Zensur gegen Gfellers «Werkausgabe 2010»

von Fredi Lerch 28. Juli 2014

Die deutsche Self-Publishing-Plattform Books on Demand GmbH kippt einen Titel des Schriftstellers Alex Gfeller aus ihrem Programm. Klar ist das auch eine Posse von prüden Literaturbanausen. Aber es ist mehr.

«Das eigene Buch mit BoD» wirbt die international tätige Self-Publishing-Plattform Books on Demand GmbH mit Hauptsitz im deutschen Norderstedt bei Hamburg. Und die Autorin Susanne Reinerth verschönert die Reklame mit dem Zitat: «Mit BoD habe ich die Freiheit, über den Inhalt meines Buches selbst zu entscheiden.»

Für jene, die verlagsunabhängig Bücher machen wollen (oder müssen), bietet BoD in der Tat einiges: Als Autor lege ich Auflage und Verkaufspreis fest und maile eine druckfertige Datei nach Norderstedt – den Rest garantiert die Firma: ISDN-Nummer, Herstellung und Versand der Auflage, Präsenz des Titels in Online-Shops und Buchläden. 1998 hat BoD den ersten Titel herausgebracht, seither – so die Eigenwerbung – sollen 25’000 Autoren und Autorinnen 18 Millionen Bücher in Auftrag gegeben haben.

Das BoD-Angebot hat auch den Schriftsteller Alex Gfeller überzeugt. Seit 1976 hatte er Bücher publiziert (vor allem im Zytglogge-Verlag). Um 2005 entschloss er sich, sein Werk in einer von ihm definitiv redigierten Version noch einmal zu veröffentlichen. Als 20-bändige «Werkausgabe 2010» waren seine Bücher nun seit vier Jahren bei BoD greifbar: Romane, Erzählungen, Essayistisches, dazu ein «Lesebuch» mit Textfragmenten und Nebenprodukten.

Wenn prüde Dilettanten zensurieren

Am 25. Juni 2014 erhielt Gfeller Post aus Norderstedt: «Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihr Titel ‘Lesebuch’ aufgrund seines Inhaltes den Grundsätzen unseres Unternehmens widerspricht und wir es deshalb nicht vertreten können, ihn weiterhin unter unserem Namen zu vertreiben.» Deshalb habe man Buchdaten und «Listung in den Buchhandelskatalogen» löschen lassen.

Für Gfeller war diese Bescheid mehr als ärgerlich: Er ist vertraglich bis 2018 an BoD gebunden, die Titelkündigung bedeutet also, dass seine «Werkausgabe 2010» bis dahin nicht mehr vollständig angeboten wird. Auf seine Nachfrage begründete die Zuständige Ute Olsson-Wollner am 7. Juli mit einer längeren Textstelle aus Gfellers Buch: «Das Mädchen kletterte zuerst vergnügt auf ihrer Mutter, danach auf dem paralysierten Fredy herum, der, leicht verzweifelt, nicht mehr wusste, wie er seinen grossen Penis vor dem Kind verbergen solle.» Etc. Die ganze Passage ist nicht ohne Charme: Der Geschlechtsakt zwischen einem genierten Fredy und einer belustigt-lustvollen Mutter wird aus der Perspektive von deren kleiner Tochter geschildert. Die freizügige Darstellung wird formal durch eine sachlich registrierende Prosa konterkariert und durch den lakonischen Ton aufgehoben.

Olsson-Wollner argumentierte mit einem Paragraphen im Autorenvertrag, der festhält, eine Titelkündigung durch BoD sei dann möglich, wenn der Text geeignet sei, «öffentlich Anstoss [zu] erregen». Im übrigen: «Eine weitere Diskussion zum Inhalt führen wird nicht.» Gegenüber «Journal B» nimmt BoD-Pressesprecher Thorsten Simon ergänzend wie folgt Stellung: Die inkriminierte Passage beschreibe «Sex im Beisein eines Kindes» und sei unter «kinderpornografische Inhalte» zu subsumieren. Zwar falle bei BoD die «Gatekeeper»-Funktion eines Verlagslektorats weg, hingegen sei die Grenze dort erreicht, wo Veröffentlichungen «politisch extremistische Positionen beinhalten» oder eben «öffentlich Anstoss erregen können». Letzteres sei in diesem Fall gegeben, was den Geschäftspraktiken von BoD widerspreche.

