Als die Schweiz im Jahr 2022 Zehntausende ukrainische Geflüchtete aufnahm, bestand die grösste Herausforderung zunächst darin, den Menschen ein Dach über dem Kopf zu geben. Rund 50’000 Personen benötigten nahezu gleichzeitig eine sofortige Unterbringung, und der Staat konzentrierte alle Ressourcen darauf. Bereits wenige Monate später wurde jedoch klar, dass der Krieg nicht schnell enden würde. Der temporäre Schutz erhielt dadurch eine längerfristige Perspektive. Das bedeutete konkret, dass die Geflüchteten die Sprache lernen und arbeiten sollten.
Im Jahr 2024 übernahm Adrian Gerber die Funktion des «Beauftragten für die Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S». Seine Aufgabe bestand darin, die Bemühungen von Staat, Kantonen, Wirtschaft und den Geflüchteten in einem gemeinsamen Integrationsprozess zu bündeln. Ende Juni verlässt Gerber seine Position. Im Interview zieht er Bilanz und spricht darüber, was umgesetzt werden konnte und wo das System an seine Grenzen stiess. Er analysiert, wie sich die Schweizer Politik von der kurzfristigen Unterbringung hin zur schrittweisen Integration in den Arbeitsmarkt entwickelt hat und welche Lehren das Land aus der Integration ukrainischer Geflüchteter gezogen hat.
Adrian Gerber, welche konkrete Aufgabe hatten Sie im Jahr 2024?
Ende 2023 legte der Bundesrat ein klares Ziel fest: eine Erwerbsquote von 40 Prozent unter den ukrainischen Geflüchteten zu erreichen. Das war nicht nur ein quantitativer Richtwert, sondern auch ein deutliches politisches Signal, die Integrationsbemühungen zu verstärken. Viele Prozesse funktionierten bereits gut. Es ging nicht darum, das System grundlegend zu verändern, sondern es weiterzuentwickeln.
Von Anfang an bestand eine gewisse Spannung zwischen dem temporären Schutz mit der Perspektive einer Rückkehr und der Notwendigkeit realer Integration.
Der wichtigste Fortschritt wurde daher nicht durch strukturelle Reformen erreicht, sondern durch eine verbesserte Kooperationskultur zwischen allen Beteiligten. Insgesamt erlebte ich eine konstruktive Zusammenarbeit. In konkreten Fällen ist jedoch vieles komplexer. Es gibt keinen einzelnen Mechanismus oder «Hebel», der sich umlegen lässt, damit das System sofort perfekt funktioniert. Vielmehr handelt es sich um zahlreiche kleine Schalter und Knöpfe, einzelne Schritte, Entscheidungen und Abstimmungen.
Welche Veränderungen beim Schutzstatus S und in den Integrationsansätzen der Kantone halten Sie für besonders wichtig?
Ein zentraler Punkt war die Frage der Planbarkeit und Verlässlichkeit. Von Anfang an bestand eine gewisse Spannung zwischen dem temporären Schutz mit der Perspektive einer Rückkehr und der Notwendigkeit realer Integration. Viele Unternehmen betonten, dass sie Planungssicherheit benötigen. Um in die Entwicklung der Mitarbeitenden, in Sprachkurse oder Weiterbildungen zu investieren, wollten sie wissen, wie lange eine Person im Unternehmen bleiben kann.
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In diesem Zusammenhang entschied der Bundesrat Mitte 2024, dass erwerbstätige Personen mit Status S ihren Aufenthalt um zwölf Monate verlängern können. Ein weiterer wichtiger Schritt war der Abbau bürokratischer Hürden. Während Arbeitgeber zuvor ein Bewilligungsverfahren durchlaufen mussten, wurde dieses später durch eine Meldepflicht ersetzt und vereinfacht. Gleichzeitig verstärkte sich durch regelmässigen Austausch die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen sowie zwischen Staat und Wirtschaft. Es ging also nicht um eine grosse Reform, sondern um eine kontinuierliche Feinabstimmung des Systems.
Wie hoch ist derzeit die Erwerbsquote unter Ukrainer*innen mit Schutzstatus S in der Schweiz?
Unter jenen, die seit mehr als drei Jahren hier leben, liegt die Erwerbsquote bei rund 47 Prozent. Das ist sogar leicht höher als der Durchschnitt anderer Geflüchtetengruppen. Dabei ist wichtig zu verstehen, dass «Erwerbstätigkeit» in der Statistik jede bezahlte Tätigkeit umfasst, auch wenn es nur wenige Stunden pro Woche sind. Ein grosser Teil arbeitet in Teilzeit und ist weiterhin teilweise auf Sozialhilfe angewiesen. Der durchschnittliche Beschäftigungsgrad lag bei etwa 70 Prozent, der durchschnittliche Lohn bei rund 4’600 Franken. Das bedeutet, dass ein Teil der Menschen sich bereits vollständig von der Sozialhilfe lösen konnte, während andere arbeiten und gleichzeitig Unterstützung beziehen.
Wie stark konnte man sich im Vergleich zum Anfang den gesetzten Zielen annähern?
