Kein Zurück zum guten Vorher (Teil I)

von Christoph Reichenau 22. März 2021

Ein Jahr schon gelten Corona-Massnahmen auch in der Kultur. Zwar gab es schon früh besondere Unterstützung, doch wirklich zufrieden sind wenig Kulturschaffende. Wie geht es weiter? Teil 1 der Überlegungen.

Wie geht es den Kulturschaffenden? So drängend die Frage ist, sie lässt sich nicht beantworten, schon nur, weil zuerst bestimmt werden müsste, wer eine Kulturschaffende, ein Kulturschaffender ist. Dafür gibt es zahlreiche unverbindliche Ansätze. Der wichtigste, er gilt für Professionelle, lautet: Es sind Personen, die mit ihrer künstlerischen Tätigkeit mindestens die Hälfte ihres Lebensunterhalts finanzieren oder mindestens die Hälfte der Normalarbeitszeit für die künstlerische Tätigkeit einsetzen. Und: Freie Gruppierungen solcher Kulturschaffender, etwa Tanz-Companies oder Musikensembles sind den natürlichen Personen gleichgestellt. So regelt es Art. 6 Absatz 2 der Kulturförderverordnung des Bundes.

Es kann hier nicht darum gehen, den Begriff «Kulturschaffende» grundsätzlich zu hinterfragen, etwa mit Blick auf ein offenes Verständnis von Kultur. Dennoch ist es wichtig zu definieren, wer heute zu den Kulturschaffenden gezählt wird. Das ist nicht banal.

Viele wirken zusammen

Denn damit zum Beispiel ein Musikensemble wirken kann, muss es auftreten können, benötigt einen Konzertort, eine Bühne, Licht, eine Tonanlage, ein Management, Werbung, Garderobe, Reinigung, usw. Welche Berufsangehörige eines Veranstaltungsbetriebs gehören mit welchem Pensum dazu? Die NZZ hat am Beispiel eines Auftritts im Zürcher Hallenstadion versucht, die Kette der betroffenen Fachleute, Berufsgruppen, Firmen zu schildern (Link unten) und entrollt ein ökonomisches Panorama, das wohl niemand beim Ausfall eines Konzerts einfach so vor Augen hat.

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Zumindest was die Unterstützung betrifft, geben sich die Kulturförderstellen der öffentlichen Hand Mühe, eindeutige Grenzen zu ziehen. Dabei grenzen sie eher aus als ein, aber Fehler sind unvermeidlich in einer Lage, die uns alle unvorbereitet getroffen hat und in der wir ständig dazu lernen müssen. Ein wichtiger Lern-Schritt: Gab es zu Beginn der Pandemie Entschädigungen für Kulturschaffende nur, wenn sie angestellt oder selbständig-erwerbend sind, werden seit Kurzem auch solche mit befristeten Arbeitsverhältnissen und häufig wechselnden Arbeitgebern (sogenannte Freischaffende) entschädigt, sogar rückwirkend. Die Kulturorganisationen arbeiten an einem Statut Kulturschaffender.

Umfrage von Kultur Stadt Bern

Wie geht es den Kulturschaffenden? Kultur Stadt Bern will es wissen. Sie lancierte Ende Januar eine Umfrage unter den professionellen Kulturschaffenden: «Wie geht es Ihnen?». Innert einer Woche füllten 411 Personen den Fragebogen aus. Es ging nicht um eine wissenschaftlich-methodisch einwandfreie Erhebung, sondern um die Ermittlung eines Stimmungsbilds. Das Bild ist nicht repräsentativ. Es ist jedoch eindeutig und es ist besorgniserregend. Der ganzen Szene aus Kulturschaffenden im engeren Sinn und aus Mitwirkenden an der kulturellen «Produktionskette» – aus allen Tätigkeiten, die es braucht, um ein Publikum zu erreichen – geht es wirtschaftlich schlecht und sie vermisst den Sinn aus ihrer vorübergehend untersagten Tätigkeit.

