Vor einem Monat eröffnete der Stadtpräsident die Vernehmlassung über Schwerpunkte und Mittelverwendung in der Kulturförderung 2020-2023. Bis am 2. Juli haben alle Gelegenheit, Stellung zu nehmen. «Ich freue mich auf alle Rückmeldungen und auf die Diskussion mit Ihnen», ermuntert uns Alec von Graffenried. Die Vernehmlassungsvorlage von 26 Seiten kann hier heruntergeladen werden. Für Eilige gibt es ein Antwortformular mit Ankreuzfeldchen, das die Auswertung vereinfacht.
Der Stand heute
Die Kulturförderung steht im dritten Jahr der Vierjahresplanung 2016-2019. Diese hat drei Schwerpunkte bestimmt: Zeitgenössische Kultur (speziell Neue Musik), Kooperation zwischen Institutionen und Freier Szene, kulturelle Teilhabe. Über das Erreichte berichtet KulturStadtBern (so heisst jetzt die ehemalige Abteilung Kulturelles) jährlich.
Heuer umfasst das städtische Kulturbudget 36,4 Millionen Franken. Damit übertrifft es den Stand des Bevölkerungswachstums, liegt aber unter der Entwicklung der Einkommenssteuern und hinkt der Entwicklung der Gesamtausgaben der Stadt deutlich nach.
Zwei Drittel der städtischen Gelder fliessen an Institutionen, die tripartit – das heisst gemeinsam von der Stadt, dem Kanton und der Regionalkonferenz Bern-Mittelland (sowie teilweise der Burgergemeinde Bern) – finanziert werden. Das sind 2018 rund 21,4 Millionen Franken für 8 Institutionen.
Nur über einen Drittel verfügt die Stadt allein. Der macht 15 Mio. aus. Davon entfallen 4,2 Mio. (27,8%) auf die direkte Projektförderung und 6,4 Mio. (42,7%) auf Mehrjahresverträge mit kulturellen Einrichtungen. Den Rest (4,4 Mio. oder 29,5%) machen Verwaltungskosten (dazu gehörten Miete und Betrieb der Stadtgalerie im PROGR) sowie Zinsen und Abschreibungen aus.
Was ist geplant für 2020-2023?
Die Grundlagen bestehen:
– Im März nahm der Grosse Rat Kenntnis von der Kulturstrategie 2018 des Kantons Bern.
– Zuvor schon hatte der Stadtrat die Kulturstrategie der Stadt Bern 2017-2028 zur Kenntnis genommen und für die Jahre 2017-2020 konkrete Ziele und Massnahmen zu deren Umsetzung festgelegt.
Zur Diskussion steht nun die Vierjahresplanung 2020-2023. Sie sieht eine Erhöhung der städtischen Kulturmittel um Fr. 2’275’500.- pro Jahr oder rund 7% vor. Das Motto lautet: «Von der Beteiligung und Partizipation hin zur Teilhabe und ‚Konvivialität’. Weg von einer Definition politischer, auch kulturpolitischer Wahrheiten von Staates wegen, hin zu einer gemeinsam definierten und gelebten Kultur.» Der Begriff Konvivialität wird dem Philosophen Hans Saner zugeschrieben, der vor kurzem gestorben ist, und wie folgt umschrieben: «Zusammenlebenkönnen; das Sich-Aneignen eines Bestandes und die Mitwirkung an seinem Wandel durch Weiterproduktion.» Nun ist alles klar.
Für 2020-2023 werden wieder drei Schwerpunkte gesetzt:
– Förderung zeitgenössischer Kultur – Stärkung der Dampfzentrale, des Schlachthaus Theaters, des Theaterfestivals auawirleben und der jungen Berner Tanzszene.
– Digitalisierung – Investitionen in Hard- und Software, technische Unterstützung, Anpassung der Förderung an den Umbruch in der Distribution in allen Sparten, Eingehen auf die neuen digitalen Möglichkeiten zur Teilhabe des Publikums.
