Sie isch vom Amt ufbotte gsy (Teil 2)

von Anonyme/r Autor/in 17. Januar 2019

Der zweite Teil eines eindrücklichen Erfahrungsberichts einer Odyssee durch die Sozialhilfebehörden. Hier geht es zu Teil 1.

27. Juli – Ein erster Schritt

Am 27. Juli gehen wir gemeinsam zum Sozialdienst Bern. Zuvor haben wir uns überlegt, an welchen Sozialdienst wir uns am besten wenden. Amélie hatte ihre Schriften noch in Bern, war also an meiner Adresse gemeldet und arbeitete hier. Tatsächlich wohnte sie in Biel. Da die Wohnsituation in Biel aber provisorisch war und jeder weitere administrative Schritt wie die Abmeldung in Bern und Anmeldung in Biel sie entmutigte, beschlossen wir, uns an den Sozialdienst Bern zu wenden – Eine Entscheidung, die wir in den nächsten Monaten noch einige Male bereuen würden. Am Schalter weist sich Amélie aus und wir erklären kurz ihre Situation. Daraufhin muss sie Formulare zu ihrer finanziellen Situation ausfüllen und schriftlich erklären, weshalb sie Sozialhilfe beantragt. Anschliessend wird ihr eine Liste mit Dokumenten ausgehändigt, die sie einreichen muss. Da sie gerade ihr Praktikum beendet hat, einer Arbeit nachgeht und studiert, ist die Liste besonders lang. Denn das Subsidiaritätsprinzip verlangt, dass sie alle anderen potentiellen Ansprüche auf Unterstützung abklärt, bevor sie sich an den Sozialdienst wendet. Das bedeutet in ihrem Fall konkret, dass sie Stipendien beantragen und sich beim RAV und der Arbeitslosenkasse anmelden muss, auch wenn ihr letzter Stipendienantrag abgelehnt wurde und sie laut der Person am Schalter wegen der Höhe ihrer Praktikumslöhne kaum Geld von der Arbeitslosenkasse erhalten wird. Dazu kommen die üblichen Dokumente wie Kontoauszüge, Lohnabrechnungen, der Mietvertrag, die Betreibungen, die letzte Steuerveranlagung, die Krankenkassenprämie und -rechnungen oder Arbeitsverträge und -zeugnisse. Dass Amélie auch noch die Scheidungsurkunde ihrer Eltern einreichen soll, mutet komisch an. Weder kann ihre Mutter sie unterstützen, noch hat sie Kontakt zu ihrem Vater. Und vor allem ist Amélie dreissig Jahre alt. Trotzdem muss sie die finanziellen Verhältnisse ihrer Mutter auch noch offenlegen.

Nachdem wir den Sozialdienst verlassen haben, atmet Amélie auf, bedankt sich und meint, dass sie nun alleine weitermachen könne. Jedes Mal, wenn sie etwas Mut schöpft, bin ich erleichtert. Dabei hätte ich es besser wissen müssen. In den nächsten Wochen sehen wir uns etwas weniger. Amélie wird mit weiteren familiären Schwierigkeiten konfrontiert, hat gar kein Geld mehr und kann wegen mangelndem Arbeitsbedarf nur ein- bis zweimal die Woche arbeiten. Um von Biel zur Arbeit in Bern zu gelangen, muss sie schwarzfahren und wird einmal dabei erwischt.

Immer wieder gebe ich ihr etwas Bargeld für das Nötigste. Dass ich ihr kein Geld überweise, hat damit zu tun, dass das vom Sozialdienst so aufgefasst würde, dass ich willens und fähig bin, sie zu unterstützen. Das ist paradox: Helfe ich ihr, ihre grundlegendsten Bedürfnisse bis zur Entscheidung zu decken – und damit meine ich nicht einmal die Miete oder die Krankenkassenprämie, sondern, dass sie zu Essen hat und nicht gezwungen ist, schwarzzufahren – wird das als Unterstützung aufgefasst und der Sozialdienst könnte die Hilfe verweigern. In diesem Fall wäre sie von mir abhängig, obwohl wir weder in einem Konkubinat sind, noch Kinder haben und faktisch getrennt sind. Helfe ich ihr hingegen nicht, damit an ihrer Bedürftigkeit auch ja keine Zweifel entstehen, überlasse ich sie komplett ihrer Misere, bis es zu einer Entscheidung kommt – und die lässt auf sich warten. Doch wer kann einem Menschen in einer solchen Situation zusehen, ohne helfen zu wollen? Besonders, wenn man die Person kennt und sie einem am Herzen liegt? Ausserdem hätte Amélie ohne diese Nothilfe nicht einmal die Kraft, das Verfahren fortzuführen. Als ich Mitte August sehe, dass sie von all den Anforderungen komplett entmutigt ist, schlage ich ihr vor, gemeinsam die Dokumente zusammenzustellen und sie bis zum Ende des Verfahrens zu begleiten.

