Wie die Stadt früher zu Land kam

von Anne-Marie Dubler 15. April 2013

Wie sich die Stadt Bern einst gegen den Adel behauptete – und anstelle des erwarteten Fürstenstaats einen «Stadtstaat» gründete.

Wie wir alle wissen, ist der Kanton Bern ein grosser Kanton. Er ist sogar der zweitgrösste Kanton der Schweiz, nämlich je nach Graubünden flächenmässig und nach Zürich bevölkerungsmässig. Das sah vor über 200 Jahren – vor 1800 – jedoch deutlich anders aus, als die Stadt Bern noch über ein wesentlich grösseres Staatsgebiet gebot. Im Ancien Régime zählte Bern zu dem mit Abstand mächtigsten Staat in der Eidgenossenschaft und im Rahmen des europäischen Staatensystems zum grössten Stadtstaat nördlich der Alpen. Die «Republik Bern» reichte von Coppet am Genfersee bis unterhalb Brugg im Aargau und vom Jurasüdfuss bis auf die Kreten der Alpen.

Die schiere Grösse des bernischen Stadtstaats lässt sich aus den bis 1798 herrschenden Grössenverhältnissen unter eidgenössischen Stadtstaaten ersehen: Neben dem bernischen Koloss nehmen sich die katholischen Stadtstaaten Freiburg und Luzern sowie der reformierte Bündnispartner Zürich recht klein aus. Um 1730 dominierte die Stadt Bern mit rund 16’000 Einwohnern als drittgrösste Stadt hinter Genf und Basel nicht nur ihr Umland, sondern überragte auch die Hauptstädte der Nachbarstaaten.

Vom Adel umgeben

Drehen wir das Rad der Geschichte aber rund 400 Jahre vom 18. zurück ins 14. Jahrhundert, so finden wir die um 1191 gegründete Zähringerstadt Bern im Grossraum zwischen Jura und Voralpen, Napf und Stockhorn eingeklemmt zwischen grossflächigen «Landgrafschaften». Das waren Lehensämter des Reichs in der Hand des Hochadels, in denen dieser den Landfrieden namens des Reichs sicherte: In der Landgrafschaft Burgund rechts der Aare regierten die Grafen von Kiburg von ihrer Residenz Burgdorf aus, in den Landgrafschaften Buchsgau und jener «links der Aare» die Grafen von Neuenburg-Nidau von Nidau aus. Der Adel sass in diesem Raum auf Familiengütern in eigenen Herrschaften und auf Herrschaftslehen, in denen er für Gesetz und Ordnung sorgte, über Gesetzesbrecher Gericht hielt und Urteile vollstrecken liess. Der Adel gründete Kirchen, Klöster und Städte wie Bern, Burgdorf und Thun. Seine Stellung war beherrschend. Ein künftiger Fürstenstaat zwischen Jura und Alpen, wie im feudalistischen Europa üblich, war absehbar – noch offen war, ob unter den Grafen von Kiburg oder unter den Herzogen von Habsburg-Österreich oder unter den Grafen von Savoyen. Gar nichts jedenfalls deutete zu dieser Zeit auf eine Herrschaft der Stadt Bern über Gebiete ausserhalb der Stadtmauern. Vielmehr war ihre blosse Existenz durch die Territorialpolitik der grossen Dynasten und deren Parteigänger stets von neuem wieder bedroht.

Wie sich die Stadt behauptete und zu Territorien kam

Die Stadt Bern hatte sich gegen den Adel mit Waffen zu behaupten. In fünf kriegerischen Treffen mit dem Westschweizer, Oberländer und regionalen Adel sowie mit der Stadt Freiburg behielt die Stadt Bern die Oberhand, nämlich 1298 in Oberwangen (Gem. Köniz), 1333 im Gümmenenkrieg, 1334 in der Fehde mit den Oberländer Freiherren von Weissenburg, 1339/40 im Laupenkrieg und schliesslich 1383/84 im Burgdorferkrieg. Jeder erfolgreiche Fehdegang trug der Stadt schliesslich Landgebiete ausserhalb der Mauern ein, nämlich

– Um 1300: Als erstes städtisches Territorium ausserhalb der Stadt gewinnt Bern die vier angrenzenden Kirchspiele Bolligen, Vechigen, Stettlen und Muri

– 1324: Der Pfandkauf der Burg und Herrschaft Laupen ist Berns erster Schritt in den Westen

– 1334: Der Kauf der Reichspfandschaft im Haslital Berns erster Schritt ins Oberland

– 1384: Die Grafen von Kiburg müssen nach dem Burgdorferkrieg ihre Städte Burgdorf und Thun an Bern verkaufen

Das Jahr 1384 wurde entscheidend: Die Grafen verloren ihre Residenz Burgdorf und zogen sich nach dem Städtchen Wangen an der Aare in ihren dortigen Wohnturm zurück. Ab 1384 begann sich die Entwicklung zunehmend zugunsten eines Stadtstaats und nicht eines Fürstenstaats zu bewegen.

