Seit Cornelius Gurlitt 2014 seinen Kunstbesitz dem Kunstmuseum Bern (KMB) vererbt hat, ist «Provenienzforschung» in Bern ein wichtiges Thema. Denn welche Werke im «Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogen» und zum vererbten Bestand gekommen sind, lässt sich – wenn überhaupt – durch Erforschung ihrer Geschichte ermitteln und unter Umständen nachweisen. Die Erforschung ist wichtig, um auch bei allfälligen Nachweis-Lücken eine sogenannte Restitution vornehmen zu können, also die Übertragung an den rechtmässigen Eigentümer bzw. dessen Erben oder mit diesen eine faire und gerechte Lösung zu verhandeln.
Die im KMB laufende Ausstellung «Gurlitt. Eine Bilanz» gibt faszinierende Einblicke in die Methoden der Provenienzforschung. Das KMB hat nach Antritt des Gurlitt Erbes seit 2017 eine eigene Abteilung aufgebaut, welche Nikola Doll leitet.
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Während im KMB Provenienzforschung also seit einiger Zeit ein öffentliches Thema ist, erforscht das Bernische Historische Museum (BHM) noch eher hinter den Kulissen die Herkunft seiner ethnografischen Objekte. Im Sommer 2022 hat ein Team um den Historiker Samuel Bachmann einen Bericht veröffentlicht: «Spuren kolonialer Provenienz – die Erforschung ethnografischer Sammlungsprovenienzen anhand des Zeller-Archivs». Einzelne Pisten, die durch die Forschung erschlossen wurden, sollen nun in weiteren Projekten, etwa in Namibia, verfolgt werden. Die Provenienzforschung in kolonialen Kontexten gewinnt also auch im BHM an Bedeutung. Zu beachten ist dabei, dass bei zehntausenden von Sammlungsobjekten vieles weiterhin noch lange unerforscht bleiben muss.
Unterscheidet sich Provenienzforschung bei Werken der Kunst und bei ethnografischen Objekten?
Samuel Bachmann (SB): Die Methodik zur Eruierung der Erwerbs- und Besitzgeschichte ist verwandt, doch Ausgangslage, Kontext und Quellenlage unterscheiden sich. Im Fall von ethnografischen Objekten fehlen schriftliche Quellen häufig und es muss vermehrt auf mündliche Zeugnisse und die lokale Expertise in Herkunftsgebieten zurückgegriffen werden; dies gilt vor allem auch bei Objekten aus kolonialem Kontext. Beim Begriff «kolonialer Kontext» orientieren wir uns an der Definition des deutschen Museumsbunds. Dieser versteht darunter Umstände und Prozesse seit dem 15. Jahrhundert, als die Europäer die Welt entdeckten, bis heute. Durchwegs gilt dabei «eine Ideologie der kulturellen Höherwertigkeit gegenüber Kolonisierten oder ethnischen Bevölkerungsminderheiten – und des damit begründeten Rechtes zur Unterdrückung und Ausbeutung.» Die Definition ist eher eine Beschreibung als eine trennscharfe Klärung und Abgrenzung. Sie ist insofern hilfreich, als sie über das Geschehen in einer formalen Kolonialherrschaft hinausgeht und auch bei der Dekolonisierung in den 1960er Jahren keinen Abschluss zieht.
Provenienzforscher*innen sollten die Fähigkeit besitzen, ihre Recherchen immer wieder zu hinterfragen.
Nikola Doll (ND): Provenienzforschung verbindet verschiedene Methoden und ist disziplinübergreifend. Sie erfordert im Fall von Kunstwerken kunsthistorisches und historisches Wissen in verschiedenen Bereichen, Erfahrung in der Archivrecherche und der kritischen Einordnung historischer Quellen. Sie ist auch gebunden an die Einhaltung von Prinzipien guter Wissenschaft und den für die Provenienzrecherche spezifischen Sorgfaltspflichten. Provenienzforscher*innen sollten die Fähigkeit besitzen, ihre Recherchen immer wieder zu hinterfragen, um ergebnisoffen zu arbeiten. Die Gegenstände der Provenienzforschung zum Kunstraub des nationalsozialistischen Deutschland sind unterschiedlich, ob es um geraubte Kunstwerke, Kunsthandwerk oder Möbel und ganze Einrichtungen, Bibliotheken oder ganze Archive geht. Ein Kennzeichen des nationalsozialistischen Raubs ist seine intrinsische Verbindung mit der Verfolgung des Regimes; zudem sind für konkrete Entzugsfälle relevante Dokumente durch Verfolgung, Flucht und Exil, die Shoa und den Zweiten Weltkrieg zerstreut oder zerstört worden. Aufgrund dieser Spezifik kam es zu den Abkommen von Washington und Terezín. Sie sind die Referenz für heutige Provenienzforschung und den Umgang mit ihren Ergebnissen
SB: Eine besondere Problematik im kolonialen Kontext liegt darin, dass die Rückverfolgung auf individuelle Eigentümer*innen ungemein schwierig ist, da Namen von indigenen Vorbesitzer*innen bei Handwechseln in kolonialen Kontexten selten bis nie dokumentiert worden sind.
