Die Zinsen für Hypotheken waren noch nie so tief wie heute. Trotzdem werden – besonders in den Städten – die Mietzinsen erhöht, häufig ohne dass wertsteigernde Renovationen ausgeführt wurden, und obschon die Gebäude eigentlich altern und deshalb an Wert verlieren müssten. Schuld daran sind die Bodenpreise, die in den letzten Jahren stetig gestiegen sind; deshalb steigen auch die Verkehrswerte der Liegenschaften und damit die Mieten.
Es gibt sogar Orte, wo der Bodenzins, die sogenannte Grundrente, bis zu 80 Prozent des Wertes einer Liegenschaft ausmacht, etwa an der Spitalgasse in Bern oder an der Bahnhofstrasse in Zürich. Die Eigentümer solcher Parzellen kassieren damit Millionen, ohne dass sie einen Finger rühren müssen. Die Ladeninhaber ihrerseits aber wälzen die Belastung auf die Kunden ab, so dass die Grundrente letztlich von uns allen über die Preise der Waren berappt wird.
Kürzlich wurde bekannt, dass der Bund das Areal der Alkoholverwaltung in der Berner Länggasse an den Meistbietenden – die Glandon Apartments AG – verkauft habe. Es ist anzunehmen, dass die neue Besitzerin die Liegenschaft in teure Business-Apartments umbauen lassen wird, wie sie das in andern Städten der Deutschschweiz bereits getan hat. Das wird den Bodenpreisen und damit den Mieten in der Länggasse Auftrieb geben und die Segregation, die Entmischung der Bevölkerung vorantreiben: Hier die Reichen, am Stadtrand die ärmeren Schichten und die Studenten.
Wem gehört der Boden?
Es drängen sich Fragen auf, zum Beispiel: Gehört der Boden nicht uns allen? Und: Gibt es für privates Grundeigentum eine Rechtsgrundlage?
Die geschichtlichen Quellen bestreiten es:
• In Psalm 24, Vers 1 steht: «Des Herrn ist die Erde und was sie erfüllt, der Erdkreis und die darauf wohnen.» Und im 1. Korintherbrief 10, Vers 26, wird das wiederholt: «denn des Herrn ist die Erde und das, was sie erfüllt».
• Im biblischen Israel war der Boden Gottes Lehen. Er war nicht verkäuflich und war ausschliesslich im Besitz derer, die ihn bebauten. In jedem siebenten Jahr wurden die Felder nicht bepflanzt, und nach 50 Jahren erlosch der Bodenbesitz.
• Thomas von Aquin hat die gerechte Verteilung des Grundeigentums, die alle andern Verhältnisse vorbestimme, als wichtigste Aufgabe des Staates bezeichnet.
• Von John Locke (1632-1704) stammt das Zitat: «Gott gab die Welt den Menschen gemeinsam.»
• Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) sagte es so: «Der erste, der ein Grundstück einzäunte und sagte: das ist mein!, und einfältige Leute fand, die es ihm glaubten, war der wahre Begründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viel Verbrechen, Krieg oder Mord, wie viel Elend und Schrecken hätte derjenige unserem Geschlecht erspart, der die Pfähle ausgerissen, die Gräben verschüttet und seinen Genossen zugerufen hätte: Hütet euch, diesem Betrüger zu glauben, ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören, die Erde aber niemandem.»
• Der englische Philosoph und Volkswirtschafter John Stuart Mill (1806-1873) schrieb: «Kein Mensch hat das Land geschaffen. Es ist das ursprünglichste Erbteil der ganzen Menschheit.»
Privates Grundeigentum ist geraubt
Trotzdem hat sich das Eigentum an Grund und Boden für Einzelne im Laufe der Geschichte durchgesetzt. Diese ‘Appropriation’ (Max Weber, 1864-1920) muss zu Beginn immer ein Raub gewesen sein, das Wort privat (französisch privé = geraubt) verrät es. Schon im alten Rom gab es den Begriff praedium für Landgut, abgeleitet von praedare (rauben, plündern).
Im Frühmittelalter kamen die freien Bauern, durch die ständigen Kriege ruiniert, in die Abhängigkeit von Feudalherren. Als Vasallen genossen sie den Schutz des Lehensherrn, dafür hatten sie Kriegsdienst und Abgaben zu leisten. Aber diese ursprünglich auf Gegenseitigkeit beruhende Lehenspflicht wurde im Feudalsystem zum Untertanentum.
Im Absolutismus des 17. und 18. Jahrhunderts (besonders in Frankreich) waren alle Menschen Untertanen, aber nur die Geistlichkeit (1. Stand) und die Adligen (2. Stand) durften Grund und Boden besitzen. Die Französische Revolution gewährte dieses Privileg dann auch dem dritten Stand, als Ausdruck und Symbol der neu gewonnenen Freiheit. Nach der Revolution erliess die französische Nationalversammlung am 26. August 1789 die Erklärung der «natürlichen und unantastbaren» Menschenrechte, wo es im Artikel 17 heisst: «Da das Eigentum ein unverletzliches und geheiligtes Recht ist, kann es niemandem genommen werden.»
Das Jahrhundert des Kapitals
Dank dieser Heiligsprechung wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts die Formulierung «Das Eigentum ist gewährleistet» in die demokratischen Staatsverfassungen eingefügt und 1948 in die Erklärung der Menschenrechte der UNO. Damit wurde der Status der Heiligkeit noch gefestigt. Heute steht das Eigentum (womit vor allem das Grundeigentum gemeint ist) zuoberst auf der Liste unserer Götzen.