Zu Beginn gab es einen schnellen Effekt: Rund zehn Prozent fanden relativ rasch eine Stelle. Danach verlief der Prozess schrittweiser, mit gewissen Schwankungen, insgesamt jedoch mit einer positiven Entwicklung. Der Schweizer Arbeitsmarkt weist einige Besonderheiten auf. Vereinfacht kann man von zwei grossen Segmenten sprechen. Auf der einen Seite stehen sogenannte «White-Collar-Berufe»: Büroarbeit, IT, internationaler Handel, die eine hohe Ausbildung und Qualifikation erfordern.
Die Sprache ist eine der zentralen Hürden bei der Anerkennung von Diplomen.
Auf der anderen Seite stehen «Blue-Collar-Berufe», also körperliche Arbeit. Wichtig ist jedoch, dass viele so genannte «Blue Collar-Berufe» in der Schweiz hochqualifiziert sind. In den Bereichen Pharma und Chemie, Technologie und auch im Handwerk erfordern sie oft eine spezielle Ausbildung, hohe Qualitätsstandards und sind entsprechend vergleichsweise gut bezahlt. Daher ist der Einstieg ohne entsprechende Qualifikation in diesen Bereichen schwierig.
Was bedeutet das konkret für den Einstieg in den Arbeitsmarkt?
In der Praxis bedeutet das, dass viele zunächst in Bereichen mit niedrigeren Einstiegshürden Arbeit finden: Logistik, Detailhandel, Gastronomie. Personen mit sehr guter Ausbildung und Englischkenntnissen konnten relativ schnell im internationalen Umfeld Fuss fassen, sind aber zahlenmässig in der Minderheit. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Arbeitsmarktkultur. In der Schweiz ist praktische Berufserfahrung oft entscheidender als ein Diplom. Selbst wenn ein Abschluss anerkannt wird, garantiert das keine sofortige Anstellung. Daher gibt es nur ein Vorgehen: Step by step. Eine gute Ausbildung zu haben, diese aber nicht sofort einsetzen zu können, erfordert daher Geduld, Durchhaltevermögen und gegenseitiges Verständnis.
Wie relevant ist das Thema Anerkennung von Diplomen und Qualifikationen heute noch?
Viele Ukrainer*innen haben diese Logik des Schweizer Arbeitsmarktes gut verstanden und sich daran angepasst. Sie begannen mit zugänglicheren Positionen, sammelten lokale Erfahrung, und machten erste Schritte. Dennoch bleibt der Prozess anspruchsvoll. Der Wechsel in eine Position, die der eigenen Qualifikation entspricht, gelingt meist erst mit besseren Sprachkenntnissen.

Die Sprache ist eine der zentralen Hürden bei der Anerkennung von Diplomen. Oft wird ein Niveau von C1 oder C2 verlangt, dessen Erreichen mehrere Jahre dauert. Gleichzeitig gab es Fortschritte. Es wurde einiges investiert, um Anerkennungsverfahren zu beschleunigen, und Vorabklärungen von Diplomen eingeführt. Besonders relevant ist dies für reglementierte Berufe, vor allem im Gesundheitswesen, wo eine Anerkennung zwingend erforderlich ist.
Welche Lehren hat die Schweiz aus diesem Integrationsprozess gezogen?
Integration sollte so früh wie möglich beginnen. Das klingt selbstverständlich, ist aber in der Praxis schwierig umzusetzen, insbesondere bei grossen Zuwanderungszahlen. Dennoch gilt: Je früher Menschen in Integrationsprozesse eingebunden werden, desto besser sind die Ergebnisse. Die Forschung spricht von einem so genannten «Integrationsfenster» in der ersten Phase nach der Ankunft. Wichtig ist, nicht nur Angebote zu machen, sondern auch Erwartungen klar zu formulieren. Das gibt Struktur, Orientierung und Perspektive. Und es steht nicht im Widerspruch zu einer möglichen Rückkehr in die Heimat. Im Gegenteil: Menschen entwickeln Fähigkeiten, lernen die Sprache und verstehen die Gesellschaft besser. Das gelingt nur durch Praxis und Alltagserfahrung.
Insgesamt lässt sich sagen, dass ein Bewusstsein für die Bedeutung früher und systematischer Integration entstanden ist.
Eine weitere wichtige Lehre ist die Notwendigkeit besserer Koordination. In diesem Zusammenhang ist die Idee einer nationalen Anlaufstelle sinnvoll, die als verbindendes Element zwischen Staat, Wirtschaft und Geflüchteten fungieren kann. Die Initiative «Path2Work», eine digitale Plattform zur Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt, hat das Potenzial, diese Rolle teilweise zu übernehmen. In den kommenden Jahren wird dieses Instrument weiter getestet und ausgebaut. Ich werde mich dort auch selbst ehrenamtlich engagieren.
Insgesamt lässt sich sagen, dass auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene ein Bewusstsein für die Bedeutung früher und systematischer Integration entstanden ist. Dies spiegelt sich auch in strategischen Dokumenten wider, insbesondere in der «Asylstrategie 2027». Die zentrale Aufgabe besteht nun darin, diese Ansätze konsequent in die Praxis umzusetzen.
Ende Juni tritt Adrian Gerber von seiner Funktion des «Beauftragten für die Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S» zurück. (Foto: David Fürst)