«Wir machen nicht gern oder bewusst eine Verhinderung»

von Anne-Careen Stoltze 20. Juni 2013

Marc Heeb ist der Buhmann. Der Leiter der Orts- und Gewerbepolizei kann für die Anwohner nicht streng genug und für die Veranstalter nicht kulant genug sein. Um seinen Spielraum beim Erteilen der Bewilligungen ausnutzen zu können, wünscht er sich mehr Rückhalt in der Politik.

Herr Heeb, wohin gehen Sie eigentlich in den Ausgang?

Marc Heeb:

Das ist verschieden, ich gehe gern in einen Pub, in ein Lokal zum Draussensitzen aber auch in einen Club oder in ein Konzert. Aber ich habe zwei kleine Kinder, deshalb ist das Nachtleben konzentrierter geworden als früher, weil wir einen Babysitter brauchen.

Haben Sie schon einmal ein Quartierfest organisiert?

Ja, sowohl in Bern und als auch in Wohlen. Ich weiss ja, wie es geht und was es dazu braucht.

Wie schätzen Sie den Aufwand für die Bewilligung ein?

Man muss unterscheiden, was ist es für ein Anlass. Ist es ein kleines Quartierfest, bei dem noch jeder sein eigenes Geschirr mitbringt, ist der Aufwand eher klein. So waren die Quartierfeste früher. Im Vergleich zu heute hat jedoch eine Professionalisierung stattgefunden. Heute werden Feste mit Karussell, Flohmarkt und Musik veranstaltet.

«Die einzige Vorgabe, die die Stadt Bern macht ist das Mehrwegkonzept. Alle anderen Vorschriften kommen vom Bund und vom Kanton»

Marc Heeb, Leiter Gewerbepolizei

Meist muss auch eine Strasse gesperrt werden. Unser Gesuch für ein Fest solchen Umfangs ist drei Seiten lang. Da schlagen uns andere Städte bei weitem. Trotzdem kann ich natürlich die Organisatoren von Festen verstehen, für die so ein Gesuch neben Job und Familie ein Bürokrieg ist. Das ist unbestritten.

Wie kommen Sie den Gesuchstellerinnen entgegen?

Wir passen bis zum Herbst unsere Homepage an und versuchen die Formulare einfacher zu gestalten. Was man aber nicht vergessen darf, die einzige Vorgabe, die die Stadt Bern macht ist das Mehrwegkonzept. Alle anderen Vorschriften kommen vom Bund und vom Kanton, die wir umsetzen müssen. Aber wenn jemand ein Problem beim Gesuch hat, dann reicht ein Telefon oder ein Mail und wir helfen gerne. Mit uns kann man reden, wir beissen nicht.

Es gibt immer wieder Kritik an der Verhältnismässigkeit bei den Auflagen. Veranstalter beklagen vor allem den Umfang, den ein Gesuch angenommen hat. So auch die Organisatoren vom Quartierfest im Fischermätteli. Was sagen Sie Ihnen?

Leider sind die Organisatoren nicht auf uns zu gekommen. Das ist schade. Das betreffende Fest ist ein grosses, bei dem bis zu 1000 Gäste erwartet werden bei gutem Wetter. Es ist eine Bereicherung für die Stadt, und es steckt ein Riesenaufwand dahinter. Neu war in diesem Jahr, dass zum Gesuch eine Skizze für die Anfahrtswege der Rettungskräfte.

«Wenn jemand ein Problem beim Gesuch hat, dann reicht ein Telefon oder ein Mail und wir helfen gerne»

Marc Heeb, Leiter Gewerbepolizei

Ansonsten ist das Gesuch eigentlich gleich wie in den früheren Jahren gewesen. Man kann jeweils das Gesuch vom Vorjahr wieder nutzen. Wenn es Probleme gibt, hätten wir einen Termin abmachen können. Das biete ich auch allen anderen Veranstalterinnen an.

 

Trotzdem: manche Entscheide sind für die Öffentlichkeit schwerlich nachvollziehbar. Beispiel Abschiedsfest Markthalle. Dort durften in der leergeräumte Halle nur 850 Leute feiern, obwohl im vollmöblierten Zustand schon Parties mit 1200 Gästen erlaubt worden waren. Können Sie mir diesen Entscheid erklären?