Die sogenannten Washingtoner Prinzipien wurden 1998 verabschiedet, die Erklärung von Terezín folgte 2009. Die beteiligten Staaten, also auch die Schweiz, erklärten darin, nach den im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgüter zu suchen. Sie verpflichteten sich, Register einzurichten und Schritte einzuleiten, faire und gerechte Lösungen mit den ehemals rechtmässigen Eigentümer*innen oder ihren Nachfahr*innen zu finden. Der Auftrag an die Museen und Sammlungen nach den Erklärungen von Washington und Terezín ist nicht Provenienzforschung zum Selbstzweck, im Vordergrund steht die Selbstverpflichtung zur Suche nach NS-Raubkunst und die Bereitschaft dafür einen verantwortungsvollen Umgang zu entwickeln.
Für Verluste im Kontext von Kolonialherrschaft existieren zwar bislang keine vergleichbaren internationalen Dokumente, doch in der UNESCO sind Vorarbeiten dazu im Gang. In verschiedenen Ländern – etwa in Frankreich, Deutschland oder den Niederlanden – gibt in es in Wissenschaft und Praxis bereits Ansätze, vergleichbare Grundlagen zu entwickeln. Dennoch ist das kodifizierte Recht spezifisch in Bezug auf Erwerbungen in kolonialen Kontexten nach wie vor kaum entwickelt.
ND: : Wie im Fall von verfolgungsbedingten Verlusten in Zusammenhang mit der Herrschaft des Nationalsozialismus in Deutschland zeigt sich auch bei kolonialem Entzug, dass bei Fragen der Restitution, also der Wiedereinsetzung eines Eigentumstitels, oder der Erarbeitung fairer und gerechter Lösungen Geschichtsbilder und ihre politische Instrumentalisierung eine nicht unwesentliche Rolle spielen. Die Wahrnehmung des Unrechts ist im Täterland Deutschland eine andere, als in den Ländern, die Zufluchtsort für Verfolgte waren oder vom Deutschen Reich mit Krieg überzogen, besetzt, ausgeraubt und zerstört wurden. Trotz nationaler Sichtweisen erfordert es die länderübergreifende Problematik von nationalsozialistischem und kolonialem Entzug auch an international vergleichbaren Lösungen in Bezug auf Raubkunst, respektive verfolgungsbedingte Verluste zu arbeiten. Das ist auch aus der Perspektive der Opfer bzw. ihrer Nachfahren wichtig.
SB: Die Auseinandersetzung mit Geschichte wird oft national geführt, ja. Die Kolonialismusdebatte muss allerdings eine internationale Debatte sein. Kolonialismus ist ein System ohne zeitlich und räumlich klar abgrenzbaren Rahmen. Manches, was um 1900 als okay betrachtet wurde, erscheint aus heutiger Sicht falsch. Gräbt man tiefer, stösst man öfter auf Zeugnisse, nach denen bestimmte Praktiken – zum Beispiel bei Handwechseln – auch schon damals als nicht okay beurteilt worden sind.
Das KMB hat 2021 Kategorien zur Bewertung von Erkenntnissen der Provenienzforschung entwickelt, eine Provenienzampel mit den Kategorien Grün, Rot, Gelb-Grün und Gelb-Rot. Das BHM unterscheidet «unbedenklich», «rechtmässig», «bedenklich», «unrechtmässig» und «keine Bewertung möglich». Wie kamen diese Bewertungsskalen zustande?
ND: Die jeweils aktuellen Erkenntnisse nach Abschluss von mindestens einer Basisrecherche können nach vier Kategorien bewertet werden. Die Kategorien entstanden in mehrjähriger Zusammenarbeit von Provenienzforscher*innen und Jurist*innen in der Schweiz und im Ausland und in Auseinandersetzung mit den bestehenden Bewertungssystemen, also der sogenannten Provenienzampel in Deutschland und der Klassifikation des Bundesamtes für Kultur. Wir haben festgestellt, dass diese Systeme die Eigenart historischer Rekonstruktion nicht reflektieren und damit als Grundlage für Entscheidungen unzureichend sind. Eine zentrale Frage ist, wie wir mit nicht eindeutig belegbaren Erkenntnissen und lückenhaftem Wissen umgehen. Denn das ist die Regel. Die Kategorien «Gelb-Grün» und «Gelb-Rot» gehen mit der Problematik um. Diese Kategorisierung erlaubt eine differenzierte und damit qualitative Bewertung für Werke mit lückenhafter Provenienz. Selbst bei fehlenden Beweisen liegen so nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen vor, die der Aufforderung, faire Lösungen zu finden, gerecht werden.
