Was am Vormittag des 22. Februar 2017 an der Effingerstrasse geschah, hallte lange nach in Bern. Am frühen Morgen rückte die Kantonspolizei in Vollmontur an, um die Besetzung an der Effingerstrasse 29 zu räumen. Das Kollektiv «Oh du Fröhliche» hatte sich im Haus verbarrikadiert und leistete aktiven Widerstand gegen die Räumung. Rund um die Polizeiabsperrung versammelten sich Schaulustige und Menschen, die sich mit den Besetzer*innen solidarisierten.
Die Bilder der Räumung prägten in den Tagen darauf nicht nur die Titelseiten der Lokalzeitungen, sondern auch die Social-Media-Feeds vieler Berner*innen. Politik und Bevölkerung sprachen wochenlang davon. Sie diskutierten über die Verhandlungstaktik des Bundesamts für Bauten und Logistik (BBL), dem die Immobilie gehört, debattierten das Vorgehen der Polizei und bewerteten die Argumente der Besetzer*innen. Die juristische Aufarbeitung endete erst im Januar 2024, als das Berner Obergericht 16 beschuldigte Besetzer*innen weitgehend freisprach.
Die Artikel in der Serie «Effingerstrasse» sind im Rahmen einer Kooperation zwischen Neue Wege, der Inforedaktion von Radio Bern RaBe und Journal B entstanden.
Die Artikel sind in der aktuellen Ausgabe von Neue Wege erschienen. Radio RaBe wird verschiedene Beiträge rund um die Effingerstrasse ausstrahlen und bereitet
einen Audio-Walk vor, mit dem zu einem Spaziergang auf der Effingerstrasse eingeladen wird.
All diese Auseinandersetzungen haben Spuren hinterlassen im rotgrün regierten Bern. Da ist einerseits die Polizei, die in den kommenden Jahren bei Räumungen mit Auseinandersetzungen rechnete. Entsprechend trat sie auf. Weiträumige Absperrungen und mehrere Mannschaftswagen mit Polizist*innen in Ausrüstung für den Ordnungsdienst gehörten bald zum gewohnten Bild, wenn die Polizei anrückte um eine Hausbesetzung zu räumen, teils kamen Spezialeinheiten zum Einsatz.

In den allermeisten Fällen verliefen die Räumungen friedlich. So erweckte das jeweilige Grossaufgebot für die Räumung weniger friedlicher Besetzer*innen ein unfreiwillig komisches Bild. Höhepunkt dieser Entwicklung war die Räumung einer Besetzung an der Wasserwerkgasse im Mattequartier. Im März 2021 setzte die Polizei Drohnen und Boote ein, um die Besetzung zu räumen – und nahm am Ende vier Personen fest.
Bei städtischen Liegenschaften ist eine polizeiliche Räumung seit über zehn Jahren nicht mehr nötig gewesen.
Die Kantonalen Sicherheitsbehörden waren nicht die Einzigen, die ihren Umgang mit Besetzungen nach der Räumung von «Effy 29» angepasst haben. So setzte beispielsweise in der städtischen Politik ein Umdenken ein.
Auf Gewalt folgte Dialogbereitschaft
Für die Stadtberner Regierung stand schnell fest, dass sie bei Besetzungen stärker vermittelnd eingreifen will. Bereits kurz nach der Räumung an der Effingerstrasse kündigte die Stadt an, mehr auf die städtische Koordinationsstelle für Zwischennutzungen setzen zu wollen: «Die Koordinationsstelle Zwischennutzung nimmt seit diesem Jahr bei jeder Besetzung, von welcher sie Kenntnis erhielt, mit den Nutzungsberechtigten Kontakt auf und wurde auch von Nutzungsberechtigten proaktiv kontaktiert» schrieb der Gemeinderat im August 2017 in einer Vorstossanwort. Ziel dieses Vorgehens ist es, zu vermitteln und allenfalls zu einer vertraglichen Einigung oder zu einer freiwilligen Räumung beizutragen. Mit einem Zwischennutzungsvertrag werden die Besetzungen legal.