Die Stadt Bern setzt sich gegen die Adelsfront durch

Dass sich die Stadt Bern schliesslich definitiv gegen die Adelsfront durchsetzen konnte, verdankte sie ihrer Oberhand bei vier grossen militärischen Auseinandersetzungen und ihrer erstarkten Wirtschaftskraft:

– 1383/84: Im Burgdorferkrieg, auf den der Kauf der Kiburger Bastionen Burgdorf und Thun folgt

– 1386: Im Sempacherkrieg, in dessen Windschatten Bern die österreichischen Herrschaften im Oberland annektiert

– 1388: Beim Guglereinfall, auf den die Annexion der Herrschaft Nidau und der Landgrafschaft links der Aare folgt

– 1415: Beim Zug in den Aargau unterwerfen Bern und die Eidgenossen gemeinsam den Aargau – es ist das Ende der österreichischen Präsenz im Aargau

Nicht zuletzt setzte sich die Stadt aber vor allem dank ihrer steigenden Wirtschaftskraft, die auf dem von Burgern und Ausburgern geleisteten Steuereinkommen beruhte, gegen den Adel durch, derweil der Adel unter stagnierenden Naturaleinkünften litt. Er büsste so seinen wirtschaftlichen Vorrang gegenüber der Stadt mehr und mehr ein. Er verlor auch seine alte Funktion als Ordnungshüter und Verwalter des Landfriedens an die Stadt, die den Stadtfrieden mit der Wehrpflicht ihrer Burger und Ausburger sicherte. Während Bern die in der Stadtverwaltung gepflegte Schriftlichkeit auf die Territorienverwaltung übertrug und so deren Effizienz wesentlich steigerte, verstrickte sich der Adel ohne Buchhaltung und Übersicht in Schulden und riss dann, um dem Konkurs zu entrinnen, den Burgdorferkrieg vom Zaun, den er verlor.

«Nicht zuletzt setzte sich die Stadt aber vor allem dank ihrer steigenden Wirtschaftskraft gegen den Adel durch» 

Anne-Marie Dubler, Historikerin

Angesichts der Niederlagen sah sich der Adel in seiner Existenz bedroht und reagierte feindselig. Er selbst sah sein Überleben nur in einem Fürstenstaat gewährleistet, der standesgemässe Herrschaften, Pfandschaften, Heerleitung und Beamtenstellen anbieten konnte. Adels- und Ritterfamilien, denen Bern die Burgen gebrochen hatte, standen vor der schweren Entscheidung: Sollten sie ihren Oberherren (Graf oder Herzog) die Gefolgstreue aufkünden, sich mit Bern vergleichen und wie schon frühere Standesgenossen – die Herren von Bubenberg oder die von Erlach – im Dienst der Stadt zu führenden Geschlechtern aufsteigen? Oder sollten sie wie die Oberaargauer Freiherren von Grünenberg den Familiensitz aufgeben und in den Fürstendienst in österreichische Lande emigrieren?

Die Herrschaft der Grafen erweist sich als leere Hülle – die Stadt Bern hat ein Legitimationsproblem

In diesem feindseligen Umfeld war der Aufbau eines Stadtstaats eine grosse Herausforderung. Am Beispiel des heutigen Oberaargaus, der 1406 ganz unerwartet an Bern fiel, sehen wir, wie Bern die sich bietenden Chancen schnell ergriff und konsequent nutzte: 1406 übergaben nämlich die insolvent gewordenen Grafen ihre Herrschaft an Bern gegen Zahlung einer Leibrente. Was Bern erhielt, erwies sich aber bloss als Anrechte zur Einlösung von längst verpfändeten Herrschaften – also eigentlich bloss Pfandscheine. Unter Zeitdruck improvisierte der Berner Rat und handelte mit dem Zimmermeister Heinrich Gruber einen auf 15 Jahre befristeten Generalunternehmer-Vertrag aus. Gruber übernahm es, die Infrastruktur für die von Bern geplante Vogtei zu erstellen: Ausbau des Wohnturms zum Vogtsitz, Ausbau der Stadtbefestigung, Neubau der Aarebrücke, neue Zufahrten zum Städtchen.

