Adi Blum schreibt zwölf Hymnen zu zwölf Menschenrechten. Die erste ist die „Hymne auf die Versammlungsfreiheit“.
Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschliessen. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. (Artikel 20 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, 1948, UNO Generalversammlung)