Hymne an die Arbeit

von Adi Blum 2. März 2015

Adi Blum schreibt zwölf Hymnen zu zwölf Menschenrechten. Die zweite ist die „Hymne an die Arbeit“.

Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmassnahmen. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. (Artikel 23 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, 1948, UNO Generalversammlung)