Unter Bern hielt in Wangen die Schriftlichkeit Einzug. Und so ging es in städtischem Eiltempo vorwärts:

– 1406: Die Stadt erhält den Kiburger Nachlass gegen Zahlung einer Leibrente an die Grafen

– 1407: Die Stadt geht an die Kodifikation des bis da nur mündlich tradierten Gewohnheitsrechts

– 1408: Abschluss des Generalunternehmer-Vertrags mit Heinrich Gruber

– 1429: Nun erst wird ein Urbar (Güter- und Zinsverzeichnis) angelegt, als Verpfändetes eingelöst war

Das deckt die desolate Situation auf, in der die Grafen steckten: Alle ihre Herrschaften, alle Rechte, alle Güter, alles lag verpfändet in der Hand des teils ebenfalls insolventen Dienstadels. Eine gräfliche Herrschaft existierte konkret nicht mehr. Damit hatte Bern aber ein Legitimationsproblem: Wie konnte es städtische Herrschaft über eine Landschaft ausüben, die doch eigentlich verzettelt bei vielen Adelsfamilien lag? Bern löste das Problem, indem es seine neue städtische Herrschaft im Oberaargau demonstrativ in der Nachfolge der Grafen positionierte und legitimierte. Der Legitimation seiner Herrschaft diente Bern vor allem die Residenz seiner Vögte: Sie residierten in den Adelsburgen, allen Untertanen sichtbar, in der Nachfolge und den Rechten der Grafen. Daher kam das exzentrisch gelegene Wangen an der Aare und der dortige Wohnturm zur Ehre, der zum Vogtsitz aufstieg, weil er der letzte Grafensitz war, aber auch weil Bern die alte Residenzstadt Burgdorf von einer erneuten Zentrumsrolle im Oberaargau ganz ausschliessen wollte.

Berns erfolgreicher Ausbau des Stadtstaats, wie reagieren die Miteidgenossen?

Die Stadt Bern sah den Ausbau ihres Territoriums aber noch keineswegs als abgeschlossen an. Zu sehr hatte sie im davor liegenden Jahrhundert unter den Fehden des Westschweizer Adels gelitten, als dass sie Chancen, die sich ihr im Westen unversehens boten, ungenutzt hätte verstreichen lassen:

– 1474–76: In den Burgunderkriegen wendet sich Bern zusammen mit Freiburg gegen die Herzogtümer Savoyen und Burgund

– 1536: Beim Zug in die Waadt gegen die Herrschaft Savoyens und des Bischofs von Lausanne

– 1712: Berns Sieg im Zweiten Villmergerkrieg gegen die Vormachtpolitik der Inneren Orte in den Landvogteien Freie Ämter und Grafschaft Baden

Und was hat die Stadt Bern dabei gewonnen?

– 1474–76: Erlach und Aigle werden bernische Vogteien; die Herrschaften Murten, Grandson, Orbe und Echallens kommen in die gemeinsame Verwaltung von Bern und Freiburg

– 1536: Die Waadt mit der Stadt Lausanne, das Pays de Gex und Teile des Chablais werden bernisch – die Stadt Bern beginnt in ihrer Territorialverwaltung zwischen «Welschbern» mit zwölf und «Deutschbern» mit 35 Landvogteien zu unterscheiden

– 1712: Berns Expansion im östlichen Aargau bis an Reuss und Limmat scheitert am Veto von Zürich

Berns Territorialausbau war noch im endenden 15. und im 16. Jahrhundert höchst erfolgreich. Wie aber kam dies bei den Miteidgenossen an? Bereits als sich Bern nach Westen dem Herzogtum Savoyen zuzuwenden begann – erst in den Burgunderkriegen, dann beim Zug in die Waadt –, verfolgten sie die ungebremste Expansionslust mit steigendem Argwohn. Als Bern sein Territorium dann nach dem Sieg im Zweiten Villmergerkrieg auch nach Osten bis an Reuss und Limmat erweitern wollte, scheiterte es am Veto des Bündnispartners Zürich: Angesichts des nimmersatten bernischen Kolosses hielt die Limmatstadt an den eidgenössisch verwalteten Herrschaften Freie Ämter und Grafschaft Baden als Pufferzonen zwischen sich und Bern fest.

