Solidarität in der Burgergemeinde Bern

von Christoph Reichenau 6. Dezember 2017

Am 13. Dezember wird in der Burgergemeinde Bern unter anderem darüber abgestimmt, ob die Burgergemeinde die Aufgaben der Zunft zu Webern in der Sozialhilfe und im Kindes- und Erwachsenenschutz übernimmt.

Die Burgergemeinde Bern sowie die 13 burgerlichen Gesellschaften und Zünfte sind gemeinderechtliche Körperschaften im Sinne des kantonalen Gemeindegesetzes. Als solche gewährleisten sie – anstelle der Wohnsitzgemeinden –  für ihre Mitglieder unter anderem die individuelle Sozialhilfe. Und sie erfüllen die Gemeindeaufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutz.

Personengemeinden

Die gemeinderechtlichen Körperschaften sind auf keiner Landkarte eingezeichnet. Sie sind Personengemeinden, bestimmt durch die Menschen, die zu ihnen gehören. 2016 gehörten zur Burgergemeinde etwa 18‘300 Personen, die überall auf der Welt leben. Die meisten davon sind auch Angehörige einer Gesellschaft oder Zunft.

Die Zunft zu Webern etwa zählt rund 1‘000 Personen. Seit Jahren übersteigen die Aufwendungen für die Sozialhilfe und den Kinder- und Erwachsenenschutz die finanziellen Möglichkeiten der Zunft.

Die Zünfte und Gesellschaften – und ebenso die Burgergemeinde – tragen die genannten Kosten vollumfänglich selber. Sie können sie nicht über den kantonalen Lastenausgleich abrechnen, und ihre Mitglieder können von den jeweiligen Wohnsitzgemeinden keine Sozialhilfe erhalten. Haupteinnahme der Zünfte ist der Ertrag aus ihrem Vermögen. Steuern erheben können sie nicht.

Solide Lösung nötig

Ab 2000 unterstützte die Burgergemeinde die Zunft zu Webern finanziell. Dazu ist sie nach ihren Satzungen verpflichtet. Da die Finanzlage der Zunft sich absehbar nicht wesentlich verbessern dürfte, ist eine solidere Lösung nötig geworden.

Neu übernimmt die Burgergemeinde die Aufgaben und ihre Finanzierung von der Zunft vorerst für zehn Jahre, also bis Ende 2027. Konkret geht es um die individuelle Sozialhilfe, den Kindes- und Erwachsenenschutz, die Inkassohilfe für Unterhaltsansprüche und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen sowie um soziale Überbrückungshilfen. Dies wird in einem Vertrag geregelt.

Für Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken bzw. für jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 200‘000 Franken sind die Stimmberechtigten der Burgergemeinde zuständig. Da der Vertrag zehn Jahre läuft und die jährlichen Kosten auf 250‘000 Franken oder mehr geschätzt werden, ist die Urnenabstimmung nötig.

Wird zugestimmt, zeigt die Burgergemeinde Bern, was in ihr steckt: Selbsthilfe unter burgerlichen Korporationen. Ein Zeichen fürs Lösen von Problemen in relativer Unabhängigkeit vom Staat.

Sozialtopf geplant

Die Zunft zu Webern ist nicht die einzige burgerliche Gesellschaft, die schwer trägt an den Kosten der Sozialhilfe. Deshalb planen die Burgergemeinde Bern einerseits, die Zünfte und Gesellschaften andererseits einen gemeinsamen Sozialtopf. Er soll in Form einer Stiftung im Februar 2018 errichtet und fürs Erste mit einem Kapital von 2,5 Millionen ausgestattet werden. Davon übernimmt die Burgergemeinde die Hälfte. In die andere Hälfte teilen sich die Zünfte nach Einstufung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Das Kapital kann nach Entwicklung des Bedarfs weiter geäufnet werden.