SB: Uns beim BHM ging es nicht darum, eine wissenschaftliche Grundlage zu schaffen, sondern als Institution eine Priorisierung vorzunehmen, mit der die Dringlichkeit weiterer Schritte bewertet wird. Es gab im Rahmen des Kolonialismus weltweit einen Abtransport von Kulturerbe aus kolonisierten Gebieten nach Europa. Das Ergebnis ist eine sehr ungleiche und ungerechte globale Verteilung des Kulturerbes. Dennoch müssen wir in der historischen Forschung jeden Handwechsel in einem kolonialen Kontext einzeln und unvoreingenommen anschauen. Wir können zum Beispiel daher nicht automatisch davon ausgehen, dass indigene Vorbesitzer*innen zwingend Opfer waren innerhalb eines konkreten Handwechsels. Deshalb ist die Expertise von Historiker*innen vor Ort, die auch traditionelle Formen des Rechts kennen, von grosser Bedeutung für die Beurteilung. Wir haben sodann mit unserer Kategorisierung kein allgemeingültiges System angestrebt, sondern ausschliesslich eines für unser Forschungsprojekt «Spuren kolonialer Provenienz» hier in Bern.
Waren Sie in Ihrer Forschung frei oder gab es Einschränkungen, die sich auf den Erkenntnisgewinn auswirkten?
SB: Nein, inhaltlich gab es keine Einschränkungen. Limitierend sind aber immer die verfügbaren Gelder. Weitere Grenzen setzen die vorhandenen Quellen und deren Zugänglichkeit. Museumspolitisch interessant ist, dass unter der Perspektive der Provenienzforschung die Forschung von Museen insgesamt an Bedeutung zunimmt. Bei gleichbleibenden Mitteln kann dies das Verhältnis zu anderen Museumstätigkeiten – etwa des Ausstellens und Vermittelns – verändern.
ND: An Museen wird nicht ausschliesslich die Provenienz von Sammlungsbeständen erforscht. Auch die Kunstgeschichte, die Restaurierung und Konservierung fördern Erkenntnisse zutage. Wie man mit den Ergebnissen insgesamt umgeht, hängt von der Haltung eines Museums ab. Die Abteilung Provenienzforschung im KMB ist in ihrer Tätigkeit unabhängig. Die Abteilung ist frei in der Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen. Die Entscheidungen selbst, beispielsweise auf Rückgabe eines Kunstwerks, treffen allerdings – in Gewaltenteilung – die Direktion und der Stiftungsrat. Dies ist dem Wesen der Provenienzforschung angemessen.
In der Schweiz bestehen zur Zeit drei Ausbildungsgänge, in deren Lehre die Provenienzforschung verankert ist:
Wenn nach sorgfältiger Erforschung die Herkunft eines Kunstwerks nicht restlos geklärt werden kann und man sich bewusst machen muss, kaum je mehr herausfinden zu können, strebt das KMB auch bei Lücken in der Provenienz aktiv mit den potentiell Berechtigten eine Lösung an. Wie sieht die Restitution bei ethnographischen Objekten aus (Berechtigung usw.) und was tut das BHM?
SB: Dazu entwickelt das BHM gegenwärtig seine Haltung. Die Forschungsberichte sind dafür wichtige Grundlagen. Allgemein lässt sich sagen, dass die Bereitschaft zu fairen und gerechten Lösungen bis hin zur Rückgabe stark gewachsen ist.
Gab es eine Kooperation zwischen BHM und KMB? Und wie geht es weiter?
ND: Eine Zusammenarbeit von KMB und BHM gibt es bisher nicht. Die Provenienzforschung am KMB wird sich weiter mit Werken aus dem Legat Gurlitt beschäftigen und auch die Sammlung des KMB stärker in den Blick nehmen.
Allgemein lässt sich sagen, dass die Bereitschaft zu fairen und gerechten Lösungen bis hin zur Rückgabe stark gewachsen ist.
Wie wird die Provenienzforschung am KMB und am BHM finanziert?
ND: Die Forschung am KMB wird bis jetzt ausschliesslich aus Drittmitteln finanziert. Wir konnten die Abteilung insbesondere dank privater Stiftungen aufbauen. Die Kontinuität bei der Erforschung der Sammlungen des Kunstmuseums Bern ist nicht zuletzt durch die Fördergefässe des Bundesamts für Kultur (BAK) möglich gewesen. In den laufenden Verhandlungen mit dem Kanton Bern über die Leistungsvereinbarung 2024-2027 ist die Subventionierung der Provenienzforschung durch öffentliche Gelder Gegenstand. Da Provenienz- und Sammlungsforschung, wie dargelegt, zur ureigenen Aufgabe, gleichsam zur DNA eines jeden Museums gehören, ist ihre nachhaltige, institutionelle Verankerung richtig.
