Der leere Platz am Tisch

von David Fürst –5. November 2026

Migration Während seine WG in Bümpliz auf seine Rückkehr wartet, sitzt Farah in Witzwil im Ausschaffungsgefängnis. Dies obwohl alles andere als klar ist, ob die Wegweisung vollzogen werden kann. Sein Fall zeigt ein grundsätzliches Problem, das seit Annahme der Ausschaffungsinitiative besteht.

Sechs Menschen teilen sich die WG in Bümpliz: Küche, Kühlschrank, Bad und ihre solidarische Einstellung. Einer fehlt seit über zwei Jahren: Farah (Name geändert). «Wir haben unter dem gleichen Dach gelebt, aus den gleichen Tassen Kaffee getrunken», sagt Ivo, sein Mitbewohner. «Aber seine Lebensrealität war komplett anders als unsere.»

Farah ist Sans-Papier. Während die anderen arbeiteten, reisten, auszogen, blieb ihm das verwehrt: keine Arbeitsbewilligung, keine Reisefreiheit, keine Zukunftspläne. Er wollte das alles auch.

Foto: David Fürst

Als er als Minderjähriger auf der Flucht vor dem Krieg in Somalia alleine in die Schweiz kam, wurde sein Asylgesuch zwar abgelehnt, doch er wurde in der Schweiz vorläufig aufgenommen und erhielt einen «F-Ausweis». Denn auch den Behörden war klar, dass der Vollzug der Wegweisung in das von Krieg und Gewalt geprägte Somalia nicht zumutbar war. Das ist jetzt acht Jahre her.

Einige Jahre später beging Farah eine Straftat, «eine Dummheit, ein grosser Fehler», wie er heute findet. Farah wurde zu einer Haftstrafe verurteilt und erhielt einen Landesverweis. Sein F-Ausweis wurde eingezogen. Nach der Verbüssung seiner Haftstrafe sollte er nach Somalia zurückkehren, so will es das nach Annahme der Ausschaffungsinitiative angepasste Strafgesetzbuch. Doch was simpel klingt, ist in der Praxis oft alles andere als einfach.

Mitbewohner Ivo versucht, so gut es geht Kontakt zu halten. (Foto: David Fürst)

«Wir sind halt auch seine Familie»

«Farah ist ein herzlicher Mensch», sagt Ivo. «Er hat gerne gekocht für die WG, am liebsten Leber. Wenn er gekocht hat, roch man das schon im Eingangsbereich.» Was Farah zu einem Teil der WG-Gemeinschaft gemacht habe? Die Antwort kommt sofort: «Weil er für andere Leute da ist, wenn sie Hilfe brauchen. Ich bewundere, wie schnell er Freundschaften knüpft und wie breit gefächert sein Freundeskreis in Bern ist.»

Als Farah verhaftet wurde, suchte die WG nach Wegen, ihn zu stützen. Ein Anwalt wurde eingeschaltet. Das Zimmer finanziert die WG bis heute solidarisch weiter, «um den Anker zu behalten», erzählt Ivo.

Foto: David Fürst

Der Kontakt hält sich, so gut es geht: Briefe, Tabak, Süssigkeiten, Telefonate. «Er ist oft tapfer am Telefon. Aber es ist schwer, wir sind halt seine Familie.»

Um die Verbindung über die Distanz zu halten, schrieb Ivo ihm einmal einen Brief: dass sie, egal wo sie sich befänden, denselben Himmel sähen, im selben Moment auf denselben Mond blickten. «Das ist unser Verbindungspunkt, den man auch aus dem Gefängnis erreicht.» Weiter im Gespräch erzählt Farahs Mitbewohner wie er sich fühlt:

«Es macht mich wütend und unendlich traurig, zu sehen, was für eine Ungerechtigkeit ein Freund von mir erleben muss!»

«Wir sperren ihn im Grunde für etwas ein, das er nicht ändern kann»

Nachdem Farah seine Haftstrafe abgesessen hatte, kam er wieder auf freien Fuss. Doch die Freiheit währte nicht lange: In einer Polizeikontrolle wurde Farah bei der Mitfahrt auf einem gestohlenen Roller aufgegriffen. An sich eine Bagatelle. Jedoch stellten die Beamten auch fest, dass Farah wegen der Landesverweisung eigentlich gar nicht mehr in der Schweiz hätte sein dürfen. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren wegen Verweisungsbruch. Doch dabei gibt es ein Problem: Farah wird von Somalia nicht als Staatsbürger anerkannt.

Wir haben argumentiert, dass er gar nicht ausreisen kann, weil er von Somalia nicht anerkannt wird.

«Wir haben argumentiert, dass er gar nicht ausreisen kann, weil er von Somalia nicht anerkannt wird, da er dort nie registriert worden ist, und dass die Landesverweisung deswegen faktisch unmöglich zu vollziehen ist», erklärt der Anwalt von Farah, Silas Kuratle. Das Gericht liess sich jedoch nur teilweise überzeugen und verurteilte Farah zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, weil er sich zumindest bei der somalischen Botschaft hätte melden müssen.

Anwalt Silas Kuratle kritisiert das Vorgehen der Behörden. (Foto: David Fürst)

Farah sass die 15 Monate vollständig ab, ohne Entlassung nach zwei Drittel der Zeit, wie sie Schweizer Bürger*innen bei guter Führung und günstiger Legalprognose offensteht. Am 1. August dieses Jahres, dem Tag seiner regulären Entlassung, hätte er in die WG zurückkehren können. Die Vorfreude in der WG war gross, dass er endlich wieder nach Hause kommen kann.

