Tscharni: Kann ein Abriss vernünftig sein?

von Fredi Lerch 14. März 2017

Im denkmalgeschützten Tscharnergut-Quartier werden die Scheibenhäuser saniert. Die ersten Erfahrungen zeigen: Die denkmalpflegerischen Interessen sind nicht die sozialpolitischen.

Auf dem Pult des Regierungsstatthalters Christoph Lerch liegt zurzeit ein generelles Baugesuch für die Fellerstrasse 30. Das achtstöckige Scheibenhaus mit 64 zumeist Dreieinhalbzimmerwohnungen stammt aus dem Jahr 1959 und soll nach dem Willen der Eigentümerin, der Wohnbaugenossenschaft Fambau, abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden.

Das Bauinventar sagt: «schützenswert»

Im Tscharnergut gibt es insgesamt acht solche Scheibenhäuser. Die Waldmannstrasse 25 (ebenfalls Fambau) ist bereits saniert und um eine drei Meter breiten Anbau über die ganze Westfassade erweitert. Die Waldmannsstrasse 39 (Baugenossenschaft Brünnen-Eichholz) steht vor dem Abschluss analoger Umbauarbeiten. Und die Fellerstrasse 30 ist das dritte Haus, das aufgrund der bisherigen Erfahrungen vollständig saniert werden soll.

Alle acht Scheibenhäuser sind im Bauinventar der Stadt Bern als «schützenswert» eingetragen, weshalb bei Sanierungen der Beizug der Fachstelle Denkmalpflege nötig und ein Abbruch eigentlich ausgeschlossen ist. Zudem ist das Tscharnergut-Quartier unbestrittenermassen von grosser architektonischer, sozial- und siedlungsgeschichtlicher Bedeutung. Es steht für den damaligen Wohlfahrtsstaat, der um 1960 günstigen und guten Wohnraum für alle zur Verfügung stellen wollte.

2011 haben die Eigentümer der Scheibenhäuser und die Stadt Bern eine Planungsvereinbarung abgeschlossen. Darin heisst es unter anderem: «Das Pilotprojekt Waldmannstrasse 25 dient als Grundlage, um Sanierungen gemäss den Gestaltungsgrundsätzen […] zu ermöglichen und das qualitätsvolle Ensemble Tscharnergut Bern langfristig zu erhalten.» Einer dieser Gestaltungsgrundsätze sieht vor: «Strukturen und Materialien orientieren sich am Originalzustand von 1960.» Ein anderer macht an die für heutige Ansprüche sehr engen Raumverhältnisse die Konzession, «westseitig eine neue Raumschicht von max. 3.00 m anzufügen».

Entsprechend haben die Architekturbüros Rolf Mühlethaler und Matti Ragaz Hitz bei der Sanierung des Pilotprojekts Waldmannstrasse 25 versucht, das Haus als Baudenkmal zu erhalten und gleichzeitig zeitgemässen Wohnstandards anzupassen. Gegenüber «Hochparterre» (Nr. 11/2016) sagte Mühlethaler im Rückblick, dass es unter baukulturellem Aspekt auch um Ressourcen gehe: «Warum soll ich etwas abbrechen, das noch funktioniert?» Und Roland Hitz betonte an gleicher Stelle die «Einfachheit, Rationalität und Funktionalität», die als Bauweise aktuell bleibe und dem Bedürfnis nach günstigen Wohnungen weiterhin entgegenkomme.

Altbauten mit unzeitgemässen Wohnungen

Der Versuch, nun per Baugesuch den Abriss der Fellerstrasse 30 zu erwirken, ist also ein vertitabler Tabubruch. Fambau-Geschäftsführer Walter Straub begründet, die Sanierung der Waldmannstrasse 25 habe knapp 27 Millionen oder 280’000 Franken pro Wohnung gekostet: «Für eine Dreieinhalbzimmerwohnung entspricht dieser Betrag laut Statistik dem Neubaupreis. Von daher muss ich sagen: Was die Fambau da gemacht hat, ist wirtschaftlich nicht sinnvoll.»

Straub ist kein Buchhalter, sondern Architekt und Betriebswirtschafter, der zum Beispiel an der Bahnstrasse im Steigerhubel die Bauführung einer Grossanierung innehatte. Er ist deshalb ein unbequemer, weil bautechnisch versierter Kritiker eines Erhalts der alten Bausubstanz.

In seinem Büro in Bümpliz zählt er auf, was die teure Sanierung der Waldmannstrasse 25 nicht erreicht hat: «Die Schallschutzanforderungen sind nicht erfüllt. Die Erdbebensicherheit ist nicht erfüllt. Die Brandschutzanforderungen sind nicht erfüllt. Die Hindernisfreiheit, also die Rollstuhlgängigkeit, ist nicht gegeben. Die Energievorschriften sind nicht erfüllt. Die ökologische Gebäudebilanz, die in der Stadt Bern so wichtig ist, ist nicht erfüllt. Zudem war wegen fehlendem baustatischem Spielraum das Versetzen von Wänden nicht möglich – weshalb die für Familien vorgesehenen Wohnungen weiterhin ein Kinderzimmer von knapp neun Quadratmetern anbieten. Solche Wohnstandards entsprechen heute nicht mehr den Bedürfnissen der Mieterschaft. Zudem sind allfällige mietrechtliche Klagen gegen nicht erfüllte bauliche Anforderungen nicht auszuschliessen, und der Ausgang eines solchen Handels wäre offen.»