– Kulturelle Teilhabe – Die Vermittlung des Kulturschaffens soll erweitert werden zur «Beteiligung der verschiedenen Gesellschaftsgruppen an der kulturellen Produktion», womit sich die Grenze zwischen Bühne und Saal, zwischen Kulturschaffenden und Publikum immer mehr auflöse.
Die Schwerpunkte werden ergänzt durch das Querschnittsthema «Gesellschaftlicher Nutzen.» Dieser Nutzen bemesse sich an der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Förderung. Es geht um mehr Promotion, um zusätzliche Auftrittsmöglichkeiten, um mehr Publikum, um bessere Arbeitsbedingungen, um eine faire Altersvorsorge der Kulturschaffenden.
Wirkung erreichen die Schwerpunkte und das Querschnittsthema einerseits projektbezogen in der direkten Förderung, andererseits durch die Leistungsverträge mit Institutionen.
Direkte Förderung
Das Zentrum der direkten Projektförderung bilden die vier Spartenkommissionen für Theater und Tanz, Musik, bildende Kunst und Literatur. Ihnen sollen neu jährlich insgesamt Fr. 2’915’000.- zur Verfügung stehen. Das sind nur Fr. 85’000.- (3%) mehr als heute, womit die Arbeit Kulturschaffender besser entschädigt werden soll. Da wirkt die Bemerkung fast zynisch, «dass künftig mit mehr Geld ein Kulturangebot in gleichem Umfang wie bisher, aber zu besseren Bedingungen für Kulturschaffende und Rezipienten unterstützt» werde.
Damit die Kommissionen bei ihrer Arbeit vermehrt das Publikum im Blick haben, sollen Publikumsvertretungen Einsitz nehmen und sich um freie Sitze bewerben können.
Zu den Spartenkrediten kommen für die Unterstützung von Projekten neun weitere Kredite: für Hauptstadtkultur, Film, Ateliers und Infrastruktur, Kulturaustausch, Laienorchester/Breitenkultur, Stadtentwicklung, ausserordentliche Beiträge sowie neu Infrastrukturen in der Altstadt und Promotion/Distribution. Sie belaufen sich zusammen pro Jahr auf Fr. 1’840’000.-.
Institutionelle Förderung
2020-2023 soll die Stadt 13 Veranstalterorganisationen mit vierjährigen Leistungsverträgen und einer jährlichen Gesamtsumme von Fr. 7’332’000.- subventionieren. Es sind, abgestuft nach der Höhe der künftigen Beiträge und eventueller Zuwächse gegenüber heute: die Dampfzentrale (2’539’000/+338’000), das Schlachthaus Theater (1’408’000/+123’000), die Kunsthalle (1’000’000/0), das Theaterfestival auawirleben (600’000/+270’000), die Reitschule (380’000/0), das Haus der Religionen (300’000/+100’000), das Kino Rex (260’000/+20’000), die Grosse Halle (240’000/0), der Konzertveranstalter bee-flat (190’000/+20’000), das Filmarchiv und Kino Lichtspiel (155’000/+55’000), das Robert Walser-Zentrum (100’000/0), das Tojo Theater in der Reitschule (100’000/0) und das Einsteinhaus (60’000/0).
Die höchst unterschiedlichen Organisationen, die Kostendeckungsgrade zwischen 27 und 91 Prozent erwirtschaften, hatten insgesamt um Fr. 1’235’000.- mehr pro Jahr ersucht. Über die Gesuche fand keine Diskussion statt.
Tripartite Subventionierung
Weitere Kultureinrichtungen finanziert die Stadt zusammen mit dem Kanton und der Regionalkonferenz Bern-Mittelland. Gesamthaft sollen sich die Subventionen in der Periode 2020-2023 auf Fr. 48’726’000.- pro Jahr belaufen. Daran tragen die Stadt 48%, der Kanton 40% und die Regionsgemeinden 12% bei. Am Historischen Museum beteiligt sich auch die Burgergemeinde Bern, die ausserdem das Naturhistorische Museum allein trägt. Der Kanton seinerseits subventioniert ohne fremde Hilfe das Kunstmuseum und das Zentrum Paul Klee.