Geht es um die Anzahl von Personen, die an einem Anlass in einem geschlossenen Raum teilnimmt, dann entscheidet die Gebäudeversicherung. Wir von der Gewerbepolizei kontrollieren, ob das Gastgewerbegesetz eingehalten wird. Und von unserer Seite war die Bewilligung eine Minutensache. Von daher kann ich Ihnen diesen Entscheid nicht erläutern. So viel ich weiss, hat der Anlass mit 1200 Leuten einfach stattgefunden – wenn die GVB davon gewusst hätte, hätte sie sicherlich schon damals interveniert. Ich kann nicht für die GVB reden. Aber klar ist ja, dass es um die Sicherheit von Menschen geht und wir haben dafür klare Normen. Wenn man der Meinung ist, diese Normen seien zu streng, dann muss man sie ändern.

Ein weiteres Beispiel: Die Zarbar hatte parallel zum Quartierfest eine Ausnahmebewilligung beantragt, damit sie bis 3:30 Uhr öffnen kann, was abgelehnt wurde.

Innen konnte sie bis 3:30 Uhr öffnen. Aber die Zarbar hat eine Aussenbestuhlung, die baubewilligt ist und die Öffnungszeit ist in der Betriebsbewilligung festgelegt. Dafür kann die Gewerbepolizei keine Ausnahmebewilligung geben. Anders wäre es gewesen, wenn die Zarbar einen Stand auf dem Quartierfest gemacht hätte, dort hätten Sie auch bis 3:30 Uhr feiern können.

Das wäre nur wenige Meter entfernt der Fall gewesen — finden Sie das nicht kleinlich?

Da gebe ich Ihnen Recht. Ich würde mich als Zarbar-Betreiber auch ärgern. Aber wir haben als Gewerbepolizei den Gesamtspagat zu machen zwischen all jenen, die feiern und denen, die ihre Nachtruhe haben wollen.

Bezüglich Verhältnismässigkeit reklamierten zudem einige Beizer, dass die Gewerbepolizei sie kurz nach der Polizeistunde im eigenen Lokal verzeigt hat — warum?

Es ist unsere Pflicht nach der Schliessung Samstagabend die Lokale zu kontrollieren. In den betreffenden Lokalen waren noch Gäste anzutreffen, die bewirtet wurden. Das waren nicht nur Mitarbeitende.

«Wir haben als Gewerbepolizei den Gesamtspagat zu machen zwischen all jenen, die feiern und denen, die ihre Nachtruhe haben wollen»

Marc Heeb, Leiter Gewerbepolizei

Beim Kanton wird derzeit abgeklärt, wer als Gast gilt. Aktuell sind es alle jene, die keinen Arbeitsvertrag vorweisen können. Auch hier spielt die Gleichbehandlung: Es wäre den Beizern unfair gegenüber, die eine Betriebsbewilligung bis 3:30 Uhr haben. Die gebüssten Beizer hätten auch eine freiwählbare Überzeitbewilligung beantragen können. Sie kostet 30 Franken.

Die angesprochenen Kontrollen traten gehäuft nach dem Amtsantritt von Regierungsstatthalter Christoph Lerch auf – hatten Sie einen speziellen Auftrag?

Nein. Ich habe mehrere Regierungsstatthalter erlebt und unsere Praxis war immer die gleiche: Wir gehen zirka elf Mal im Jahr auf Kontrolle und machen Stichproben.

Die Einzelbeispiele befeuern die Sicht der Veranstalterinnen, nach der Sie Ihren Ermessensspielraum so gut wie nie zugunsten des Nachtlebens ausschöpfen. Warum machen Sie keine Zugeständnisse?

Im Rahmen des Nachtlebenkonzeptes prüfen wir beispielsweise, wo wir eine längere Aussenbestuhlung zulassen könnten. Da sind wir im schweizerischen Mittel sehr weit mit 0:30 Uhr. Ich sehe das Bedürfnis nach längerem draussen Sitzen und finde es persönlich künstlich, dass man um diese Zeit plötzlich nicht mehr sitzen darf.

«Wir haben dafür klare Normen. Wenn man der Meinung ist, diese Normen seien zu streng, dann muss man sie ändern»

Marc Heeb, Leiter Gewerbepolizei

In der Aarbergergasse bleibt es bei der gleichen Anzahl Leute, auch wenn die Aussenbestuhlung weggeräumt wird. Die stehen dann eben. Vielleicht würde das Sitzen bis 3:30 Uhr sogar eher zu einer Beruhigung führen. Das braucht jedoch ein Konzept mit einer späteren Reinigung etc. Dann müssten die Lokale auch die Betriebsbewilligung anpassen. Ob aber eine Bar im Wohnquartier dann noch auf Gegenliebe bei den Anwohnern stossen würde, bezweifle ich.