Straub geht davon aus, dass bei einem Abriss und anschliessendem Neubau das Scheibenhaus an der Fellerstrasse 30 bei gleicher Kubatur und gleicher «Crèmeschnittenarchitektur» zum etwa gleichen Preisverhältnis wie die Waldmannstrasse 25 zu haben wäre. Die Vorteile, die sich ergäben, sind für ihn entscheidend: neuwertige Bausubstanz, die alle Vorgaben erfüllt und Wohnungsgrundrisse, die den Bedürfnissen der heutigen Mieterschaft entsprechen. So würde der sanierte Wohnraum aus seiner Sicht weiterhin Familien mit Kindern und damit der ausgewogenen sozialen Durchmischung des Quartiers dienen.

Allerdings will die Fambau laut Zweckartikel «in gemeinsamer Selbsthilfe ihren Mietern preisgünstigen Wohnraum vermitteln». Was würden Abriss und Neubau für die Mieten bedeuten? Straub: «Ungefähr das gleiche wie die unbefriedigende Sanierung der Waldmannstrasse 25: Der Mietzins ist dort nun ungefähr doppelt so hoch wie vor der Sanierung. Und wenn man mir sagt: Ist die Fambau verrückt, das ist doch Spekulation!, dann antworte ich: Eine Dreieinhalbzimmerwohnung unsaniert kostet bei der Fambau heute ungefähr 600 Franken pro Monat. Mieten von 1200 bis 1300 Franken für eine solche Wohnung sind in Bern mehr als marktfähig – insbesondere, wenn es sich um eine Neubauwohnung handeln würde.»

SP-Kontroverse und Ideen für den Ersatzneubau

Die Architektin Sabine Schärrer ist die Tochter von Hans und Gret Reinhard, jenem Architektenpaar, das zwischen 1958 und 1966 massgeblich am Bau des Tscharnergutquartiers mitgearbeitet hat. Sie sagt: «Meine Eltern wären die ersten, die heute sagen würden: Furt mit däm Züüg! Neu bauen! Das Quartier muss leben! Sie würden unbedingt sozial und nicht von der Denkmalpflege her argumentieren. Für sie war das Tscharnergut in erster Linie ein sozialpolitisches, nicht ein bauliches Projekt. Ihnen war der kinderfreundliche, autofreie Dorfcharakter des Quartiers wichtiger als der einzelne Bau.»

Anders sieht es Hans Stucki, der bekannteste SP-Politiker in Bern-Bümpliz. Gegenüber dem Regionaljournal hat er sich am 20. Februar 2017 als Gegner eines Abbruchs geoutet und gesagt: «Die Durchmischung muss ganz neu gedacht werden, wenn man heute baut. Das heisst aber, dass man das Bild der Familie öffnet auf ganz verschiedene Lebensformen, die heute wichtig sind und umgesetzt werden.» Damit ist gesagt, dass die Fambau keine grösseren Familienwohnungen brauche, weil es vollständige Familien im Sinn der 1960er Jahre immer weniger gebe. In der gleichen Radiosendung stellte der Architekt Rolf Mühlethaler denn auch fest: «Wenn man von günstigem Wohnungsbau spricht, geht die Tendenz genau in die Richtung von damals: Drei- oder Dreieinhalbzimmerwohnungen von 70, vielleicht 65 Quadratmetern.»

Der Regierungsstatthalter Lerch brütet demnach über einem kniffligen Dossier. Gegenüber dem Bund vom 3. Februar 2017 betonte er die Bedeutung der Klassifizierung «schützenswert» als hohem Schutz, schloss aber einen Ersatzneubau nicht von vornherein aus: «Entscheidend ist das konkrete Neubauprojekt.» Einen ersten Eindruck von einem solchen Projekt gibt unterdessen der «Bericht zum Projekt Ersatzneubau», den das Architektur- und Planungsbüro Reinhard & Partner verfasst hat. Darin ist zu lesen: «Mit dem vorliegenden Bauprojekt vertreten wir die Auffassung, dass ein Ersatzneubau als ‘Rekonstruktion’ mit den wichtigsten gestalterischen Merkmalen der richtige Weg für die Zukunft ist.»

Was bewirkt das revidierte Baugesetz?

Bis rechtsgültig entschieden ist, was mit der Fellerstrasse 30 passiert, wird es voraussichtlich dauern. Walter Straub: «Das Ziel unseres generellen Baugesuchs ist es, einen Entscheid zu provozieren. Falls er nicht in unserem Sinn ausfällt, behalten wir uns den gerichtlichen Weg vor – in extremis bis vor das Bundesgericht.» Der städtische Denkmalpfleger Jean-Daniel Gross dagegen sagt gegenüber Journal B: «Das Regierungsstatthalteramt prüft im Baubewilligungsverfahren die verschiedenen Amtsberichte – nicht nur jenen der Denkmalpflege – und Stellungnahmen, macht eine Abwägung und trifft eine Entscheidung. Damit ist das Verfahren für die Denkmalpflege abgeschlossen.»

Übrigens setzt der Regierungsrat in diesem Frühling die Teilrevision des Baugesetzes (BauG) in Kraft. Darin lautete der Artikel 10b, Absatz 2, bis anhin: «Schützenswerte Baudenkmäler dürfen nicht abgebrochen werden. Innere Bauteile, Raumstrukturen und feste Ausstattungen sind ihrer Bedeutung entsprechend zu erhalten.» Ab 1. April lautet dieser Passus neu so: «Schützenswerte Baudenkmäler dürfen grundsätzlich nicht abgebrochen werden. Innere Bauteile, Raumstrukturen und feste Ausstattungen sind ihrer Bedeutung entsprechend zu erhalten, sofern dies für den Schutzzweck erforderlich und für die Eigentümerin oder den Eigentümer zumutbar ist.»