Doch der Migrationsdienst hatte andere Pläne und beantragte kurz vor der Entlassung beim Zwangsmassnahmengericht die Ausschaffungshaft. Diese darf laut Gesetz angeordnet werden, wenn die Ausschaffung tatsächlich absehbar ist.  «Was ich daran besonders stossend finde», sagt Anwalt Kuratle, «ist, dass der Migrationsdienst die Papierbeschaffung bereits im Juni 2022 eingeleitet hatte. Die Behörden hatten also längst Zeit, alles aufzugleisen.»

Besonders pikant: Noch am 15. Januar dieses Jahres hatte der Migrationsdienst selbst schriftlich festgehalten, eine Rückführung sei nicht möglich, weitere Schritte seien nicht vorgesehen. Dann, kurz vor der Entlassung, soll sich das plötzlich geändert haben und eine Papierbeschaffung möglich sein, obwohl diese vier Jahre lang ergebnislos geblieben war.

Selbst das Zwangsmassnahmengericht schien am baldigen Vollzug der Landesverweisung zu zweifeln: Es bewilligte nur vier statt der vom Migrationsdienst beantragten sechs Monate.

In der Regel wird nicht geprüft, ob eine Landesverweisung überhaupt vollzogen werden kann.

Kuratle führte Beschwerde gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts. Doch das Verwaltungsgericht lehnte ab. Es bezog sich in seinem Entscheid unter anderem auf einen Beschluss des Bundesrates vom 12. August 2026, mit die Visabestimmungen für Somalia und Guinea verschärft wurden. Ziel dieses Beschlusses war namentlich, die Zusammenarbeit mit den somalischen Behörden bei der Rückübernahme somalischer Staatsangehöriger zu verbessern.

Kuratle kommentiert das trocken: «Das sind aus meiner Sicht Fakten, die im Nachhinein entstanden sind.» Was er damit meint: Der angefochtene Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts datiert vom 3. August 2026, also rund zehn Tage vor dem Beschluss des Bundesrates. Auch ein Termin bei der somalischen Botschaft, auf den sich das Gericht berief, wurde erst organisiert, nachdem die Haft bereits angeordnet war.

Foto: David Fürst

Kuratle sieht im Fall von Farah ein grundsätzliches Problem: Seit die Stimmbevölkerung 2010 die Ausschaffungsinitiative angenommen hat, entscheiden Strafgerichte über Landesverweise. Das sind Gerichte, die keine Fachbehörde für Migration und Asyl sind. «Geprüft wird dabei in der Regel nicht vertieft, ob eine Landesverweisung überhaupt vollzogen werden kann», sagt Kuratle. Bei Farah, findet er, wurde genau das nie wirklich geprüft: «Wir sperren ihn im Grunde für etwas ein, das er nicht ändern kann.»

Bist du schon Mitglied?

Das Online-Magazin Journal B macht seit 14 Jahren Journalismus für Bern. Wir finanzieren uns grossteils über Mitgliederbeiträge. Bist du schon dabei?

Farah sei damit kein Einzelfall, sagt Kuratle. «Ich hatte schon viele Strafverfahren mit Klient*innen ohne Papiere, häufig aus Algerien oder Marokko, die eine Landesverweisung erhalten haben. Bei ihnen zeigt sich dieselbe Problematik: Sie befinden sich im Strafvollzug, ohne zu wissen, wie es mit dem Vollzug der Landesverweisung weitergeht.» Aber einen Fall, bei dem die Behörden selbst einräumen, dass die Person in ihrem Heimatland nicht anerkannt ist, und trotzdem Ausschaffungshaft beantragt wird, habe er zuvor noch nicht gehabt.

Am 8. September fand beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Hearing mit der somalischen Delegation statt. Eine Anerkennung von Farah und die Ausstellung von Papieren stehen trotzdem weiter aus.

«Ich weiss wirklich nicht, was passiert»

Am Telefon aus dem Gefängnis klingt vor allem die Erschöpfung durch. «Mir geht’s nicht so gut», sagt Farah. Er habe epileptische Anfälle, seine Schulter sei verletzt und auch emotional sei er belastet.

Am meisten Angst macht ihm aber die drohende Ausschaffung:  «Ich weiss wirklich nicht, was passiert.»

Nach Somalia zurückzukehren, kann er sich nicht vorstellen. Ausser seiner Grossmutter hat er dort niemanden mehr. «Weil in der Region, aus der ich komme, Krieg herrscht», sagt er.  Er habe das erlebt und er wolle das nicht noch einmal erleben.

Foto: David Fürst

«Für mich ist Bern mein Zuhause», sagt Farah. Er habe hier Freunde gefunden, die für ihn wie eine Familie seien. Jung sei er gewesen, als er ankam, kaum jemanden habe er gekannt. «Ich hatte keine Familie und keine Freunde. In diesen Leuten habe ich das gefunden. Für mich ist das ein Geschenk.» Was er sich wünsche? Farah antwortet ohne zu zögern: «Dass ich hier ein gutes Leben aufbauen kann, ohne Strafe. Von vorne beginnen und etwas zurückgeben den Menschen, die mir geholfen haben.»

Mitbewohner Ivos Wunsch ist etwas konkreter: mit Farah wieder mal einen Kebab essen. Oder gemeinsam eine Runde Fussball spielen.

Bist du schon Mitglied?

Das Online-Magazin Journal B macht seit 14 Jahren Journalismus für Bern. Wir finanzieren uns grossteils über Mitgliederbeiträge. Bist du schon dabei?