Um tiefere Mieten kämpfen

von Sonja L. Bauer 10. Dezember 2022

60 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer leben in Mietwohnungen. Gemäss dem Mieterinnen- und Mieterverband bezahlten sie in den letzten 15 Jahren insgesamt 78 Milliarden Franken zu viel Miete. Für einen Haushalt sind dies monatlich 370 Franken.

Gemäss dem Mieterinnen- und Mieterverband gibt es im Mietwohnungsmarkt eine gewaltige Umverteilung von der Mieter- zur Vermieterseite. Seit 2006 beträgt diese, gemäss einer Studie, insgesamt 78 Milliarden Franken. Allein 2021 bezahlten Mieterinnen und Mieter schweizweit 10 Milliarden Franken – das entspricht monatlich 370 Franken pro Partei – zu viel Miete.

370 Franken weniger sind viel

Obwohl die Mieten wegen tiefer Zinsen hätten sinken müssen, seien sie zwischen 2006 und 2021 stark gestiegen. Diese Entwicklung habe zu dieser oben genannten Umverteilung von Mieter- zu Vermieterseite von insgesamt fast 80 Milliarden Franken geführt. Das zu viel bezahlte Geld sei direkt in die Taschen der Vermieterinnen und Vermieter geflossen. Und fehle am Ende des Monats im Haushaltsbudget. Der Verband rät den Mieterinnen und Mietern, sich diesbezüglich zu wehren. «Mieterinnen und Mieter sollen gegen missbräuchliche Mieten ankämpfen.»

Seit zwei Jahren unverändert

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen, volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 30. September 2022 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,17 Prozent auf 1,18 Prozent gestiegen. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 1,25 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt.

Seit Jahren gleicher Zinssatz

Der Referenzzinssatz liegt seit zwei Jahren bei 1,25 Prozent. Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,25 Prozent basiert, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt. Ferner können weitere eingetretene Kostenänderungen (im Umfang von 40 Prozent der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise, Veränderung der Unterhaltskosten) zu einem Anpassungsanspruch führen, der gegebenenfalls im Rahmen der Berechnung der Mietzinssenkung zu berücksichtigen ist.

Ein volkswirtschaftlicher Skandal

Mattea Meyer sitzt seit acht Jahren für die SP im Nationalrat. Ihr sei Gerechtigkeit ein Anliegen, so die Politikwissenschaftlerin. Deshalb setzt sie sich unter anderem für Mieterinnen und Mieter ein. «Mieterinnen und Mieter zahlen Milliarden an leistungsfreien Gewinnen an Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer. Volkswirtschaftlich gesehen ist dies ein Skandal. Diese Kaufkraft fehlt dann den Menschen.» Leider sei der Mietzins nach dem Marktpreis ausgerichtet, obwohl dies nach Gesetz nicht erlaubt sei. Mieterinnen und Mieter forderten bei Hypothekarzinssenkungen diese Vergünstigung meistens nicht ein. «So bleibt der Zins zu hoch.» Steigen die Hypothekarzinsen weiter an, werden die Mieten nochmal teurer. «Deshalb müssen sich alle betroffenen Parteien, alle Schweizer Sozialpartnerinnen und – Sozialpartner und die Gemeinden an einen Tisch setzen, um das Problem zu lösen. Wir befinden uns in einer gesetzeswidrigen Situation. Das Thema wird wohl noch lange aktuell bleiben.»

Dieser Text erschien zuerst in der Zeitung «Berner Landbote».