Bis zur Besetzung an der Effingerstrasse 29 verzichtete die Koordinationsstelle der Stadt darauf, Kontakte zu vermitteln, wenn die Liegenschaft dem Bund oder dem Kanton gehört. Nach dem Februar 2017 änderte die Stadt diese Praxis: «Nicht zuletzt aufgrund der Ereignisse rund um die Effingerstrasse 29 hat der Direktor FPI die Koordinationsstelle Zwischennutzung angewiesen, inskünftig auch bei Besetzungen von Liegenschaften des Bundes und des Kantons aktiv zu werden und ihre Vermittlungstätigkeit anzubieten.» Direktor für Finanzen, Personal und Informatik (FPI) war damals SP-Gemeinderat Michael Aebersold.
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In den Folgejahren erhielten einige Gruppen einen Zwischennutzungsvertrag – und damit die Sicherheit, nicht akut von einer Räumung bedroht zu sein. Bei städtischen Liegenschaften sei eine polizeiliche Räumung seit über zehn Jahren nicht mehr nötig gewesen, schreibt der städtische Informationsdienst.
Mit Medienstrategie und bunter Balaklava
Auch bei den Besetzer*innen setzten die Geschehnisse rund um die Effingerstrasse 29 einiges in Bewegung. Viele der Besetzungen in den Folgejahren nahmen direkt Bezug auf die «Effy 29». So etwa die bereits erwähnte Besetzung an der Wasserwerkgasse.
Dazu beigetragen hat wohl auch das juristische Nachspiel. Ende Mai begannen am Berner Regionalgericht der Prozess gegen 16 beschuldigte Personen, unter anderem wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte. Am Tag vor Prozessbeginn äusserten Aktivist*innen mit fünf Scheinbesetzungen ihre Solidarität mit den Angeklagten. Der Prozess zog sich hin bis im Januar 2024. Dann sprach das Berner Obergericht die Angeklagten als zweite Instanz von einem Grossteil der Vorwürfe frei.

Zeitgleich mit den Solidaritätsbekundungen versuchten viele Besetzer*innen das Bild der gewaltbereiten, schwarz vermummten und der Aussenwelt mit Argwohn begegnenden Besetzer*innen abzuschütteln. Eine Medienstrategie gehörte alsbald zur standardmässigen Vorbereitung, auf Fotos für die Presse trugen die Besetzer*innen plötzlich bunte Vermummung, und viele Besetzer*innengruppen gingen aktiv auf die Quartierbevölkerung zu. Es scheint also, dass sowohl in der Szene als auch in der Stadtpolitik die Dialogbereitschaft seit der Räumung der Effingerstrasse 29 grösser geworden ist.
So wenig Leerstand wie möglich
Dialogbereitschaft ist aber nicht das einzige Mittel der Stadt. Mit der Koordinationsstelle Zwischennutzung hat sie ein Instrument zur Hand, das gleich doppelt wirkt im Umgang mit Besetzungen. Neben der erwähnten Vermittlungstätigkeit im Fall einer Besetzung zeigt die Koordinationsstelle auch indirekt Wirkung. Die viel grössere und eigentliche Tätigkeit der Koordinationsstelle besteht nämlich darin, Leerstand zu erfassen und proaktiv Zwischennutzungen zu vermarkten.
«Sobald sich auf städtischem Grund und Boden Leerstände abzeichnen, wird geprüft, welche Art von Zwischennutzungen möglich wäre», schreibt der Informationsdienst der Stadt Bern auf Anfrage. Die Koordinationsstelle Zwischennutzung suche den Kontakt zu möglichen Interessent*innen und schreibe, wo sinnvoll, Zwischennutzungen öffentlich aus.
Aufgrund der Erfahrungen an der Effingerstrasse schien die Angst gross, das Haus räumen zu lassen.
