Zum zweiten Mal innert Monatsfrist laden die Bühnen Bern zur Medienkonferenz. Diesmal stehen Stiftungsratspräsidentin Nadine Borter, Intendant Florian Scholz, Tanzdirektorin Isabelle Bischof und Monika Hirzel, Verantwortliche des Zürcher Büros BeTrieb, Rede und Antwort.
Der erste Fall sexueller Belästigung 2021
Der erste Fall ist der Öffentlichkeit seit vier Wochen bekannt: Eine Tänzerin des Balletts schrieb im April 2021 der Tanzdirektorin von Übergriffen des Probenleiters. Dieser wurde sofort freigestellt. Das spezialisierte Büro BeTrieb, von der Gewerkschaft Unia und vom eidgenössischen Gleichstellungsbüro empfohlen, befragte aufgrund von Art. 4 des Gleichstellungsgesetzes 15 Personen. Leiterin Monika Hirzel erkannte verbale, aber keine physischen sexuellen Belästigungen durch den Probenleiter.
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Sie empfahl in ihrem Bericht, den Belästiger mindestens zu verwarnen und für den Wiederholungsfall die Kündigung anzudrohen. Bei Weiterbeschäftigung sollten ihm klare Verhaltensregeln auferlegt werden. Eine fristlose Kündigung hielt Hirzel für inadäquat zum Vergehen. So kam es nicht zu Kündigung, jedoch zur sonstigen vollständigen Umsetzung der Empfehlung. Der Probenleiter habe eine zweite Chance verdient.
Bühnen Bern informierte im August 2021 das Ballett-Ensemble und der Probenleiter nahm seine Arbeit wieder auf.
Der zweite Fall 2022
Ende September 2022 erschienen in der Schweizer Ausgabe der deutschen Wochenzeitung «Die Zeit» und auch im «Bund» Artikel zu dem, was sich 2021 ereignet hatte. Der aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes aller Beteiligten nicht für die Öffentlichkeit gedachte Bericht von BeTrieb war den Zeitungen zugestellt worden. Die Artikel endeten damit, dass den Zeitungen neue Fälle von sexueller Belästigung bekannt gemacht worden seien. Weder die «Zeit», noch der «Bund» nannten indes Namen oder gaben diese Bühnen Bern weiter.
Der Intendant lud auf den Erscheinungstag der Artikel zu einer Medienkonferenz ein. Zuvor hatte er mit der Tanzdirektorin das Ballett-Ensemble informiert und von diesem erfahren, es sei mit der Arbeit des verwarnten Probenleiters zufrieden. Dennoch ordnete er an, dass zwei Vertrauensleute des Balletts, eine Frau und ein Mann, alle Tänzerinnen und Tänzer einzeln befragten. Dabei berichteten alle Tänzer*innen ausnahmslos, dass sie sich in der Proben- und Aufführungssituation zu jeder Zeit sicher und beschützt gefühlt hatten.
Der Verhaltenskodex regelt detailliert, an wen sich Belästigte wenden können.
Im Rahmen dieser Abklärungen vertraute eine Tänzerin Anfang Oktober – nach der Medienkonferenz – der Tanzdirektorin an, es sei nach August 2021 bei Premierenfeiern zu neuen Belästigungen durch den Probenleiter gekommen; zwei Tänzerinnen hatten die Übergriffe beobachtet. Der Mann wurde daraufhin fristlos entlassen. Das Büro BeTrieb befragte zudem ehemalige Tänzerinnen, fand jedoch keine weiteren Übergriffe.
Die Proben des Balletts leiten derzeit interimistisch zwei mit dem Ensemble vertraute Personen. Die Stelle wird neu ausgeschrieben. Das Ensemble bereitet sich auf die erste Premiere der Saison vor: Am 5. November wird «The Loss of Nature» im Stadttheater getanzt.
Der Verhaltenskodex
Nachdem 2018 die vorher abgestrittene Beziehung zwischen Intendant Märki und Sophie-Thérèse Krempl bekannt geworden war, erarbeitete der Stiftungsrat von Bühnen Bern einen Verhaltenskodex, der auf der Website eingesehen werden kann. Der Kernsatz: Bühnen Bern tolerieren «am Arbeitsplatz weder verbale, elektronische, körperliche, sexuelle oder psychologische Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von Herkunft, Nationalität, Geschlecht, Hautfarbe, Behinderung, Religion, Familienstand, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung oder irgendeines anderen wahrnehmbaren Unterschieds.». Und sie «dulden keine Formen des Machtmissbrauchs.»
Der Verhaltenskodex regelt detailliert, an wen sich Belästigte wenden können und was nach einer Meldung geschieht. Für Nadine Borter war der Verhaltenskodex ein Wendepunkt. Wie der erste Belästigungsfall zeigte, «greife» der Kodex. Auch im zweiten Fall war eine Vorgesetzte, die Tanzdirektorin, Vertrauensperson im Sinne des Kodex. Die Medien, die davon zu wissen behaupteten, meldeten Bühnen Bern nichts.