Die 48% der Stadt machen pro Jahr Fr. 22’026’454.- aus. Sie gehen – nach Höhe der künftigen Subvention und allfälliger Zuwächse gegenüber heute – an Konzert Theater Bern (18’648’000/+288’000), das Historische Museum (2’207’694/+172’300), das Kornhausforum (388’800/+24’000), die Camerata Bern (264’000/0), das Theater an der Effingerstrasse (252’000/+48’000), La Cappella (72’000/0), das Swiss Jazz Orchestra (57’600 (neu), Buskers Bern (57’600/+9’600) und das Berner Kammerorchester (53’760/0). Hinzu kommen Fr. 25’000.- für einzelne Organisationen ausserhalb der Stadt, darunter neu das Schlossmuseum Jegenstorf.
Weitere Themen
Am Schluss nennt die Vernehmlassungsvorlage eine Reihe von Themen, deren Behandlung nicht primär Geld erfordert oder für die Mittel aus anderen Töpfen zur Verfügung stehen. Es geht um Kunst im öffentlichen Raum, Information über Kulturveranstaltungen, die Plakatsäulen, die städtische Kunstsammlung, ein neues Modell für die Förderung von Orchestern sowie Musikensembles und die Verwendung des Bundesbeitrags von rund 1 Mio. Der jüngst von Bundesseite in Zweifel gezogene Beitrag fliesst zu zwei Dritteln an grosse Institutionen und zu einem Drittel in den Hauptstadt-Kulturfonds für Projekte. Sollte er wegfallen, heisst es mit wünschbarer Klarheit, «könnte die Stadt dafür keine Kompensation bieten.»
Und jetzt?
Die Vorlage bietet mit sehr vielen Zahlen einen begrüssenswerten Überblick. Zum besseren Verständnis der direkten Förderung hätte man eine Tabelle gewünscht, die die 14 Kredite voneinander abgrenzt und erklärt, wer was entscheidet. Die Vorlage enthält überraschende Überlegungen (etwa zum Kulturbegriff und zur Teilhabe) und einzelne irritierende Aussagen (so das Motto), die hoffentlich Diskussionen auslösen. Manche Fördermassnahmen sind – im heutigen frühen Zeitpunkt verständlich – nicht konkret fassbar. Auf Feststellungen, denen man zustimmen kann, folgt wenig Konsequenz im Handeln. Strukturelle Unterfinanzierung zum Beispiel führt nicht zu angemessen erhöhten Subventionen. Und lange nicht überall reichen die Erklärungen aus, um sich eine fundierte Meinung bilden zu können (so zur doch massiven Erhöhung der Subvention um 45% an das Theaterfestival auawirleben oder zur Schaffung eines neuen Kredits für Kultur in Altstadt-Kellern).
Jetzt sind alle gefragt! Es ist wichtig, dass sich in den kommenden Wochen möglichst viele Parteien, Organisationen, Institutionen, Kulturschaffende äussern, ebenso an der Kultur und Kunst interessierte Bürgerinnen und Bürger. Gefragt ist auch die Interessengemeinschaft der Veranstalterinnen und Veranstalter BEKULT. Freilich hört man, es gebe im Grunde nichts mehr zu ändern: Die tripartiten Beiträge (Stadt/Kanton/Region) seien durch Vorentscheidungen so gut wie unumstösslich und der Finanzrahmen, in dem die Stadt allein zuständig ist, sei ausgereizt.
Lassen wir uns nicht entmutigen! Nehmen wir den Stadtpräsidenten beim Wort. Er freut sich auf die Diskussion. Diese ist – darüber reden viele Vertreterinnen und Vertreter von Kulturinstitutionen – vor Eröffnung der Vernehmlassung nicht geführt worden. Das ist schade. Man merkt der Vorlage an, dass im Vorfeld mit den Betroffenen kaum diskutiert worden ist. Umso mehr besteht jetzt Diskussionsbedarf. Schön, dass Alec von Graffenried ihn bejaht.
Die Stellungnahme von Journal B lesen Sie in einem separaten Text.