23. August – Arbeitslosigkeit schafft Arbeit

Nicht nur Amélies Gedanken und ihr Zimmer sind chaotisch, auch mit den Dokumenten sieht es nicht besser aus. Sie müssen zuerst gefunden oder angefordert werden. Am 23. August verbringen wir einen halben Tag damit, alles zusammenzutragen und zu kopieren. Schliesslich fehlt uns nur noch die Anmeldung beim RAV in Bern. Dort angekommen, wartet die nächste Flut an Anweisungen: Abgesehen von einem Formular zum letzten Anstellungsverhältnis und dem Beginn der Arbeitslosigkeit, einem kompletten Bewerbungsdossier und den ehemaligen und aktuellen Arbeitsverträgen und -zeugnissen, die wir dem RAV abgeben, muss Amélie für die Arbeitslosenkasse von allen Arbeitgebern der letzten zwei Jahre eine Arbeitsbestätigung mit allen Angaben zum Lohn und dem Arbeitsverhältnis einreichen. Bei Amélie betrifft das drei Arbeitgeber, nämlich zwei Praktikumsstellen und ihre unbefristete Arbeitsstelle. Weil sie trotz «Arbeitslosigkeit» ein kleines Einkommen erwirtschaftet, muss ihr derzeitiger Arbeitgeber darüber hinaus monatlich ein Dokument ausfüllen und Auskunft darüber geben, wie viel sie gearbeitet hat, weshalb sie nicht mehr gearbeitet hat, respektive ob ihr mehr Arbeit angeboten wurde und sie diese abgelehnt hat. Auf die Frage, wie viel Stellenprozente sie sucht, gibt Amélie 60% an, weil sie ja noch einen Praktikumsbericht und ihre Masterarbeit schreiben muss – nochmals eine Entscheidung, die wir bereuen werden. Wir führen mittlerweile eine lange To-do-Liste, um nicht die Übersicht zu verlieren, wem wir welche Dokumente zukommen lassen müssen.

Am Nachmittag kehren wir zum Sozialdienst zurück, um die Anmeldung abzuschliessen. Am Eingang ziehe ich ein Ticket. Als wir aufgerufen werden, erkläre ich der Angestellten, dass wir einige Dokumente einreichen müssten, um die Anmeldung zu vervollständigen. Sie sagt mir, dass ich das falsche Ticket gezogen habe. Wir gehen zurück und ziehen das richtige. Dann warten wir. Als wir zehn Minuten später wieder aufgerufen werden, stehen wir wieder vor derselben Frau (es ist dieselbe wie beim Druckervorfall). Als ich ihr die Dokumente geben möchte, sagt sie: «Anmeldungen können Sie nur am Morgen machen.» Ich schaue sie entgeistert an. Wäre es ihr nicht möglich gewesen, uns das gleich mitzuteilen, statt uns nochmals anstehen zu lassen? Und weshalb kann man nachmittags nicht einfach ein paar Dokumente abgeben? Am nächsten Tag muss Amélie arbeiten und dann ist Samstag. Wir können die Anmeldung also erst nächste Woche abschliessen.

