Sozialhilfe: Eine emotionale Debatte über Zahlen und Menschen

von Luca Hubschmied 2. April 2019

Am 19. Mai stimmt der Kanton Bern über die Zukunft der Sozialhilfe ab. Die Diskussion über die anstehenden Änderungen wird emotional geführt und als «faktenfrei» kritisiert. Bemühungen, den Abstimmungskampf zu versachlichen haben einen schweren Stand, obwohl oder gerade weil der anstehende Urnengang schweizweit von Bedeutung sein könnte.

Mehr als sechs Jahre ist es her, seit der damalige SVP-Grossrat Ueli Studer mit dreissig Mitunterzeichnenden die Motion «Kostenoptimierung bei der Sozialhilfe» einreichte. Mit der Annahme dieser Motion beauftragte das Kantonsparlament den Regierungsrat, eine Teilrevision des Sozialhilfegesetzes (SHG) vorzulegen. Hinter der Motion steckten Bestrebungen des bürgerlich dominierten Grossen Rates, mit Einsparungen oder eben «Kostenoptimierungen» zur Entlastung der Kantonsfinanzen beizutragen. Diese im letzten Jahr abgesegnete Änderung des Sozialhilfegesetzes sieht eine Kürzung der Sozialhilfebeiträge für verschiedene Personengruppen vor. Ein Komitee bestehend aus Parteien von PdA bis EVP stellte dieser Änderung einen sogenannten Volksvorschlag gegenüber. Am 19. Mai werden die Stimmberechtigten des Kantons Bern darüber abstimmen, welche der beiden Varianten zukünftig in Kraft treten wird.

Kürzung der Beiträge

Die vom Regierungsrat unter der Federführung des GEF-Direktors Pierre Alain Schnegg verabschiedete Revision sieht eine Unterschreitung der SKOS-Richtlinien von 8 bis 30 Prozent vor. Bis anhin wurden die Sozialhilfeleistungen im Kanton Bern nach den von der SKOS (Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe) definierten Richtlinien ausgerichtet. Allerdings verzichtete der Kanton Bern in den letzten Jahren darauf, die Beträge der Teuerung anzupassen und unterschreitet die Richtlinien dadurch bereits jetzt. Gemäss der Vorlage des Grossen Rates könnten die SKOS-Richtlinien für alle Sozialhilfebeziehenden in Zukunft um maximal 8 Prozent unterschritten werden. Für junge Erwachsene und vorläufig Aufgenommene ist eine Unterschreitung um bis zu 15 Prozent vorgesehen. Für Personen, die sich nicht genügend um Integration bemühen oder über ungenügende Sprachkenntnisse verfügen, ist eine Reduktion um bis zu 30 Prozent möglich.

Der Volksvorschlag «Für eine wirksame Sozialhilfe» fordert hingegen, dass die SKOS-Richtlinien nicht unterschritten werden dürfen. Wenn Sozialhilfebeziehende ihre Pflichten verletzen, sollen als Sanktionen Kürzungen von bis zu 30 Prozent weiterhin möglich sein. Zusätzlich sieht der Volksvorschlag vor, dass über 55-jährige, die neu arbeitslos werden und gewisse Voraussetzungen erfüllen, Sozialhilfe nach den höheren Ansätzen der Ergänzungsleistungen erhalten.

Schnegg und die Zahlen

Wie aufgeladen die Debatte ist, zeigte sich Ende letzten Jahres. Der SVP-Regierungsrat Schnegg erklärte damals, dass mit Annahme des Volksvorschlags Mehrkosten von jährlich 49 bis 178 Millionen drohten. Mit der Gesetzesrevision der Regierung liessen sich hingegen zwischen 18 und 31 Millionen Franken pro Jahr sparen. Daraufhin reagierten die Leiter dreier städtischer Sozialdienste. Felix Wolffers (Bern), Thomas Michel (Biel) und Bruna Roncoroni (Thun) kritisierten Schneggs Berechnungen öffentlich und präsentierten eigene Zahlen, bei denen sie für den Volksvorschlag von Mehrkosten in der Höhe von lediglich 6 Millionen pro Jahr ausgingen. Um die entstandene Verwirrung zu klären, beauftragte der Grosse Rat die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK), die Kostenfolgen von unabhängiger Stelle prüfen zu lassen. Der externe Bericht korrigierte beide Seiten und beziffert die Mehrkosten für den Volksvorschlag im Vergleich zu den heutigen Ausgaben auf 17 bis 28 Millionen. Die Vorlage des Grossen Rates hingegen würde zu Einsparungen von 8 bis 19 Millionen Franken führen. Diese Zahlen wurden nun im offiziellen Abstimmungsbüchlein abgedruckt.

Ein Tabubruch

Dass die Diskussion um die anstehende Abstimmung derart hohe Wellen schlägt, ist kaum verwunderlich. Die Sozialhilfe ist in der Schweiz traditionsgemäss Sache der Kantone und wird es voraussichtlich auch in Zukunft bleiben. Die SKOS erarbeitet deshalb Richtlinien, die kantonsübergreifend für Rechtssicherheit sorgen sollen. Die meisten Kantone orientieren sich in ihren gesetzlichen Regelungen an diesen Zahlen, wie sie die SKOS herausgibt. Eine Unterschreitung der Richtlinien, wie sie jetzt im Kanton Bern Realität werden könnte, würde gewissermassen einen Tabubruch darstellen. Die anstehende Abstimmung dürfte also schweizweit gespannt verfolgt werden. Auch in den Kantonen Baselland und Aargau sind ähnliche Kürzungen angedacht aber noch nicht umgesetzt.

Schwierige Versachlichung

In der Stadt Bern hat sich mittlerweile auch der Sozialdienst in eine kleine Informationsoffensive gewagt. Auf einer eigenen Website werden Fakten und Auskünfte zur Sozialhilfe und den bevorstehenden Änderungen publiziert. Verlinkt ist dort auch die Broschüre «Sozialhilfe – kurz und gut erklärt», welche die Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz (BKSE) herausgegeben hat. Die BKSE will damit gemäss eigenen Angaben zu einer Versachlichung der Debatte beitragen. Wie schwierig ein solches Unterfangen ist, zeigt sich wenn nun etwa GLP-Grossrätin Barbara Mühlheim die Broschüre gegenüber der NZZ als «verdeckte Abstimmungsempfehlung» bezeichnet. Öffentlich klar positioniert hat sich auch der Co-Präsident der SKOS und Leiter des Stadtberner Sozialdienstes Felix Wolffers. In einem Interview mit der «Zeit» verteidigt Wolffers das System der Sozialhilfe gegen die Sparkampagne, die momentan gefahren werde.

Von Zahlen zu Menschen

Sicher ist nur, dass nichts sicher ist. Zahlen werden angefechtet und ob 5 Franken pro Person und Tag zum Essen ausreichen, wird in Parlamentssälen zum Politikum. Auf der Strecke bleibt dabei, teilweise auch aus politischem Kalkül, die menschliche Perspektive und auch wenn die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nichts damit zu tun haben, scheint auch immer das Bild des öfters zitierten als existierenden Sozialhilfebezügers mitzuschwingen. Immerhin wurde dieses Bild genug oft durch geschicktes Framing mit dem Begriff der Sozialhilfe verbunden. Journal B wird die anstehende Abstimmung in den nächsten Wochen im Rahmen einer Themenserie behandeln. Darin wollen wir unter anderem mit Personen sprechen, die Sozialhilfe beziehen und so zu einer Vermenschlichung der Debatte beitragen. Alle Texte zu diesem Dossier werden Sie hier finden.