Adi Blum schreibt zwölf Hymnen zu zwölf Menschenrechten. Die sechste heisst „Hymne an das Recht auf Privatheit“.
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
(Artikel 12 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, 1948, UNO Generalversammlung)