Bei Radio RaBe war der Fall von vorneherein klar, bei TeleBärn nicht: Für die Konzession für ein komplementäres Lokalradio im Raum Bern hatte sich überhaupt nur die Trägerorganisation von Radio RaBe beworben. Dementsprechend war zu erwarten gewesen, dass das UVEK dem seit 1996 sendenden Berner Kulturradio wiederum eine 10-jährige Konzession erteilen würde.
Spannender war es hinsichtlich der Konzession für das Regionalfernsehen. Hier hatte neben dem bisherigen TeleBärn, das indirekt der CH Media Holding AG gehört, auch ein Konsortium um die Herausgeberschaft des BernerBär die Erteilung dieser Konzession beantragt. Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM, welches die Eingaben zu beurteilen hatte, entschied sich für die bestehende Regelung: Weil TeleBärn ein umfassenderes Angebot für die Aus- und Weiterbildung von Programmschaffenden in Aussicht stelle als sein Konkurrent, überzeuge seine Bewerbung mehr, heisst es in der Begründung des Entscheids.
Eine böse Überraschung erlebte das Bieler Regionalfernsehen TeleBielingue.
Allerdings musste die CH Media Holding AG für diesen Zuschlag ein teures Opfer bringen: Weil ein Medienunternehmen schweizweit nur zwei Fernsehkonzessionen erhalten darf, die CH Media Holding AG sich aber für drei beworben hatte, musste sie Prioritäten setzen. Sie entschied sich für TeleBärn und den Aargauer Sender Tele M1, musste dafür aber auf eine Konzession für TeleZüri verzichten. Dabei ging sie wohl davon aus, dass sie den Sender in Zürich am ehesten ohne Konzessionsgelder werde betreiben können.
Umbruch in Biel
Eine böse Überraschung erlebte dagegen das Bieler Regionalfernsehen TeleBielingue aus dem Hause Gassmann. Auch hier hatte sich unter dem Namen «Canal B» ein Konkurrenzunternehmen beworben, das diese Konzession für sich beanspruchte, und es war damit erfolgreich. Auch hier gab das höhere Budget für Aus- und Weiterbildung der Programmschaffenden den Ausschlag. Ob bei diesem Entscheid zugunsten eines Newcomers auch die persönlichen Erfahrungen der Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Kommunikation, das seinen Standort bekanntlich in Biel hat, eine Rolle gespielt haben, muss dabei offen bleiben.
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Für den Betrieb dieses Regionalfernsehens erhält die Konzessionärin 3,7 Mio. Franken aus der Haushaltsabgabe. Dieser Betrag wird ab 2025 in der Kasse der TeleBielingue AG fehlen. Es wäre erstaunlich, wenn sie ihr Programm trotzdem weiter veranstalten und versuchen würde, dem neuen Canal B Konkurrenz zu machen. Möglich wäre es aber, denn die Veranstaltung eines regionalen Fernsehprogramms ist auch ohne Konzession zulässig.
Mögliche Anfechtung der Entscheide
Die Entscheide des BAKOM stellten ausschliesslich auf die eingereichten Gesuche ab. Soweit die dort gemachten Behauptungen als einigermassen plausibel erschienen, wurden sie nicht weiter überprüft. Auch die in der Vergangenheit erbrachten oder nicht erbrachten Programmleistungen von bisherigen Veranstalter*innen wurden bewusst nicht berücksichtigt. Damit sollte jede Art von Besitzstandwahrung vermieden werden. «Was bisher war, zählt nicht», hielt BAKOM-Direktor Bernard Maissen dazu ausdrücklich fest.
Rechtlich besteht die Möglichkeit, die Entscheide des UVEK beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten.
Dass sich die Unterlegenen damit abfinden werden, ist allerdings nicht sicher. Rechtlich besteht die Möglichkeit, die Entscheide des UVEK beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten. Das ist bei früheren Vergaben von Lokalradio-Konzessionen auch schon geschehen. So hatte sich die heutige Trägerschaft von Radio RaBe bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dagegen gewehrt, dass ihr bei ihrem ersten Versuch, in Bern ein alternatives Lokalradio zu betreiben, keine Konzession erteilt worden war. Zwar fand sie am Ende kein Gehör, doch hatte ihre Hartnäckigkeit wohl dazu beigetragen, dass sie dann im zweiten Anlauf erfolgreich war.