Politik - Kolumne

Eine Hausapotheke? Verboten!

von Céline Rüttimann 3. September 2026

Who cares? Alters-und Pflegeheime dürfen keine Hausapotheke mit Reservemedikamenten führen, so will es das Heilmittelgesetz. Im Pflegealltag führt dies zu leidenden Patient*innen und hohen Kosten.

Meine Hausapotheke hat mich schon oft gerettet. Egal ob Kopfweh, Übelkeit oder Diarrhö – ein Griff in die Schublade ersetzt den Gang in die Apotheke. Und wenn der Vorrat aufgebraucht ist, kann ich ein Päckli Dafalgan in jeder Apotheke rezeptfrei kaufen, sobald es mir wieder besser geht. Schon meine Mutter hatte ein kleines Portemonnaie, wo sie Medikamente und Pflästerli aufbewahrte.

Für Menschen, die in einem Alters- und Pflegeheim leben, sieht die Situation aber kompliziert aus. Nehmen wir zum Beispiel Herrn Müller. Der betagte Mann lebt in einem Pflegeheim im Kanton Bern und ist glücklicherweise oft beschwerdefrei. Eines Abends klagt er aber über starke Kopfschmerzen und er hat Fieber. Bei solchen Beschwerden können Ruhe, Dunkelheit, viel Flüssigkeit oder ein kühles Tuch ausreichend sein – ganz ohne Medikament.

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In der palliativen Geriatrie, wo die individuelle Lebensqualität der betagten und kranken Menschen im Zentrum steht, sehe ich es aber wie der Arzt und Autor Roland Kunz: Schlussendlich geht es um die persönliche Leidenslinderung statt der sturen guideline-konformen Therapie. Wenn Herr Müller also ein Dafalgan wünscht, weil ihm das früher immer geholfen hat, soll er es bekommen.

Herrn Müllers Hausärztin hat Dafalgan 500mg als Einzeldosis bei Schmerzen verordnet. In meiner Rolle als Pflegefachperson schaue ich also in seiner Medikamentenschublade im Stationszimmer nach den Tabletten, finde aber keine. Verwundert frage ich die Kollegin, ob sie wisse, warum das Dafalgan nicht vorhanden sei. Vermutlich wurde in der Wochenbestellung vergessen, es nachzubestellen, sagt sie mir.

Die Medikamente, welche die Patient*innen täglich einnehmen, dürfen nur auf den Namen der Patient*innen aufbewahrt und verabreicht werden.

Wie bekomme ich jetzt schnellstmöglich ein Dafalgan? Normalerweise könnte ich das Medikament bei der öffentlichen Apotheke bestellen, doch die ist bereits geschlossen. Oder ich klaue es bei einer anderen Bewohnerin aus der Schublade – aber das ist natürlich nicht erlaubt. Das Naheliegendste wäre die Hausapotheke, wo ein Stock an Medikamenten für solche Fälle gelagert werden kann.

Jetzt kommt das grosse Aber: Die Medikamente, welche die Patient*innen täglich einnehmen, dürfen nur auf den Namen der Patient*innen aufbewahrt und verabreicht werden. Die sogenannten Reservemedikamente – also Medikamente, die eine Patientin nicht täglich braucht, sondern nur einnimmt, wenn sie beispielsweise Kopfschmerzen hat – dürfen auch ausschliesslich patientenspezifisch gelagert und verabreicht werden. Sprich: eine Hausapotheke, wie man sie von zu Hause kennt, ist gesetzlich nicht erlaubt.

Ich gehe also zu Herrn Müller und sage ihm, dass ich aufgrund vieler logistischer Probleme leider kein Schmerzmittel für ihn habe und er jetzt halt leiden müsse. (Natürlich NICHT! Stattdessen klaue ich ein Tablettli aus der Schublade einer anderen Patientin und gebe dem armen Mann etwas gegen die Schmerzen – verklag mich doch).

Ein Mensch sucht sich nicht aus, ob er akut Schmerzen hat.

Der grösste Kritikpunkt an den rechtlichen Vorschriften sind aus meiner Sicht die Notfallsituationen. Denn ein Mensch sucht sich nicht aus, ob er akut Schmerzen hat. Ich erlebte einmal die Situation, dass eine Heimbewohnerin nachmittags über starke Schmerzen klagte, die Bauchdecke war stark gespannt, ihr Blutdruck tief, sie war kreidebleich. Der Heimarzt wurde gerufen, die Frau wand sich im Bett vor Qual, eine Untersuchung war kaum möglich. Der Verdacht: Akutes Abdomen, also ein Bauchschmerz mit unklarer Ursache, bei dem akute Lebensgefahr besteht. Der Arzt verordnete niedrig dosiertes Morphin, ein starkes Medikament gegen die Schmerzen, bis sie ins Spital gebracht werden konnte.

Nun das folgende Problem: Für die Bewohnerin war kein Morphin gelagert, da es bisher nie eine Indikaton dafür gegeben hatte. Eine Hausreserve an Morphin für solche unvorhersehbaren Notfälle darf gemäss Gesetz nicht gelagert werden. Also musste auf den Rettungsdienst gewartet werden, bis die Frau ein genug starkes Schmerzmittel bekam.

Ohne ein Notfalldepot an Arzneimitteln müsste jedes Pflegeheim gegen jede Eventualität gewappnet sein – das ist unmöglich. Nach dieser Theorie müssten in einem Heim mit 60 Bewohner*innen 60 Päckli à 10 Ampullen Morphin gelagert werden. Morphin ist drei Jahre haltbar, danach müssten 600 Ampullen weggeworfen werden. Da stellt sich mir schon die Frage: Ist das bei der aktuellen Versorgungslage mit Lieferschwierigkeiten und wachsenden Gesundheitskosten vertretbar? Auch die Risikobedenken bezüglich der Medikamentensicherheit verstehe ich dabei nicht. Denn Morphin muss sowieso separat abgeschlossen von den übrigen Medikamenten aufbewahrt werden und der Bestand wird täglich kontrolliert.

Morphin ist drei Jahre haltbar, danach müssten 600 Ampullen weggeworfen werden.

Andere Lösungen, um Wege zu Arzneimitteln zu verkürzen, sind nicht einfach umsetzbar. Reservemedikamente bei einer Heimärzteperson zu deponieren, ist gemäss der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) nicht zulässig. Nur eine sogenannte Privatapotheke ermöglicht einen rascheren Zugang zu einem begrenzten Medikamentenbestand, die meisten Heime haben aber keine Bewilligung dafür. Denn dafür braucht es einen Apotheker oder eine Ärztin, welche die Verantwortung übernehmen.

Ich habe bereits mehrmals mit einem Apotheker gesprochen und auch er hält das Verbot der Hausapotheke in Heimen für unpraktisch. Dass die Sicherheit der Patient*innen sichergestellt werden muss und dass bei der Abgabe von Medikamenten Fehler passieren, ist mir bewusst. Dennoch braucht es Regeln, die zwar die Sicherheit der Menschen gewährleisten, aber auch ihr Leiden berücksichtigen. In all der Bürokratie und dem steigenden Arbeitsdruck im Gesundheitswesen gerät der Mensch immer mehr in den Hintergrund.