Den Zeitungen fehlen Inserate. Da die Geschäfte geschlossen, Reisen verboten und Veranstaltungen abgesagt sind, will auch niemand mehr dafür Inserate schalten. Jetzt fordern die Zeitungsverlage, dass der Bund ihnen finanziell unter die Arme greift. Einige Verlage haben auch bereits Kurzarbeit angeordnet.
Diese Forderungen müssen zu denken geben. Denn eigentlich ist die Arbeitssituation der Zeitungsredaktionen ja trotz Corona-Vorschriften gar nicht so schlecht: Journalistinnen und Journalisten können relativ einfach von zu Hause aus arbeiten, bei den Redaktionsarbeiten können Hygiene- und Abstandsregeln gut eingehalten werden, und die Druck- und Verpackungsprozesse sind ohnehin weitgehend automatisiert. Auch die Nachfrage ist vorhanden: In komplizierten Zeiten ist der Bedarf nach aktuellen Nachrichten und Hintergrundinformationen erfahrungsgemäss besonders hoch.
Wenn sich die Zeitungsverlage trotz dieser durchaus günstigen Ausgangslage in Schwierigkeiten befinden, so aus dem einfachen Grund, dass ihr Geschäft eben gar nicht der Vertrieb redaktioneller Inhalte ist, sondern die Verbreitung von Werbung. Nicht die Information der Öffentlichkeit und der Meinungsaustausch treiben die gedruckte Presse an, sondern der Verkauf von Werbeflächen. Das gilt natürlich ganz besonders für Gratiszeitungen wie «20 Minuten». Aber auch bei den bezahlten Zeitungen machen die Einnahmen aus Abonnements und Einzelverkauf nur einen relativ kleinen Teil des Gesamtertrages aus.
Das ist zwar alles andere als eine neue Erkenntnis, aber es zeigt, dass die aktuelle Krise der Zeitungen eigentlich nur wenig mit dem Coronavirus zu tun hat. Die Inserate sind nämlich schon vor Ausbruch der Krise in grossem Stil weggebrochen. Die Verbote von Reisen und Veranstaltungen haben nur einen ohnehin laufenden Prozess verstärkt.
Der Grund dafür ist einfach: Die Verbreitung von Werbung ist im Internet sehr viel rascher, sehr viel gezielter und sehr viel billiger möglich als über gedruckte Zeitungen. Dank hochdifferenzierten Personendaten kann die Werbung direkt, immer im besten Zeitpunkt und ohne Streuverlust an das anvisierte Publikum gebracht werden. Mit einer solchen Zielgenauigkeit mithalten können allenfalls noch Fachzeitschriften oder Special-interest-Magazine. Diese sind vom Inserateeinbruch denn auch sehr viel weniger betroffen. Demgegenüber stehen Tageszeitungen mit ihrem wenig homogenen Massenpublikum auf verlorenem Posten. Ihr Geschäftsmodell, die Verbreitung von Information über die Verbreitung von Werbung zu finanzieren, ist schlicht überholt.
Angesichts dieser Situation stellt sich die Frage, ob es irgendeinen Sinn macht, Bundesgelder in dieses überholte Geschäftsmodell zu investieren. Natürlich sind Medien wichtig für die Bildung einer öffentlichen Meinung. In dieser Aufgabe sollen sie auch unterstützt werden. Dabei darf aber die Form, in welcher diese Inhalte verbreitet werden, keine Rolle spielen. Informationen und Meinungen können sowohl über bedrucktes Papier, über Radio und Fernsehen als auch in Online-Medien verbreitet werden. Auch die Konsumentinnen und Konsumenten bewegen sich längst auf allen diesen Ebenen. Auf welchem Wege zur öffentlichen Meinung beigetragen wird, kann daher nicht mehr ausschlaggebend sein.
Wer den öffentlichen Austausch von Informationen und Meinungen fördern will, muss folglich nicht «die Presse» unterstützen, sondern dafür sorgen, dass Private entsprechende Inhalte bereitstellen. Ob sie das über Zeitungen, über Radio oder Fernsehen oder über Online-Medien tun, darf keine Rolle spielen.
Unterstützt werden muss nicht der Versand von Papier, sondern die Verbreitung von Inhalten. So geschieht dies heute schon bei der Finanzierung von privaten Radio- und Fernsehprogrammen. Das Modell kann problemlos auf alle übrigen Medien übertragen werden.
Zwei Bemerkungen zum Schluss:
1. Der «Tages-Anzeiger», «20 Minuten» und diverse andere Zeitungen, für die jetzt Kurzarbeit angeordnet wurde, gehören zur TX Group AG. Auch «Der Bund» und die «Berner Zeitung» gehören dazu. Die TX Group AG erzielte im vergangenen Jahr einen Gewinn von knapp 100 Mio. Fr. Morgen führt sie in Zürich ihre Generalversammlung durch. Der Verwaltungsrat beantragt die Ausschüttung einer Dividende von 3.50 Fr. pro Aktie, das entspricht einer Gesamtausschüttung von rund 35 Mio. Fr. So schlecht laufen die Geschäfte offenbar doch nicht.
2. Die Beiträge von «Journal B» zur öffentlichen Meinungsbildung sind nicht hinter einer Paywall versteckt, sondern frei im Internet abrufbar. Finanziert werden sie ausschliesslich durch freiwillige Beiträge der Mitglieder des Trägervereins. Ein Anmeldeformular finden Sie oben rechts auf dieser Internetseite. Auch das ist ein Beitrag zur Medienförderung.