Die Stadtverwaltung habe sich zum Ziel gesetzt, Leerstand zu vermeiden und wo möglich Zwischennutzungen zu ermöglichen, schreibt der Informationsdienst. In den letzten Jahren hat die Stadt die Erfahrung gemacht, dass die Koordinationsstelle dazu einen wesentlichen Beitrag leistet. Die Stadtverwaltung sieht es denn auch als im Interesse der öffentlichen Hand liegend, wenn nicht nur auf öffentlichem Grund, sondern auch bei privaten Eigentümerschaften Leerstand möglichst vermieden werden kann.
Eine Folge dessen ist, dass Liegenschaften weniger lange leer stehen und somit weniger die Aufmerksamkeit von Besetzer*innen auf sich ziehen. Auf diese Weise wirkt sich die Koordinationsstelle indirekt auf die Besetzungen in der Stadt aus: indem sie diese gar nicht erst entstehen lässt.
Geduldet, bis ein Käufer kam
Sind Vermittlung und Zwischennutzung also geeignete Mittel, um Anliegen und Kritik von Besetzer*innen in die städtische Wohnpolitik zu integrieren und mehr Freiräume zu schaffen? Zumindest am Beispiel Bern bestehen doch einige Fragezeichen. Denn nicht immer verlief der Prozess konfliktfrei und harmonisch.
Das zeigte bereits die erste Besetzung in Bern nach der Effingerstrasse: Auf dem Von-Roll-Areal, wo die Pädagogische Hochschule und Teile der Universität sind, besetzte das Fabrikool-Kollektiv eine ehemalige Schreinerei. Sogleich drohte der Kanton – dem die Liegenschaft damals gehörte – die Räumung an, nahm kurz darauf aber doch Verhandlungen auf. «Aufgrund der Erfahrungen an der Effingerstrasse schien die Angst gross, das Haus räumen zu lassen», erinnert sich Besetzer Ernesto, der seinen richtigen Namen nicht in den Medien lesen will. Er begann zu dieser Zeit, in der Besetzer*innen-Szene aktiv zu werden. «Das Fabrikool ist definitiv ein spannender Fall», sagt Ernesto.

In den Gesprächen einigten sich die Parteien auf einen Zwischennutzungsvertrag, zwei Jahre lang bot das Fabrikool einen Freiraum mitten auf dem Uni-Areal und im Wohnquartier. Doch dann verkaufte der Kanton die Schreinerei an zwei Architekten, die eine halböffentliche Nutzung planten. Aus Protest kündigte das Kollektiv den Zwischennutzungsvertrag.
Wenige Monate später räumte die Polizei das Fabrikool. In der Folge stand die Schreinerei über Jahre leer, umzäunt und von einer Sicherheitsfirma bewacht. Anfang Jahr feierte die Schreinerei Wiedereröffnung. Im Untergeschoss befindet sich nun eine Markthalle mit Bar und Essensständen. Im Obergeschoss vermietet der Besitzer WG-Zimmer für Studierende im gehobenen Preissegment (Journal B berichtete).
Wirkt die Administration repressiv?
Wegen solcher Erfahrungen sehen viele Besetzer*innen die Sache mit den Zwischennutzungsverträgen kritisch. Eine legale Zwischennutzung entpolitisiere den Akt des Besetzens, so heisst es in einem Text des Seznemagazins «Open Doors» aus dem Jahr 2017 über die Stadt und die Koordinationsstelle: «Mit den koordinierten Zwischennutzungen wollen sie den politischen Akt der Besetzung verhindern.» Die fundamentale Kritik an Eigentumsverhältnissen, städtischer Wohnbaupolitik und Verdrängungsmechanismen trete so in den Hintergrund und werde aus der Öffentlichkeit verbannt.
Mit der Vermittlung von Zwischennutzungen spalte die Stadtpolitik die Bewegung, lautete die Befürchtung damals. Es werde zwischen «guten» Zwischennutzer*innen und «bösen» Besetzer*innen unterschieden. Die Entscheidung falle bei Zwischennutzungen zudem häufig zugunsten von ausschliesslich eigennützigen oder profitorientierten Nutzungen. Damit reglementiere die Stadt Freiräume und halte sie unter Kontrolle, so die Autor*innen im Magazin «Open Doors».
