Kita-Gutscheine: Antrag bis am 22. April stellen

von Naomi Jones 4. März 2014

Noch sind gar nicht alle Kita-Gutscheine für das erste Halbjahr 2014 ausgestellt, da steht schon die Erhebung für das nächste Schuljahr an. Journal B hat mit dem Leiter des städtischen Jugendamtes über den Stand der Dinge gesprochen.

Am Montag vor einer Woche führte das Jugendamt für die Kita-Leitenden eine Informationsveranstaltung zum Thema Betreuungsgutscheine durch. Wie war die Stimmung?

Alex Haller:

Die Stimmung war verhältnismässig gut. Es gab zwar eine leichte Verunsicherung, da wir mit der Ausstellung der Gutscheine in Verzug waren. Aber da wir die privaten Kitas bevorzugt behandelten, konnten wir dies auffangen.  Insgesamt ist die Situation recht klar. Der Schwerpunkt der Veranstaltung betraf aber die nahe Zukunft. Wir planen, nächste Woche die Antragsformulare für das nächste Schuljahr zu verschicken. Das ist früh. Für die Kitas ist es aber notwendig, damit sie planen können. Für die Eltern hingegen ist es anspruchsvoll, weil sie uns die Unterlagen mitsamt Steuererklärung 2013 bis zum 22. April einreichen sollten.

Auch wenn ich meine Steuererklärung frühzeitig einreiche, liegt dann noch nicht einmal eine provisorische Veranlagung vor.

Das stimmt. Die Eltern geben uns eine Kopie der eingereichten Steuererklärung. Wie bei den Selbständigerwerbenden – von ihnen verlangen wir einen provisorischen Geschäftsabschluss – stellen wir die Gutscheine aufgrund der Selbstdeklaration aus.

Wie kontrollieren Sie die Angaben? Oder anders gefragt: Wie verhindern Sie einen Skandal wie ihn kürzlich die städtische Liegenschaftsverwaltung provozierte?

Wir werden die Angaben wie in den Vorjahren in Stichproben mit denen der Steuerbehörden vergleichen. Durch die Subjektfinanzierung, wie wir sie neu haben, können wir viel flexibler auf Veränderungen reagieren. Verändert sich die Situation einer Familie, verliert sie deswegen nicht den Kita-Platz. Sie erhält bloss weniger oder vielleicht auch mehr Subventionen. Den Anspruch prüfen wir jedes Jahr automatisch.

Wem schicken Sie die Unterlagen der Erhebung?

Wir schicken sie allen Eltern, die bereits Gutscheine erhalten haben. Die andern erhalten die Unterlagen von den Kitas. Man benötigt einen Kita-Platz, bevor man überhaupt den Antrag auf Subvention stellen kann. Auch Eltern, die bisher einen privaten Platz hatten und nun Subventionen beantragen möchten, wenden sich am besten an die Kita. Sie müssen mit der Kita gegebenenfalls einen neuen Vertrag abschliessen. Die Kita ist allerdings nicht verpflichtet, den Gutschein zu berücksichtigen bzw. einen entsprechenden Vertrag einzugehen. Die privaten Tarife sind in der Regel leicht höher als der Tarif, den die Kita für die Betreuung eines Kindes mit Gutschein verlangen kann. Die Kita entscheidet selbst, wie viele gutscheinberechtigte Betreuungsplätze sie anbieten will. Die Formulare finden sich aber alle auch auf unserer Homepage.

Sind nun alle Gutscheine für das erste Halbjahr 2014 ausgestellt? Mitte Januar war es etwa die Hälfte.

Wir haben bis heute rund 1800 Gutscheine ausgestellt. Das sind alle Anträge, die rechtzeitig und vollständig bei uns eingetroffen sind. Es sind aber immer noch ein paar Anträge offen. Bei den meisten davon gab es Mutationen, nachdem wir den Gutschein ausgestellt hatten: Die berufliche Situation eines Elternteils veränderte sich, ein Geschwister wurde geboren oder ähnliches. Ausserdem warten wir in ein paar wenigen Fällen noch auf die Fachstellenbestätigung.

Mit dem Systemwechsel wird neu der Anspruch auf das Betreuungspensum klar definiert. Nur wenn das gemeinsame Arbeitspensum über 100 Prozent liegt, hat ein Paar anrecht auf Subventionen. Die betroffenen Eltern befürchteten, den Anspruch auf einen Teil des Betreuungsplatzes zu verlieren. Die Befürworter des Systemwechsels hofften, dass dadurch die gleiche Anzahl Betreuungsplätze auf mehr Kinder verteilt würde. Haben sich die Befürchtungen und Hoffnungen bewahrheitet? Gibt es Eltern, die ein höheres Betreuungspensum beantragt hatten, als ihnen zugestanden wurde?

Es gibt sehr wenig konkrete Fälle, bei denen wir tiefere Betreuungsprozente als beantragt sprechen mussten.  Wir prüfen die besondere Situation jedes einzelnen Falles und versuchen, wo nötig kulant zu sein. Das Reglement sieht vor, dass wir bei langen Arbeitswegen oder Schichtbetrieb bis zu 20 Prozent mehr Betreuung akzeptieren können, wenn die zeitliche Zusatzbelastung nachgewiesen ist. Aber viele Eltern haben den Antrag gegenüber dem bisherigen Betreuungspensum selber nach unten korrigiert, weil ja nachvollziehbar war, wie hoch der Anspruch noch sein würde.