Mit grossem Elan und Ausdauer kämpfte die Basler Grünliberale Katja Christ für ihr Anliegen, dass das Medienförderungspaket nur für 5 Jahre gelten dürfe, nicht für 7 Jahre wie vom Ständerat vorgeschlagen. Das brachte ihr die verwunderte Frage der grünen Zürcher Ratskollegin Marionna Schlatter ein, ob sie wirklich an diesem Detail das ganze Gesetzespaket scheitern lassen wolle. Ja, war die saloppe Antwort von Nationalrätin Christ.
So weit kam es dann doch nicht. Das Ratsplenum schwenkte auf die siebenjährige Frist des Ständerates ein und beseitigte auch noch zwei weitere Differenzen. Die Episode ist aber charakteristisch für das eher mühselige Ping-Pong-Spiel, das sich die beiden Parlamentskammern zum Schluss dieser Mediendebatte noch liefern.
Auch die letzte verbleibende Differenz ist dafür bezeichnend: Der Nationalrat möchte den Anteil der Privatradios und Privat-TVs am Ertrag der Radio- und Fernsehgebühren auf 6-8% festlegen, der Ständerat auf mindestens 8%. Darüber muss jetzt in den nächsten Tagen nochmals in beiden Räten abgestimmt werden. Wetten ist erlaubt: Einigen sich die beiden Kammern auf 7-9% oder auf 8-9%? Einigen werden sie sich ganz sicher, und jede Kammer wird sich als Siegerin fühlen.
Viel Geld für die Grossverlage
Damit ist absehbar, dass das Massnahmenpaket am kommenden Freitag für die Schlussabstimmung bereit sein und dort auch angenommen werden wird. Damit werden dann für die nächsten sieben Jahre jedes Jahr zusätzliche 50 Millionen für die Verbilligung des Versands von Zeitungen und Zeitschriften per Post, 40 Millionen für die Finanzierung der Zustellung von Zeitungen am frühen Morgen und am Sonntag sowie je 30 Millionen für Infrastrukturhilfen und für die Förderung von Onlinemedien zur Verfügung stehen. Der Bundesrat wird gleichzeitig verpflichtet, nach vier Jahren zu prüfen, was diese Massnahmen dem Medienplatz Schweiz genützt haben.
Die hauptsächlichen Profiteurinnen sind ohne Zweifel die grossen Presseverlage. Sie erhalten zusätzliche Millionen für die Verbreitung ihrer Produkte, und die bisher praktizierte Bevorteilung kleiner und mittlerer Verlage fällt weitgehend weg. Insbesondere die Unterstützung der Zustellung am Sonntag ist eine Direktsubvention an die vier grossen Verlage CH Media, NZZ, Ringier und TX Group, da nur diese Sonntagszeitungen verlegen.
Diese Subvention ist auch nicht an die Bedingung geknüpft, dass keine Dividenden ausbezahlt werden dürfen. Eine solche Beschränkung sieht das neue Gesetz zwar für die Subventionierung von Nachrichtenagenturen vor, nicht aber für Verlage. Diese erhalten ihre zusätzlichen Millionen ohne jede Auflage.
Förderung von Onlinemedien
Das eigentlich Neue am ganzen Massnahmenpaket ist die Förderung von Onlinemedien. Diese soll dem Umstand Rechnung tragen, dass sich der Austausch von Meinungen und Informationen und die politische Auseinandersetzung zunehmend in den Onlinebereich verlagern. In diesem Punkt spaltete sich das Parlament wohl am deutlichsten in einen konservativen und einen fortschrittlicheren Flügel: Während SVP und FDP diese Onlineförderung hartnäckig bekämpften, stand sie für die grünen und linken Parteien wie auch für die Mitte im Zentrum der Medienförderung. Mehrfach machten diese Parteien klar, dass es ohne Onlineförderung kein Massnahmenpaket zur Medienförderung, also auch keine Unterstützung des Zeitungsversands, geben könne.
Das Ergebnis ist bescheiden, aber immerhin ein guter Anfang. Gefördert werden können nun Onlinemedien, die aus Spenden ihrer Community heraus oder aus dem Verkauf von Inhalten einen relevanten Umsatz erzielen. Die Förderung besteht darin, dass der Bund Zuschüsse im Umfang von maximal 60% dieser erzielten Umsätze leistet. Dies soll ermöglichen, zusätzliche Redaktionsstellen zu schaffen und so das inhaltliche Angebot dieser Onlinemedien zu verbessern. Um auch in diesem Bereich eine Angebotsvielfalt zu schaffen, sollen dabei Medien mit kleinerem Einzugsbereich gegenüber grösseren bevorteilt werden.
Drohendes Referendum?
Wie bereits erwähnt, sollen alle diese Massnahmen nur für sieben Jahre gelten. Nach vier Jahren soll der Bundesrat die Resultate evaluieren und dem Parlament einen Bericht erstatten. Gestützt darauf soll er dann neue Vorschläge zur zweckmässigen Förderung der Medien in der Schweiz unterbreiten. Das Massnahmenpaket zur Medienförderung wird daher am kommenden Freitag verabschiedet werden, die Debatte über eine zukünftige Medienpolitik ist damit aber mit Sicherheit nicht beendet.
Angesichts dieser kurzen Befristung ist es auch unwahrscheinlich, dass im Falle der definitiven Gutheissung des Massnahmenpakets ein Referendum ergriffen wird. Von einem solchen war in den vergangenen Tagen zwar mehrfach zu lesen, doch dürfte es sich dabei um Stimmungsmache im Hinblick auf den parlamentarischen Schlussspurt gehandelt haben. Es ist nämlich nicht zu sehen, welche politische Gruppe ein ausreichendes Interesse haben könnte, diese blosse Übergangslösung mitten in der Sommerpause zu bekämpfen. Sehr viel verlockender dürfte es sein, über politische Vorstösse Forderungen in Bezug auf die zukünftige Medienordnung zu setzen, welche dieses im Endergebnis breit abgestützte Provisorium ablösen wird.