Adi Blum schreibt zwölf Hymnen zu zwölf Menschenrechten. Die achte heisst „Hymne an das Recht auf freie Wahlen“.
Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken. – Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande. – Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmässige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.
(Artikel 21 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, 1948, UNO Generalversammlung)