Trotz Verjährung wird eine Kunstinstallation zerstört

von RaBe Info 20. Februar 2024

Justiz Vor zwei Jahren wurden im «Kill-Erdoğan-Prozess» vier Personen vom Vorwurf der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit freigesprochen. Das Verfahren sorgte damals für viel Aufsehen. Aktuell ist das Urteil im Berufungsprozess vor dem Berner Obergericht hängig.

Damals vor zwei Jahren präsentierten zwei Aktivist*innen zum Prozessauftakt eine Kunstinstallation auf der unter anderem die Worte «Killer Erdoğan» zu lesen waren. Die Kantonspolizei beschlagnahmte das Holzplakat sofort und die Bundesanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen Beleidigung eines fremden Staates auf.

Zu einem Gerichtsprozess kam es aber nicht. Denn dafür hätte es ein Ersuchen des betroffenen Staates benötigt. Von der türkischen Regierung ging aber nie ein solches Ersuchen ein, weshalb der Fall Mitte Januar verjährt ist. Das Plakat soll aber dennoch vernichtet werden, entschied die Bundesanwaltschaft in der Nichtanhandnahmeverfügung. Darin erachtet sie den Tatbestand der Beleidigung eines fremden Staates als erfüllt, deshalb sei auch damit zu rechnen, dass mit dem Plakat in Zukunft dieselbe Straftat erneut begangen wird.

Für Dominic Nellen, Rechtsanwalt und Mitglied bei den demokratischen Juristinnen und Juristen Bern ist das ein heikler Entscheid. «Die Strafjustiz neigt dazu, in solchen Fällen immer zulasten der Betroffenen und zugunsten des fremden Staates zu entscheiden», sagt der Jurist im Gespräch mit RaBe-Info.