«Die Stellvertretung soll eine Massnahme gegen die hohe Fluktuation sein»

von RaBe Info 30. Januar 2025

Abstimmungen Berner Stadträt*innen sollen sich in Zukunft für eine bestimmte Zeit vertreten lassen können. Dafür ist eine Teilrevision der Gemeindeordnung und des Reglements über die politischen Rechte nötig, über die am 9. Februar abgestimmt wird.

Das Stadtberner Parlament soll ein Stellvertreter*innen-System erhalten. Mit dem System sollen Parlamentarier*innen ihr Mandat einfacher in Einklang bringen können mit längeren Abwesenheiten. Etwa aus beruflichen Gründen oder weil sie Eltern geworden sind. Dafür soll die Gemeindeordnung und das Reglement über die politischen Rechte der Stadt Bern angepasst werden.

Der FDP-Stadrtat Tom Berger gehörte zu den Erstunterzeichnenden der Motion, die diese Abstimmungsvorlage angestossen hat. In diesem Jahr ist er zudem Stadtratspräsident. Als solcher äussert er sich üblicherweise nicht öffentlich zu Abstimmungsvorlagen. Da das Stellvertreter*innen-System im Stadtrat einstimmig angenommen wurde, macht er diesmal eine Ausnahme und spricht mit RaBe-Info über die Vorlage.

Berger gehörte im Jahr 2020 zu den Erstunterzeichnenden einer Motion im Stadtrat, die ein Stelltvertreter*innen-System forderte. Der Vorstoss wurde damals von allen Fraktionen gemeinsam eingereicht. «Damals waren mehrere Ratsmitglieder Eltern geworden und verpassten deshalb Sitzungen», erklärt Berger die Motivation für den Vorstoss. Ausserdem habe es noch Beispiele gegeben, bei denen Parlamentarier*innen aus unterschiedlichen Gründen eine Pause brauchten und deshalb für eine bestimmte Zeit Sitzungen verpasst hätten. «Das hat zu Rücktritten geführt, die aus meiner Sicht nicht nötig gewesen wären», meint Stadtratspräsident Tom Berger.

Mit dem nun vorgesehenen Stellvertreter*innen-System sollen sich die Ratsmitglieder für eine Dauer von mindestens drei Monaten und maximal sechs Monaten am Stück vertreten lassen können. Die Stellvertretung würde – wie bei einem Rücktritt – über Wahlergebnisse der letzten Wahlen geregelt werden. Wer also hinter den Gewählten auf einem Nachrückplatz landete, soll die Stellvertretung für eine*n gewählten Kolleg*in übernehmen können.

Heute können Ratsmitglieder während des Vater- oder Mutterschaftsurlaubs nicht an den Sitzungen teilnehmen.

Tom Berger erhofft sich, dass es dadurch auch zu weniger Wechsel innerhalb des Rats während einer Legislatur kommt: «Wir sind überzeugt, dass die Stellvertretung eine Massnahme gegen die hohe Fluktuation sein kann.» So wäre es neuen Eltern damit möglich das Mandat zu behalten, auch wenn sie Vaterschafts- oder Mutterschaftsurlaub beziehen. «Heute ist es so geregelt, dass die Eltern während dieser Zeit nicht an den Sitzungen teilnehmen dürfen, weil sie sonst den Anspruch auf den Erwerbsersatz verlieren», erklärt Berger. Das sei eine blödsinnige Regel, die aber auf Nationaler Ebene angepasst werden müsste. Mit einer Stellvertretung müssen die Eltern so aber zumindest nicht mehr gleich zurücktreten.

Im Stadtrat wurde die Teilrevision der Gemeindeordnung und des Reglements über die politischen Rechte einstimmig angenommen. Am 9. Februar bestimmt die Stadtberner Stimmbevölkerung, ob sich ihre Vertreter*innen im Parlament in Zukunft vertreten lassen können.