Wie weiter?
Intendant Scholz reicht die fristlose Entlassung nicht. Um die Tänzer*innen sowie alle 500 Mitarbeitenden in allen Bereichen der Bühnen Bern vor Machtmissbrauch und Belästigung zu schützen, braucht es im Sinne des Verhaltenskodexes die Sensibilisierung aller und besonders der Vorgesetzten auf Abhängigkeitsverhältnisse und Grenzverletzungen. Das ist eine wichtige ständige Aufgabe. Der Intendant fühlt sich durch den Stiftungsrat unterstützt seit Frühling 2021. Er empfindet auch ein positives Verhältnis zu den Subventionsbehörden, die Mitverantwortung für das Haus übernähmen und es als gemeinsame Aufgabe sähen, dass das Theater blühe.
Der Stiftungspräsidentin zufolge sei in der damaligen Lage der Persönlichkeitsschutz richtigerweise vorgegangen.
Für Nadine Borter ist der Schutz der Mitarbeitenden von grösster Bedeutung. Dies bedingt eine Überprüfung sämtlicher Aspekte der Betriebskultur und Präventionsmassnahmen für ein gewaltfreies Miteinander. Alle Ebenen der Betriebshierarchie sollten dafür gestärkt werden. Für das Ballett-Ensemble und seine Leitung kommt ein Coaching- und Supervisionsprozess durch externe Fachpersonen hinzu; einbezogen ist auch die kantonale Fachstelle für Gleichstellung von Frauen und Männern. «Wir investieren in Prävention. Wir brauchen ein Arbeitsumfeld, in dem sich alle Mitarbeitenden äussern können, wenn etwas nicht stimmt.»
Das Öffentlichkeitsprinzip
Die Stiftungsratspräsidentin von Bühnen Bern, Nadine Borter, führt eine Kommunikationsfirma. Gefragt, ob die Nicht-Kommunikation zum Belästigungsfall 2021 ihrem professionellen Verständnis entsprochen habe, antwortete sie mit Ja: In der damaligen Lage sei der Persönlichkeitsschutz richtigerweise vorgegangen.
Anmerkung des Schreibenden: Weil diese Auffassung gilt, sind die Berichte des Büros BeTrieb über beide Fälle bis heute nicht öffentlich. Die Zeitungen, denen sie zugespielt worden sind, benutzen sie in eigener Verantwortung.
Die Subventionsbehörden
Geeignete Massnahmen treffen zur Verhinderung sexueller Belästigungen. Dazu verpflichten im Leistungsvertrag die Stadt, der Kanton und die Regionalkonferenz Bern-Mittelland die Bühnen Bern.
Nach der ersten Medienkonferenz war deutlich zu hören, dass sich die Vertreter*innen der Subventionsgeber geärgert hatten, 2021 überhaupt nicht informiert worden zu sein und auch die Vorfälle 2022 aus den Medien erfahren zu haben. An der Medienkonferenz nun erklärte Nadine Borter, dies sei ein Fehler gewesen. Man habe in guten Treuen von den eigenen Massnahmen überzeugt, die Orientierung der Behörden unterlassen. Fortan werde man sie in heiklen Fällen sofort unterrichten.
Wie weiter mit dem Bühnentanz?
Ein Teilnehmer der Medienkonferenz weist auf die in letzter Zeit gehäufte Kritik an inakzeptablen Verhältnissen in den Tanzausbildungen zum Bühnentanz in klassischer und zeitgenössischer Richtung in Basel und Zürich hin und fragt, wie es mit der Kunstform Tanz weitergehen soll. Es ist Wolfgang Böhler, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Musik-Medizin, Gründer des Online Magazins «Codex flores» und bis vor kurzem Kolumnist in der Berner Kulturagenda. Eine Antwort bleibt aus, doch die Frage bleibt relevant.
Das Ensemble meldet sich
Das Ensemble von Bern Ballett hat sich, durch die jüngsten Ereignisse erschüttert, in einer persönlichen Erklärung auf Deutsch und Englisch zu Wort gemeldet. Es solidarisiert sich mit den Opfern sexueller Belästigung und sichert ihnen Unterstützung zu. Das Ensemble empfindet das Geschehene auch als Chance, nachhaltige Veränderungen zu bewirken. Wörtlich: «Diskriminierung und Belästigung sind wiederkehrende Probleme im internationalen Tanzbereich. (…) Gemeinsam können wir auf ein System hinarbeiten, in dem die Entfaltung unserer Kunst in einer Kultur des gegenseitigen Respekts, der Sicherheit und des Vertrauens verwurzelt ist.»
Ein einordnender Kommentar zu den Geschehnissen von Chrisoph Reichenau erscheint morgen auf Journal B.