Politik - Meinung

Philippe Müller hadert mit dem Bundesgericht

von Willi Egloff 19. August 2026

Polizeigesetz Das Bundesgericht erklärt wichtige Teile des 2024 geänderten Polizeigesetzes des Kantons Bern für verfassungswidrig. Sicherheitsdirektor Philippe Müller kann es nicht fassen.

Im November 2023 wollte der Grosse Rat des Kantons Bern mit einer Teilrevision des Polizeigesetzes der Polizei zusätzliche Überwachungsmöglichkeiten einräumen. Das Bundesgericht erklärt zentrale Teile dieser Revision für verfassungswidrig. Die im Gesetz vorgesehene automatisierte Massenüberwachung von Fahrzeugen sei nicht zulässig, solange sie nicht inhaltlich beschränkt werde und auch ein wirksamer Schutz gegen Missbrauch im Gesetz verankert sei.

Die Demokratischen Jurist*innen Bern, welche massgeblich an der Beschwerdeführung beteiligt gewesen waren, bezeichnen den Entscheid als wichtigen Erfolg für die Grundrechte. Das Bundesgericht habe klargemacht, dass neue technische Möglichkeiten kein Freipass für eine immer weitergehende Überwachung seien. Vielmehr setze es den Berner Überwachungsplänen klare Grenzen.

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Betupft reagiert dagegen der Promotor dieser Überwachungspläne, Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP). Nachdem er in einer ersten Medienmitteilung noch in Trump’scher Manier wider alle Evidenz behauptet hatte, das Bundesgericht habe die vom Grossen Rat beschlossenen Gesetzesverschärfungen «grundsätzlich als verfassungskonform» beurteilt, schob er zwei Tage später eine weitere Medienmitteilung nach. Darin schwadroniert er von «einer Sicherheitslücke bei der Bekämpfung schwerer Straftaten und beim Schutz der Bevölkerung», die durch das bundesgerichtliche Urteil entstehe. Er habe das Bundesgericht in einem Schreiben aufgefordert, «die Fahrzeugfahndung für diese schweren Delikte in Anbetracht ihrer Tragweite rasch wieder zu ermöglichen».

Ein Schreiben für den Papierkorb

Was der Sicherheitsdirektor mit dieser Intervention bezweckt, bleibt sein Geheimnis. Bei Fachleuten sorgt seine Aktion allenfalls für Kopfschütteln, wie der «Bund» gestern in einem längeren Artikel schrieb. Denn «das Bundesgericht reagiert auf Eingaben, nicht auf freundliche Schreiben», wie Felix Uhlmann, Staatsrechtsprofessor an der Uni Zürich sich dort zitieren lässt.

Offenbar hat Philippe Müller übersehen, dass er kein US-amerikanischer Präsident ist, sondern das Mitglied einer Kollegialbehörde.

In der Tat kann und will das Bundesgericht an seinem Urteil gar nichts mehr ändern. Zwar liegt die schriftliche Begründung des Urteils noch nicht vor, aber sein Inhalt ist im Anschluss an die Verhandlung vom 12. August öffentlich verkündet worden. Damit ist das Urteil rechtskräftig, und es kann selbst vom urteilenden Gericht nicht mehr geändert werden. Dass alle Beteiligten sich auf ein einmal gefälltes Urteil verlassen können, ist ein wesentliches Element staatlicher Rechtssicherheit. Erstaunlich ist, dass der ausgebildete Jurist Philippe Müller diesen Grundsatz nicht zu kennen scheint.

Das Bundesgericht kann daher auf das Schreiben des bernischen Sicherheitsdirektors gar nicht eingehen. Er wird das umso weniger tun, als Philippe Müllers Brief offenbar eine persönliche PR-Aktion ist. Er hat den Regierungsrat über seine Intervention nicht einmal informiert, und dieser hat das Schreiben auch nicht nachträglich genehmigt. Offenbar hat Philippe Müller aus lauter Ärger über das Bundesgericht auch noch übersehen, dass er kein US-amerikanischer Präsident ist, sondern das Mitglied einer Kollegialbehörde.

Aufhebung der Bodycam-Regelung, kein Entscheid zur Videoüberwachung

Aufgehoben hat das Bundesgericht auch den im Gesetz vorgesehenen Einsatz von Bodycams zur Dokumentation von Straftaten. Die Regelung der Strafverfolgung sei Sache des Bundes und nicht eines Kantons. Soweit eine Bodycam nicht schon von der eidgenössischen Strafprozessordnung vorgesehen sei, könne sie nicht von einem Kanton als zusätzliches Beweismittel im Strafverfahren eingeführt werden.

Auch das will Sicherheitsdirektor Müller nicht gelten lassen. Die Kantonspolizei werde die Körperkameras weiterhin wie bisher einsetzen, teilt er in seiner Medienmitteilung mit. Dumm nur, dass solche Aufnahmen, soweit sie sich nicht auf Bundesrecht stützen, als Beweismittel im Strafverfahren untauglich sind und daher aus den Akten entfernt werden müssen. Auch das müsste ein ausgebildeter Jurist eigentlich wissen.

Dass das Bundesgericht ‹in der Neuregelung wie schon der Grosse Rat keinen unzulässigen Eingriff in die Gemeindeautonomie› sehe, ist schlicht nicht wahr.

Die Beschwerdeführenden hatten schliesslich beanstandet, dass das neue Polizeigesetz es dem Kanton erlauben wollte, gegen den Willen der betroffenen Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums anzuordnen. Sie sahen darin eine Verletzung der verfassungsmässig garantierten Gemeindeautonomie.

Das Bundesgericht trat auf diesen Beschwerdepunkt nicht ein, da es mehrheitlich der Meinung war, dass nur eine betroffene Gemeinde gegen die Verletzung der Gemeindeautonomie klagen könne. Ob diese Regelung zulässig ist, bleibt daher offen. Das Bundesgericht wird sich dazu äussern, falls die Sicherheitsdirektion eine solche Anordnung trifft, wohl in Bezug auf den Vorplatz der Reitschule in Bern, und sich die Stadt Bern dagegen wehrt. Dass das Bundesgericht «in der Neuregelung wie schon der Grosse Rat keinen unzulässigen Eingriff in die Gemeindeautonomie» sehe, wie es in der Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion vom 12. August heisst, ist aber schlicht nicht wahr. Das Bundesgericht hat sich zu dieser Frage einfach nicht geäussert.