Sie sind durch Gesetze und die Vorgaben der Politik festgelegt – welche Gesetze müssten aus Ihrer Sicht geändert werden, damit Sie Ihren Spielraum nutzen könnten?

Bei einem Gesuch haben wir zu zirka 80 Prozent keinen Handlungsspielraum, weil wir ans Gastgewerbegesetz, Lebensmittelhygiene, den Jugendschutz, die Bauordnung und das Umweltschutzgesetz gebunden sind. Diese müsste die Politik liberalisieren. Wir sind da nur Umsetzer der heutigen Normen. Bei den restlichen 20 Prozent haben wir einen kleinen Spielraum.

«Wir machen nicht gern oder bewusst eine Verhinderung»

Marc Heeb, Leiter Gewerbepolizei

Dabei müssen wir die Gleichbehandlung beachten, denn daran werden wir immer gemessen. In den Bereichen, wo wir ganz klar einen Spielraum haben, nutzen wir ihn, brauchen aber auch politischen Rückhalt. Das muss diskutiert werden, wie bei der Nachtlebendiskussion. Und es braucht den Rückhalt, wenn wir das umsetzen.

Nochmals, die Veranstalterinnen kritisieren, dass Sie eben keine Zugeständnisse machen.

Wir machen nicht gern oder bewusst eine Verhinderung. Ich behaupte, dass wir den Handlungsspielraum nutzen, den wir haben. Beispiel Fest in der Gurtengasse, das findet bis 2 Uhr morgens statt. Dort wohnen auch Leute, die es nicht so toll finden, aber der Veranstalter sagt: um 2 geht es erst in die Clubs. Da machen wir klar ein Zugeständnis. Schliesslich gilt in Bern ab 22 Uhr eigentlich die Nachruhe gemäss Reglement über Betriebs und Wohnlärm der Stadt Bern. Unsere Praxis ist nie 22 Uhr, wir gehen fast immer darüber.

«Wir sind mit Volldampf dran, zu prüfen wie eine Jugendbewilligung in Bern eingeführt werden kann.»

Marc Heeb, Leiter Gewerbepolizei

Junge Leute wollen gern spontan eine Party organisieren und müssten dann erst ein Gesuch stellen – das funktioniert nicht. Mit einer Bewilligung geht das Spontane verloren. In Zürich soll die Jugendbewilligung eine Vereinfachung bringen. Wie weit ist Bern?

Da sind wir Volldampf dran, zu prüfen wie es in Bern eingeführt werden kann. Damit wäre es innerhalb von acht Tagen möglich einen nichtkommerziellen Anlass zu bewilligen. Nur würde ich es lieber Spontanbewilligung nennen, denn sonst sind viele andere Interessierte ausgeschlossen. Allerdings muss man auch sehen, dass die Stadt Zürich bisher einen grossen Teil der Gesuche abgelehnt hat. Zudem hat Zürich ein grösseres Stadtgebiet, Bern ist da eingeschränkter. Viele von den geeigneten Plätzen stehen der öffentlichen Nutzung schon heute zur Verfügung wie etwa die Grosse Schanze.

Das Bedürfnis bei den Jungen ist offenbar da, das zeigten auch einige nichtbewilligte Openairparties.

Das sehe ich. Auch da haben wir bereits erste Abklärungen gemacht. Allerdings ist bei Anlässen beispielsweise im Wald gleich die Burgergemeinde mit im Boot. Ihr gehört der grösste Teil des Stadtberner Waldes. Und die Burgergemeinde hat uns signalisiert, dass solche Anlässe für sie nicht infrage kommen.

Haben Sie denn mal ein Beispiel für uns, wo die Veranstalter zufrieden sind mit Ihnen?

Ja. Beim Zaffaraya-Fest gab es anfangs Reklamationen. Dann haben wir mit den Organisatoren gesprochen, wir wiesen sie hin auf den Brandschutz und das Mehrwegkonzept. Das passte noch gut zu ihrer ökologischen Haltung. Seit dem stellen die Aktivisten jedes Jahr ein Gesuch und das Fest wird bewilligt und geht ohne Reklamationen über die Bühne. Lob bekommen wir auch jeweils vom Buskers Festival und vielen anderen Organisationen.