Im Juni 2017 standen in Bern laut Statistik Stadt Bern gerade einmal 0.57% der Wohnungen leer. 0.11% mehr als im Vorjahr – immerhin. Gemäss dem Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) herrschte in Bern aber auch letztes Jahr wieder Wohnungsnot, weil die Leerwohnungsziffer kleiner als 1% war. Wie sich 0.57% anfühlen, wissen alle, die im letzten Jahr eine Wohnung gesucht haben. Darunter leiden besonders jene, deren Handlungsfähigkeit ohnehin schon durch ein schmales Budget limitiert ist. Wohnungsnot schränkt die mietende Bevölkerung zusätzlich ein.
«Mit dieser Motion soll die Position der Mietenden in unserer Stadt gestärkt und ihnen Schutz geboten werden», sagte Befürworterin Marieke Kruit (SP) gestern vor dem Stadtrat. Mit der Motion will der Stadtrat erreichen, dass bei einem MiterInnenwechsel der vorherige Mietzins offengelegt werden muss. Es sei höchste Zeit, mietzinsdämpfende Instrumente einzuführen, argumentierte Kruit. Die Wirksamkeit der Offenlegungspflicht bestätigten die Erfahrungen, die beispielsweise der Kanton Zürich gemacht habe. Dort galt eine entsprechende Offenlegungspflicht zwischen 1994 und 2002. Daraufhin wurde sie abgeschafft und 2012 per Volksentscheid wiedereingeführt.
Die Idee der obligatorischen Offenlegung des vorherigen Mietzinses ist nicht neu. 2015 wollte der Bundesrat die Offenlegungspflicht schweizweit einführen. Die Gesetzesvorlage schaffte es aber nicht durch die beiden Kammern.
Nicht im Alleingang möglich
Der Berner Stadtrat sah sich gestern jedoch mit einem Problem konfrontiert: Die Gemeinde ist in dieser Sache nicht zuständig. Gemäss Artikel 109 der Bundesverfassung erlässt der Bund Vorschriften gegen Missbräuche im Mietwesen. Mittels einer Bestimmung im Obligationenrecht ermöglicht der Bunde den Kanton bei Wohnungsmangel eine Formularpflicht einzuführen. Zum Abschluss eines Mietvertrags muss dann das vom Kanton genehmigte Formular verwendet werden. Dort müssten Vermietende dann auch den vorherigen Mietzins bekanntgeben.
Will die Stadt Bern mehr Transparenz im städtischen Mietmarkt, kann sie das nicht alleine bewerkstelligen, sondern muss auf den politischen Willen im Regierungsrat hoffen. Im Grossen Rat wurde schon 2012 über eine identische Motion abgestimmt. Der Regierungsrat hatte für die Idee damals kein offenes Ohr und empfahl die Ablehnung. Es würden bloss eine zusätzliche bürokratische Hürde aufgebaut ausserdem gebe es, wie das Beispiel des Kantons Zürich zeige, nach Einführung der Massnahme nicht mehr Anfechtungen des Anfangsmietzinses als vorher. Der Grosse Rat folgte der Empfehlung des Regierungsrates.
Freche Antwort des Regierungsrats
In seiner Rede vor dem Stadtrat gestern Abend kritisierte der zuständige Gemeinderat Michael Aebersold (SP) die Argumente, die der Regierungsrat damals vorgebracht hatte. Die Motion, über die 2012 der Grosse Rat abstimmte, stammte aus seiner Feder. «Die Antwort des Regierungsrats damals war frech, mutz und ungenau», sagte Aebersold. Im Antwortschreiben auf die Motion stellte der Gemeinderat sodann Behauptungen des Regierungsrats richtig. Insbesondere sei die Zahl der Anfechtungen des Anfangsmietzinses im Kanton Zürich seit der Wiedereinführung der Offenlegungspflicht markant gestiegen. Ausserdem widerspreche es nicht dem Obligationenrecht, wenn nur einige Gemeinden die Offenlegungspflicht einführten. Stattdessen stünden im einschlägigen Artikel gerade Gebiete und Gemeinden, mit einer sehr tiefen Leerwohnungsziffer im Fokus.
Die Motion wurde vom Stadtrat deutlich angenommen. Jetzt kann der Gemeinderat das Anliegen beim Regierungsrat platzieren. «Es wird jedoch noch einiges an Überzeugungsarbeit brauchen bei unseren Kolleginnen und Kollegen im selben Gebäude», gab Aebersold abschliessend zu bedenken.