt: Der Grosse Rat wird sich wohl einmal mehr für eine private PR-Aktion des bernischen Sicherheitsdirektors einspannen lassen. Irgendwelche politischen Folgen wird dies nicht haben. Ärgerlich ist einzig, dass die bernischen Steuerzahler:innen für diese parlamentarischen Leerläufe jedes Mal zahlen müssen.
Keine Organisation, sondern eine heterogene Bewegung: die Antifa. (Illustration: David Fürst)