Hüterin des geltenden Rechts
Dass der Umgang der Stadt mit Freiräumen und Besetzungen zu einer stärkeren Reglementierung führe, sieht die Verwaltung weniger kritisch: «Die Stadtverwaltung muss sich als öffentliche Behörde im Dienst der Allgemeinheit ans Legalitätsprinzip und an das Gleichbehandlungsgebot halten», schreibt der Informationsdienst. Das gelte auch im Umgang mit Besetzungen. Die städtische Verwaltung als baupolizeiliche Behörde sei zudem für die Einhaltung geltenden Rechts zuständig.
Zudem will die Stadt festhalten, dass es sich bei Besetzungen um Aneignungen ausserhalb des geltenden Rechts handelt. Eine solche Aneignung darf der Stadtverwaltung zufolge nicht dazu führen, dass Zwischennutzungen, die sich innerhalb des geltenden Rechts bewegen, benachteiligt sind.
Mit zahlreichen am Heft von Neue Wege beteiligten und in den Beiträgen beschriebenen Personen feiern wir am 25. April 2026 Vernissage im Schulhaus Brunnmatt.
Programm:
15.45 Uhr Audio-Walk durch die Effingerstrasse, Treffpunkt Schulhaus
17-19 Uhr Veranstaltung
19.30 Uhr Audio-Walk

Dass diese von Beginn weg legalen Zwischennutzungen häufig kommerzieller Natur sind, folgt für die Stadt einer gewissen Logik: «Bei einer Zwischennutzung entstehen Kosten, die zumindest teilweise mit einem Mietzins abgegolten werden müssen. Die Finanzierung wird in manchen Fällen durch kommerzielle Nutzungen gewährleistet, mancherorts durch die öffentliche Hand oder andere Trägerschaften.» Die Mietzinse seien aber tiefer als die Marktmieten.
Bei Liegenschafen, die kurz vor einem Abbruch oder einer Erneuerung stehen, sieht die Stadtverwaltung etwas mehr Handlungsspielraum. Hier seien auch Zwischennutzungen mit lose organisierten Gruppen möglich, weil die Stadt in diesen Fällen einzig die Nebenkosten einfordert. Doch auch in diesem Fall müsse die Sicherheit der Personen gewährleistet sein, so die Stadt.
Das Politische an der Aneignung
Beinahe ein Jahrzehnt nach der Besetzung an der Effingerstrasse erkämpfen sich Besetzer*innen noch immer Freiräume und machen auf Leerstand aufmerksam. Dieser kommt trotz der Vermittlungsbemühungen der Stadt noch vor. Zu Bildern wie bei der Räumung der Effy 29 ist es seither nicht mehr gekommen.
Die Dialogbereitschaft beiderseits hat zu einer gewissen Entspannung beigetragen. Wie der Text aus dem «Open Doors»-Magazin 2017 zeigt, verstehen die Besetzer*innen den Akt der Aneignung selbst als politisch und wichtig: «Es ist die aktivste Form, um auf Missstände in der Wohnpolitik aufmerksam zu machen und die einzige Möglichkeit, sich Freiraum zu erschaffen, indem man die ganzen Reglementierungen und Auflagen der Behörden ablehnt.»
In den vergangenen zehn Jahren scheinen die Besetzer*innen öfters bereit gewesen zu sein, sich nach dieser Aneignung and den Verhandlungstisch zu setzen. Dabei befinden sie sich immer im Spannungsfeld zwischen Kompromissbereitschaft und konsequenter Haltung. In disem Kontext waren aber einige Besetzungen möglich, die in einer weniger progressiven Gemeinde wohl unverzüglich geräumt worden wären. Einige dieser Besetzungen können sich seit Langem halten. Durch den legalisierten Zustand werden sie niederschwelliger. Und sie schaffen so Zugänge und Angebote für Gruppen, die sonst wenig Freiräume haben, etwa Geflüchtete und Sans-Papiers.
Heute erinnert an der Effingerstrasse 29 nichts mehr an die Besetzung und die Gewalt bei der Räumung. (Foto: David Fürst)