Die Antworten auf die Umfrage können hier nicht in allen Aspekten zusammengefasst werden (Link unten). Auf Weniges sei hingewiesen. Die finanzielle Lage der Antwortenden ist Anfang Februar 2021, nach fast einem Jahr Corona, für 8% komfortabel (zuvor 31%), für 45% ausreichend (60%) und für 47% prekär (vor der Pandemie 8%). Dabei bedeutet «ausreichend» nicht selten ein Einkommen von 1‘500 bis 2‘500 Franken im Monat. Die Massnahmen des Bundes und der Kantone zur finanziellen Abfederung der Krise griffen bei ¼ gut (19%) oder sehr gut (8%), bei ¾ genügend bis schlecht. Die Unterstützung von Bund und Kantonen verdiene das Prädikat «sehr schlecht», schreibt Barbara Boss – Produktionsleiterin für die freie Theaterszene und nebenbei in der Pflege tätig – in der Berner Kulturagenda vom 10. März 2021. Die Krisenhilfe sei «ungenügend, unlogisch, unnötig kompliziert». Ungenügend besonders, weil die Entschädigung für politisch-pandemisch diktierte Ausfälle höchstens 80% des geplanten Lohns ausmachen. Barbara Boss fordert 100%, «weil nicht die Kulturszene in der Bringschuld ist, sondern der Staat». Hinter den Eindruck, «unnötig kompliziert» seien die Formulare, darf man ein Fragezeichen setzen. Nicht weil er falsch wäre, aber weil der Staat Ähnliches von denen erwartet, die unabhängig von Corona, zum Beispiel Arbeitslosenentschädigung oder Sozialhilfe beantragen. Daraus könnte man an vielen Stellen lernen.

Viel oder wenig?

Der Kulturförderungsfonds des Kantons Bern wies Ende 2020 netto 13,18 Millionen Franken auf. Bearbeitet worden waren letztes Jahr 1‘235 Gesuche von Kulturschaffenden und Kulturunternehmen für Ausfallentschädigungen und Soforthilfen infolge der Corona-Krise. 25,7 Millionen wurden zugesichert, je hälftig aus Mittel des Kantons und des Bundes. Kurz gerechnet: Der Kanton Bern allein hat folglich pro Gesuch – das möglicherweise für mehr als eine Person galt – durchschnittlich 10‘400 Franken bezahlt oder etwa 1‘000 Franken pro Gesuch für jeden Krisenmonat (ab März 2020). Das erscheint nicht üppig. Hinzu kommen allerdings die für alle Wirtschaftszweige verfügbaren Unterstützungen: die 80%-Entschädigung für Kurzarbeit aus der Arbeitslosenversicherung, die rückzahlbaren Darlehen zur Sicherung betrieblicher Liquidität von Banken, die persönlichen Notfallhilfen durch «Suisseculture Sociale» (ganz vom Bund finanziert).

Ist dies unter dem Strich viel oder wenig? Blickt man in die städtische Umfrage, war es für drei Viertel der Antwortenden knapp (27% genügend, 20% eher wenig, 26% schlecht). Dies ist, trotz enormem persönlichem Einsatz der Förderverantwortlichen, kein gutes Zeugnis.

Die Städte wollen mitgestalten

Was tun? In erster Linie gewünscht wird eine bessere Entschädigung für die Ausfälle wegen der Pandemie, also keine Begrenzung auf 80%. Dazu ist anzumerken: Entschädigt werden auf später verschobene Produktionen trotzdem bereits heute; kommen sie dereinst zustande, kann für die gleiche Produktion nochmals Unterstützung geleistet werden.

Weiter soll die Förderung zeitlich und inhaltlich flexibler werden. Erwartet werden Beiträge an die Lebenskosten, da die behördlichen Massnahmen einem eigentlichen Arbeitsverbot gleichkommen. Um künstlerisch weiterarbeiten zu können, helfen städtische Arbeitsstipendien und das kantonale Programm «Continuer», um sich in künstlerische Fragen zu vertiefen und die Arbeitsweise weiterzuentwickeln. Um die angebotene Unterstützung mehrerer Bundesämter, kantonaler Stellen und von «Suisseculture Sociale» auch wirklich nutzen zu können, wird deren Harmonisierung sowie Beratung im Einzelfall gewünscht.

Auf der Linie des bernischen Umfrageergebnisses engagiert sich die Städtekonferenz Kultur, in der von Aarau bis Zürich die 32 grössten Städte zusammengeschlossen sind. Die Städte finanzieren zusammen mehr als die Hälfte der öffentlichen Kulturförderung, klar mehr als die Gesamtheit der Kantone und viel mehr als der Bund. Die Stadt Bern zum Beispiel gibt pro Kopf der Bevölkerung deutlich mehr als das Dreifache aus als der Kanton. Dennoch haben Bund und Kantone die Hilfsmassnahmen im Bereich der Kultur praktisch ohne Beizug der Städte organisiert und in Gang gesetzt. Mit einer von 29 Stadtpräsident/innen und anderen politisch Verantwortlichen unterzeichneten Resolution fordern die Städte jetzt, «auf nationaler und kantonaler Ebene vollumfänglich konsultiert und langfristig in den politischen Austausch integriert zu werden». Das ist wichtig, denn das kulturelle Leben, dessen Vielfalt erhalten werden soll, wird nach der Lockerung der Massnahmen vor allem in den Zentrumsorten wieder zum Blühen gebracht.

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Teil 2 folgt morgen.