Verdichtung der Herrschaft im Innern

Der raschen Expansion musste die Verdichtung der Territorialherrschaft im Innern folgen, denn noch gab es da zahlreiche geistliche und weltliche Grund- und Gerichtsherrschaften (auch als Twingherrschaften oder Privatherrschaften bezeichnet) und auch Landstädte, die als Konkurrenten um die Macht der Stadt hätten gefährlich werden können. Der städtische Rat beanspruchte seine Oberherrschaft gegenüber diesen Herrschaften und ihren Twingherren eher spät. Am schnellsten setzte er sich gegen die Landstädte durch, deren Expansion er einen Riegel schob: Das Stadtrecht von Thun wurde auf die alte Handfeste eingefroren und der Landstadt die eigenständige Rechtsentwicklung verwehrt. Besonders hart ging der Rat gegen die ehemalige Kiburger Residenzstadt Burgdorf vor: Er schob ihrem Expansionsdrang einen Riegel und unterwarf ihre Herrschaften im Oberaargau seiner obersten Gerichtsgewalt, der Burgdorfer Galgen galt nur für Stadtgebiet. Der Versuch einer ähnlichen Ausscheidung der Herrschaftsrechte zehn Jahre später gegenüber den Twingherren führte zum Twingherrenstreit und misslang.

– 1402: Das Stadtrecht der Landstadt Thun wird auf die Handfeste von 1264 eingefroren

– 1460: Expansionspläne der Stadt Burgdorf als «Kleinstaat im Staat» werden eingeschränkt

– 1469–71: Die Twingherren lehnen sich im Twingherrenstreit gegen Berns «obriste herrschaft» auf

– 1528: Erst die Reformation verhilft der Stadt Bern zur Oberherrschaft über den Stadtstaat

Erst die Reformation verhalf der Aarestadt zur entscheidenden Verdichtung ihrer Herrschaft: Mit der Säkularisation der geistlichen Grund- und Gerichtsherrschaften verschwanden namhafte Konkurrenten um die Macht, und beachtliche Lücken bernischer Herrschaft im Staatsinnern schlossen sich. Als Landeskirchenherr erstrebte Bern mittels der Chorgerichte nebst der Erziehung und Überwachung des Christenmenschen vor allem die Heranbildung des treuen bernischen Untertanen. Nun erst wirkte der Obrigkeitsstaat zunehmend auf die Entmachtung und Unterordnung der Herrschaftsherren hin.

Am Ende des Ancien Régime war dieses Ziel erreicht: Die Privatherrschaften waren der Staatsmacht untergeordnet, ihre Kompetenzen eingeschränkt und vom staatlichen Konsens abhängig. Da Bern den einzelnen Territorien damals bei der Übernahme, ob Eroberung oder Kauf, nach damaligem Brauch stets den Rechtsbestand zugesichert hatte, blieb die mittelalterliche strukturelle und rechtliche Vielfalt weitgehend bestehen. Mit dieser Zusicherung wurden lokale und regionale Sonderrechte konserviert, darunter die grosse politische Selbstständigkeit von Gemeinden und Korporationen – eine schweizerische Eigenheit, die sich vom fürstlichen Europa unterschied. Berns Territorialverwaltung erschien so bis 1798 – an verbriefte Rechte und Umfänge gekettet – als ein Konglomerat von Verwaltungen, wie sie das Kartenbild um 1750 wiedergibt.

Untergang des Obrigkeitsstaats in der französischen Revolution

1798 wurde der mächtige bernische Stadtstaat unter französischer Okkupation zerschlagen. 1803 entstanden daraus drei Kantone: der Kanton Bern mit Bern als Hauptstadt als grösster Staat, der Kanton Waadt mit Lausanne und der Kanton Aargau mit Aarau als kleinster Staat unter den dreien, in welchem der einstige Berner Aargau fast die Hälfte zur Fläche beitrug.

Nach 1803 blieb der Verwaltung des neugeschaffenen Kantons Bern der bunte Strauss an ererbten Verwaltungseinheiten und die kostspieligen Amtsschlösser erhalten. Das 20. Jahrhundert raffte sich nicht zu grösseren Reformen auf, bis der Spardruck der krisenhaften 1990er-Jahre zu einer tiefgreifenden Justiz- und Verwaltungsreform zwang: Ab 2010 fusionierten Amtsbezirke zu grösseren Verwaltungskreisen – so etwa entstand aus der Fusion der Amtsbezirke Wangen und Aarwangen der Verwaltungskreis Oberaargau. Die teuren Amtsschlösser wurden von den Verwaltungen verlassen und sollen neuer Nutzung zugeführt werden – ein schwieriges und auch mit der Umnutzung ein teures Kapitel.

Der moderne Staat profitiert somit bis ins 21. Jahrhundert hinein nicht nur vom Erfolg des von Bern einst betriebenen Staatsaufbaus, sondern trägt auch schwer an den damit verbundenen Lasten in Nachfolge des Adels und der altbernischen Landvogteiverwaltung.