Keine Ruhe für die SRG-Führung

von Willi Egloff 5. Oktober 2018

Nach dem Beschluss des SRG-Verwaltungsrats, das Personal des Radiostudios Bern nach Zürich zu verlegen, bleibt die Lage angespannt. Das Parlament will den Entscheid auf politischem Weg unterlaufen. Die eigene Gewerkschaft zieht vor Gericht, und die regionale Trägerschaft prüft den Austritt aus der SRG.

Die SRG-Führung hat sich verrechnet. Ihr Plan, hinsichtlich der Verlegung des Radiostudios Bern nach Zürich vollendete Tatsachen zu schaffen und dann die selbstverschuldete Krise einfach auszusitzen, geht nicht auf. Die erhoffte Ruhe will einfach nicht einkehren.

Da ist zum einen das Parlament. In gleichlautenden parlamentarischen Initiativen verlangen die Spitzen von CVP, GLP, SP und SVP, die Produktionsstandorte Bern und Lausanne für das SRG-Radio und Genf und Zürich für das SRG-Fernsehen im Radio- und Fernsehgesetz RTVG festzuschreiben. Damit würde nicht nur der Entscheid des SRG-Verwaltungsrats hinsichtlich des Berner Radiostudios unterlaufen. Es würde gleichzeitig die ebenfalls in den Köpfen der SRG-Führung herumgeisternde Verlegung des Radiostudios Lausanne nach Genf verunmöglicht.

Da ist zum andern das Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM). Die Gewerkschaft pocht auf die Anhörungsrechte der Angestellten in Bezug auf die Verlegung ihres Arbeitsplatzes, die im geltenden Gesamtarbeitsvertrag festgeschrieben sind, von Arbeitgeberseite aber in krasser Weise verletzt wurden. Die SRG-Führung hatte in ihrer Selbstüberschätzung geglaubt, diese Mitsprachrechte einfach ignorieren zu können. Ob sie dies tun durfte, wird wohl demnächst von einem Gericht beurteilt werden.

Und da ist schliesslich die Radio- und Fernsehgenossenschaft Bern Freiburg Wallis, die sich weigert, zur Tagesordnung überzugehen. Wie einem soeben versandten Brief an die Genossenschafterinnen und Genossenschafter zu entnehmen ist, hat der Vorstand beschlossen, einen Bericht über mögliche Reaktionen bis hin zum Austritt aus der SRG-Trägerschaft erarbeiten zu lassen und die dafür erforderlichen Gelder bewilligt. Der Bericht soll spätestens im Frühling 2019 vorliegen.

Auch von dieser Seite droht der SRG-Führung juristisches Ungemach. Gemäss den SRG-Statuten ist nämlich nicht der SRG-Verwaltungsrat, sondern der jeweilige Regionalvorstand für die Festlegung der Studiostandorte zuständig. Der Vorstand der Deutschschweizer Genossenschaft hat aber nie einen Antrag gestellt, das Berner Radiostudio nach Zürich zu verlegen. Der SRG-Verwaltungsrat hat sich diese Kompetenz einfach angemasst. Es bleibt sein Geheimnis, wie er dies juristisch begründen will.

Alle diese Entwicklungen zeigen, dass sich die SRG-Führung gründlich verschätzt hat. Sie meinte, die Politik ignorieren zu dürfen, und büsst dies nun mit einem erheblichen Verlust ihrer betrieblichen Autonomie. Sie überging die eigenen Angestellten und muss sich nun vor Gericht dafür verantworten. Sie desavouierte ihre eigene regionale Trägerschaft und droht nun, diese gleich ganz zu verlieren. Ein Verwaltungsrat, der derart katastrophale Führungsfehler macht, würde in jedem andern Unternehmen einfach abgewählt. Bei der SRG ist das etwas komplizierter, aber Ruhe gibt es auch für die SRG-Führung wohl noch lange nicht.