SB: Im Unterschied zum KMB gibt es am BHM keine Abteilung für Provenienzforschung und keine Stellenprozente dafür. Forschungsprojekte konnten bisher nur über Mittel des BAK finanziert werden. Diese Drittmittel setzen immer 50 Prozent Eigenmittel des Museums voraus, überwiegend in Form von Besoldungen. Das BHM nimmt auch an der Benin-Initiative Schweiz unter Leitung des Zürcher Museums Rietberg teil, die ebenfalls vom BAK mitfinanziert wird.
Persönliche Eindrücke
Mein Eindruck nach dem Gespräch: Das KMB hat aufgrund des Legats Gurlitt die Provenienzforschung mit klarem Fokus systematisch aufgebaut. Es ist mit anderen Museen, externen Fachleuten, Hochschulen und staatlichen Stellen eng vernetzt. Seine Bewertungsampel gilt für die Sachverhalte und ist klar von der rechtlichen Würdigung getrennt. Diese obliegt den museumsinternen Verantwortlichen unter Mitwirkung eines Beirats. Die gleiche Bewertungsampel wird auch auf die systematische Durchforschung der übrigen Bestände des KMB und der mit diesem assoziierten Stiftungen angewandt. So wird mit der Zeit ein nach den gleichen Kriterien und Vorgehensweisen ermitteltes Ergebnis entstehen, bei dem Gleiches gleich erforscht und eingeschätzt wird.
Man sich fragen, ob die BHM-Kategorien nicht Sachverhaltsergebnisse und Bewertungen vermischen.
Das BHM steht vor der Frage, wie seine riesigen Bestände ethnografischer Objekte weiter erforscht werden können. Bisher schlug das Museum mit einzelnen Projekten Schneisen in den unerforschten Dschungel, am ehesten dort, wo bereits Vorarbeiten bestanden. Man darf sich fragen, weshalb in dieser Lage die Bewertungskriterien – «unbedenklich», «rechtmässig», «bedenklich», «unrechtmässig» – ausschliesslich im Rahmen eines bestimmten Projekts gelten und nicht auch in kommenden Vorhaben anwendbar sein sollen. Resultiert auf diese Weise nicht ein Flickenteppich von Provenienzen? Und fragen darf man sich auch, ob die BHM-Kategorien nicht Sachverhaltsergebnisse und Bewertungen – etwa «rechtmässig» – vermischen.
Ermutigend ist, dass sich im Gespräch manche Gemeinsamkeiten herausgeschält haben, die auf dem überschaubaren Museumsplatz Bern zu bisher nicht bestehenden Kooperationen führen können. Ob diese so weit gehen, wie das soeben in Basel initiierte und vom Kanton wesentlich mitfinanzierte Gesamtvorhaben der fünf grössten Museen, hängt auch von der Haltung und der Priorisierung des Kantons Bern ab. Die Museen haben Verantwortung übernommen – es ist an der Zeit, dass es auch der Kanton tut.
Parlamentarische Vorstösse
Mit dem Entscheid im Ständerat am 29. September 2022 haben National- und Ständerat mit einer geringen Differenz die Motion des Bündner Sozialdemokraten Jon Pult zur Schaffung einer unabhängigen Kommission für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter überwiesen. Die Differenz soll in der Wintersession bereinigt werden. Der Bundesrat muss anschliessend die Kommission einsetzen, die in Konfliktfällen Empfehlungen aussprechen kann.
Eingereicht wurde auch eine Motion Aebischer (SP, Bern), die als Motion der WBK verabschiedet wurde. Gemäss Website der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats soll der Provenienzforschung ein Impuls verliehen werden. Die Kommission sieht in erster Linie Handlungsbedarf im Informationsaustausch und der Vernetzung der Provenienzforschung durch eine Plattform. Der Bundesrat soll beauftragt werden, diese Plattform in Form einer web-basierten Datenbank für Provenienzforschung von Kulturgütern zusammen mit anderen Partnern zu koordinieren und zu unterstützen.
Weiterführende Infomationen
Ausstellung «Gurlitt. Eine Bilanz», Kunstmuseum Bern, bis 8.1.2023.
Bericht «Spuren kolonialer Provenienz. Die Erforschung ethnografischer Sammlungsprovenienzen anhand des Zeller-Archivs», Bernisches Historisches Museum 2022.
Ringvorlesung Provenienzforschung Universität Bern: September bis Dezember 2022, jeweils Dienstag 12 bis 14 Uhr.