Im übrigen, sagt Simon, sei Alex Gfeller ein guter Kunde und man sehe, dass mit dieser Titelkündigung eine vollständige Werkausgabe tangiert sei. Es stehe dem Autor frei, die inkriminierte Passage zu streichen oder umzuformulieren. Dann werde man die Wiederaufnahme des Titels gerne prüfen. Auf die Frage, warum BoD erst vier Jahre nach der Aufnahme des Titels reagiere, sagt er, es habe ein Antrag vorgelegen, die Daten des Buchs zu konvertieren, damit der Text auch als E-Book angeboten werden könne. In diesem Zusammenhang habe man routinemässig eine inhaltliche Überprüfung des Text vorgenommen. Dieser Begründung der Überprüfung widerspricht Gfeller: «Das Buch hat es schon lange als E-Book gegeben.»

Aus welchen Gründen auch immer hat BoD Alex Gfeller jetzt aus inhaltlichen Gründen zensuriert, obschon «der Text juristisch problemlos» sei, wie Medienrechtler und Journal-B-Vorstandsmitglied Willy Egloff auf Anfrage kommentiert. Unter literarischem Aspekt mag das Geschmacksurteil der Norderstedter Zensurbehörde zudem lächerlich sein. Aber: Selbstverständlich hat ein privatwirtschaftlich tätiges Publishing-Unternehmen das Recht, gewisse Inhalte nicht herauszugeben, die ihrem Image schaden könnten. Aus Sicht der literarischen Öffentlichkeit begründet das BoD-Argument eine willkürliche Zensurmassnahme. Aber das ist das Problem dieser Öffentlichkeit, nicht das der Firma.

Wie man Literatur zu Pornographie macht

Klar kann man sagen, die Prüderie der Zuständigen sei in diesem Fall zwar bemerkenswert und derart plumpe Moralisierung von Texten sei antiliterarisch. Aber das sei eben der Preis, wenn man nicht mit einem kompetenten Lektorat, sondern mit Banausen «mit beschränkter Haftung» zusammenarbeite, die zwar drucken, aber nicht lesen könnten. Zudem sei die Episode ein Einzelfall.

Stimmt das? Eben konnte man lesen, dass an mehreren Universitäten der USA Studenten und Studentinnen Vorstösse unternommen haben, Verlage müssten ab sofort auf den Umschlägen ihrer Bücher vor belastenden Szenen warnen, damit junge Menschen vor Anstössigem geschützt werden könnten. «Tages-Anzeiger»-Journalist Jean-Martin Büttner berichtet in diesem Zusammenhang über die Praxis der «Puritanisierung» von Film und Musik in den USA seit den achtziger Jahren und resümiert: «Die Anstandskontrolle verkam zur Zensur.»

Alarmierend ist aber vor allem der Fall des Deutschlehrers Daniel Saladin, der am Literargymnasium Rämibühl in Zürich gearbeitet hat: Weil er von der Mutter einer Schülerin angezeigt wird, verhaftet man ihn im Juni 2009 und klagt ihn wegen «Verbreitung von Pornographie an Minderjährige» an. Grund: Er habe mit seinen Schülern und Schülerinnen Bücher wie «Frühlings Erwachen» von Frank Wedekind, «Warum das Kind in der Polenta kocht» von Aglaja Veteranyi oder «Dunkler Frühling» von Unika Zürn gelesen. Saladin wird später zwar von der Anklage, seinen Unterricht fragwürdig gestaltet zu haben, freigesprochen, aber als Lehrer ist er erledigt. In seinem letzthin im Rotpunktverlag erschienenen Buch «Aktion S. Eine Hetzjagd nimmt ihren Lauf» erzählt und analysiert er, was ihm widerfahren ist.

Dass das Buch von der Stadt Zürich einen Druckostenbeitrag erhielt, kommentierte der «Blick» süffisant mit einer Schlagzeile auf der Frontseite: «Zürich finanziert Buch von Grüsel-Lehrer». Um eine faire, aufschlussreiche Rezension des Buchs lesen zu können, musste man die «Süddeutsche» zur Hand nehmen. Am 15. Juni hat das Zürcher Neumarkt-Theater unter dem Titel «Lesen statt hetzen» eine Matinée für Saladin durchgeführt.

Und bereits im Mai hatten über zweihundert Personen – neben vielen pädagogischen Fachleuten zum Beispiel die Autoren und Autorinnen Christoph Geiser, Francesco Micieli, Isolde Schaad oder Ruth Schweikert – eine Solidaritätsnote unterzeichnet, in der unter anderem steht: «Wir kritisieren die Verlogenheit und Doppelmoral einer Gesellschaft, in der Pornographie ein lukratives Geschäft für viele ist, in der aber ein Lehrer, der sich kritisch mit Tabus auseinandersetzt, verhaftet werden kann.» Und: «Wir protestieren gegen eine Zensur, die Werke der Weltliteratur aus den Schulzimmern verbannen möchte.»

So gesehen verweist die BoD-Zensurmassnahme gegen Alex Gfellers «Lesebuch» auf eine beunruhigende Aktualität.