27. August – Geteilter Kühlschrank, geteilte Verantwortung

Am Montag sind wir wieder zurück, um die Unterlagen einzureichen. Ein sympathischer Sozialarbeiter nimmt sie entgegen und geht sie mit uns durch. Als er merkt, dass Amélie als Untermieterin in Bern mit mir und einer weiteren in einer Zwei-Zimmer-Wohnung gemeldet ist, fragt er uns, ob wir ein Paar seien. Ich bejahe, sage aber, dass wir eigentlich nicht mehr zusammen sind. Es gibt angenehmeres, als die eigenen Beziehungsprobleme vor unbekannten Menschen ausbreiten zu müssen. Aus Angst, dass wir an den Sozialdienst Biel verwiesen werden, haben wir bisher nämlich nicht gesagt, dass Amélie eigentlich in Biel wohnt. Der Sozialarbeiter meint, dass der Sozialdienst dann auch noch meine finanzielle Situation abklären müsse. Ich sage, dass ich Student bin und von meinen Eltern unterstützt werde. «Ach so, dann gibt es bei Ihnen sowieso nichts zu holen. Aber die Abklärungen müssen wir trotzdem machen», meint er mit bedauernder Mine. Immerhin gibt er uns einen Zettel, auf dem unser erster Termin mit einer Sozialarbeiterin vermerkt ist. Diese ist dafür zuständig, den Anspruch Amélies auf Sozialhilfe abzuklären. Der Termin findet allerdings erst in eineinhalb Wochen statt, am 6. September.

Einige Tage später erhalte ich einen Brief. Mit Abklärungen meinte der Sozialarbeiter, dass ich ein Formular zu meiner finanziellen Situation ausfüllen und meine letzte Steuerveranlagung, eine Immatrikulationsbestätigung, Lohnausweise und eine Deklaration einreichen muss, wonach mich meine Eltern finanziell unterstützen. Es ist zum Verzweifeln. Schliesslich ist Amélie nur einige Monate zu mir gezogen, weil sie keine Miete bezahlen konnte und es zuhause nicht mehr aushielt, nur um dann nach Biel in eine WG zu ziehen. Sollte das etwa schon reichen, dass ich für sie aufkommen muss und sie gezwungen wäre, «formell» bei mir zu bleiben? Ich rufe an und erkläre die Situation: Dass Amélie in Bern arbeitet und noch bei meiner Adresse gemeldet ist, aber eigentlich in eine WG in Biel gezogen sei. Mir wird gesagt, dass dann wohl der Sozialdienst Biel zuständig wäre, aber dass wir jetzt mal den ersten Termin abwarten sollten. Es reiche, wenn ich die Deklaration und eine Immatrikulationsbestätigung mitnehme. Ich bin immer wieder erstaunt: Wird man aufgefordert, ein Dokument einzureichen, kann es aber nicht organisieren, wird zuerst auf stur gestellt. Erklärt man dann, aus welchen Gründen man es nicht einreichen kann, heisst es, man schaue mal. Und schliesslich geht es auch ohne. Diese einseitige Regelauslegung ist unglaublich frustrierend.

6. September – Nach der kalten Schulter der warme Empfang

Bei unserem ersten Termin beim Sozialdienst Bern werden wir von Frau Engerer empfangen. Es ist das erste Mal, dass Amélie ihre Situation ausführlich darlegen kann. Frau Engerer ist empathisch, hört zu und gibt uns Auskunft. Auch sie sagt uns, dass wahrscheinlich der Sozialdienst Biel für Amélie zuständig ist, sie aber in Anbetracht der prekären Situation Amélies eine einmalige Unterstützung beantragen wird. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit eines Sozialdienstes ist nämlich der Lebensmittelpunkt einer Person, wobei Amélie mindestens gleich viel Zeit in Bern wie in Biel verbringt.

Ich frage Frau Engerer unterdessen, wie sie denn mit Menschen umgehen, die am nächsten Tag aus ihrer Wohnung geworfen werden oder sich nichts mehr zu Essen leisten könnten? Die vielleicht zu lange gewartet haben, um Hilfe zu suchen, sie dann aber umso dringender benötigen? Schliesslich haben wir mehrere Wochen gebraucht, um einen Termin zu erhalten, der dann erst zur Prüfung des Dossiers führt. Frau Engerer sagt, dass der Sozialdienst ohne Entscheidung nichts auszahlt. Das einzige, was sie tun könne, sei einen Gutschein für den Ryfflihof-Coop in Bern auszustellen. Dort könne man einkaufen, der Betrag wird dann von der nächsten Unterstützung abgezogen. Wir verabschieden uns, nachdem wir mit Frau Engerer den nächsten Termin am 11. September vereinbart haben. Bis dahin sollte der Sozialdienst eine Entscheidung gefällt haben.

 

Der dritte und letzte Teil des Textes erscheint morgen.