Im 19. Jahrhundert erlebte der Kapitalismus in Europa eine Blütezeit, und zwar zum grossen Teil infolge der Reichtümer, die die europäischen Mächte aus ihren Kolonien zogen. Die Ausbeutung anderer Erdteile durch Raub, ungleichen Handel und Zwangsarbeit waren die grossen, unentbehrlichen Voraussetzungen für das Gedeihen des europäischen Kapitalismus. Die Schätze, die aus Asien und Amerika nach Europa fluteten, ermöglichten und bewirkten die gewaltige Industrialisierung Englands.
Die Verfassungstexte
Während im deutschen Grundgesetz das Eigentum nur im Rahmen der Gesetze gewährleistet wird, ausdrücklich sozialpflichtig ist («Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen») und die Entschädigung bei Enteignung «unter gerechter Abwägung» bestimmt wird, ist die Gewährleistung in der Schweizer Bundesverfassung unbedingt, und bei Enteignung muss voll entschädigt werden. Von Sozialpflicht des Eigentums ist hier keine Rede.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass Eigentum an Grund und Boden ursprünglich geraubt, das heisst unter Anwendung von Gewalt und ohne rechtliche Grundlage privatisiert wurde. Im 19. Jahrhundert wurde das Grundeigentum legitimiert, und zwar in den Verfassungen der Staaten, also der höchsten Instanz. Heute gilt alles Bodeneigentum als rechtmässig erworben.
Aber die Ungleichheit wächst global unaufhaltsam, auch dank dem privaten Grundbesitz. Denn weil der Boden nicht vermehrbar ist, steigen die Bodenpreise stetig und ungebremst, und die Reichen und Superreichen bedienen sich. In der Schweiz gibt es zwar noch immer viele traditionelle, mittelständische Hausbesitzer, doch es werden immer weniger. Bei grossen Wohnblöcken sind die Besitzverhältnisse meist intransparent; die Mieter sehen sich einfach der «Verwaltung» gegenüber, und die Milliardäre, die dahinter stehen, bleiben anonym. Die Vermutung liegt nahe, dass viel ausländisches Kapital beteiligt ist. Die Grundrente aber, das millionenschwere arbeitslose Einkommen der Besitzer, zahlen wir nicht nur über die Mieten, sondern auch über die Konsumgüter-Preise.
Die Französische Revolution hat ihre Parole Gleichheit damit ungewollt verraten und sogar das Gegenteil bewirkt. Denn nun steht einer Minderheit von Besitzenden die riesengrosse Mehrheit der Boden-Habenichtse gegenüber.
Was können wir tun?
Wenn wir nicht wollen,
• dass die Bodenpreise im gleichen Ausmass steigen wie bisher,
• dass dadurch die Mieten steigen und der Anteil der Bodenrente an allen Preisen und Löhnen sich von bisher 30 auf gegen 50 Prozent erhöhen wird,
• dass sich die Städte entmischen, weil die weniger Verdienenden der hohen Mieten wegen in billigere Quartiere ausweichen müssen,
• dass sich die Hochpreisinsel Schweiz stabilisiert, der Mittelstand weiter absinkt, der soziale Friede stärker gefährdet wird,
dann müssen wir etwas unternehmen.
Zuallererst brauchen wir Transparenz: Wir brauchen klare Fakten, die uns vorderhand verweigert werden. Zwar sind die Daten der Grundbücher nicht geheim, aber es fehlt eine anonymisierte Statistik über den Bodenbesitz: Grösse der Parzelle, bezahlter Preis pro Quadratmeter, überbaut oder nicht, sind die Besitzer Schweizer, Ausländer, Korporationen oder Finanzgesellschaften? Erst wenn diese Daten bekannt sind, hat die Diskussion einen Sinn.
Es gibt Lösungsansätze
• Beschränkung des Bodenbesitzes für Ausländer,
• Steuerfreiheit für selbstgenutztes Grundeigentum,
• Kräftige Besteuerung der Bodenrente bei Fremdnutzung,
• Grundeigentum beschränken für eigene Nutzung (privat oder industriell),
• Grundeigentum beschränken auf die Lebenszeit (diese Möglichkeit wurde zwischen 1789 und 1804, während der Erarbeitung des code civil, diskutiert),
• Beschränkung des Erbrechts für Boden: Auf zwei oder drei Generationen, auf eine bestimmte Parzellengrösse, auf 100 oder 150 Jahre,
• Rückkauf des Bodens durch die Gemeinden,
• Verbot des Verkaufs von Boden aus öffentlichem Besitz an Private, Abgabe nur im Baurecht,
• Bodenobligationen,
• Zudem müssten Massnahmen ergriffen werden, die Bodeneigentum unattraktiv machen (ausser bei Eigennutzung).
Das müssen wir tun
• Ausführliche Diskussion ohne Tabus mit ausgewiesenen Experten aus allen Lagern.
• Aufklärungsarbeit über die Folgen einer im gleichen Stil ungebremst weiterlaufenden Entwicklung im Bodenmarkt.
• Überzeugungsarbeit in den Gemeinden und in den Räten.
• Entwicklung einer zielorientierten Bodenpolitik.