Polizistinnen und Polizisten sind nicht zu beneiden. Die Gefahr, unter Beschuss zu geraten, patrouilliert ständig mit. Ein erfahrenes Personal lernt, echte Gefahren zu erkennen. Wenn ein betrunkener junger Mann Polizisten duzt und mit «Hey Freunde» anspricht, ist das keine Bedrohung. Wenn die Polizei sich beleidigt fühlt und ihn in Handschellen zu einer Leibesvisitation abführt, läuft etwas falsch. Dies ist eine Geschichte eines harmlosen Vorfalls, deren Eskalation am Ende nur Verlierer produzierte.
Es ist kurz vor sechs Uhr sonntagmorgens, der Tag bricht an, die Strassen sind fast menschenleer. Die Nachtschicht des Polizeiteams neigt sich dem Ende zu, als ein junger Velofahrer, gross, schlank und braungebrannt – nennen wir ihn Felix – , über die Lorrainebrücke fährt. Die Polizistin und der Polizist, die zusammen Streife fahren, halten ihn an. Es wird rasch klar: Da ist ein betrunkener Partygänger auf dem Heimweg. Felix steigt ab. Er wird aufgefordert, den Ausweis zu zeigen. Felix zückt den Ausweis und sagt (laut Anzeigeprotokoll): «Kommt schon Freunde, das ist nicht euer Ernst?» Die Polizei fragt, bis wann er diese Nacht Alkohol getrunken und welche Fahrstrecke er zurückgelegt habe. Felix verweigert die Auskunft. Er müsse einen Alkoholtest machen, sagt die Polizei. Felix willigt ein, will aber anstelle eines Atemtests einen Bluttest machen. Er weiss, dass dies sein Recht ist. Ausserdem möchte er seinen Anwalt sprechen (der sein Vater ist). Als er eine Nummer wählen will, nimmt ihm die Polizistin das Handy aus der Hand, ihr Kollege legt Felix Handschellen an und die beiden fordern Verstärkung an.
Als er eine Nummer wählen will, nimmt ihm die Polizistin das Handy aus der Hand, ihr Kollege legt Felix Handschellen an und die beiden fordern Verstärkung an.
Felix‘ Freundin – nennen wir sie Emma – , auch sie beschwipst mit dem Velo auf dem Nachhauseweg, stösst hinzu. Sie sieht Felix in Handschellen dastehen, sprach- und bewegungslos. Die Jusstudentin zitiert aufgebracht den Gesetzesparagraphen soundso, wonach die Polizei nicht befugt sei, Felix ohne Grund abzuführen. Er solle nichts mehr sagen, sagt sie zu ihrem Freund.
Ein Knie auf Kopf und Nacken
Die polizeiliche Verstärkung kommt mit einem Transporter angefahren. Einer der Polizisten packt Felix, schmeisst ihn («wie ein Paket», sagt später Felix) auf der hinteren Sitzreihe des Transporters bäuchlings auf den Boden und legt sein Knie auf Kopf und Nacken. Emma läuft weinend hinterher, die Polizistin packt sie, schubst sie auf die Seite und droht ihr (laut Emma und Felix) mit einer Anzeige: «Sie werden noch von mir hören, ich habe ja Ihre Nummer, Frau L.»
Das Einvernahmeprotokoll notiert: Auf der Fahrt bittet Felix den Polizisten mehrmals, sitzen zu dürfen, er wehre sich ja nicht und sei ganz ruhig. Der Polizist lockert sein Knie und droht: Wenn er sich da unten bewege, werde er ihn wieder niederdrücken. Sie fahren auf den Polizeiposten, nicht ins Spital für eine Blutabnahme. Dort wird Felix, noch immer in Handschellen, nochmals aufgefordert, den Atemtest zu machen. Felix beharrt auf dem Bluttest. Er wird in einen anderen Raum überführt, wo er sich vor zwei Polizisten bis auf die Unterhosen ausziehen, die Unterhosen runterziehen und in die Knie gehen muss, das Gesäss gegen die Polizisten gerichtet. Er hätte ja eine Pistole in den Unterhosen versteckt haben können, sagt die Polizei später im Protokoll.
Er wird in einen anderen Raum überführt, wo er sich vor zwei Polizisten bis auf die Unterhosen ausziehen, die Unterhosen runterziehen und in die Knie gehen muss, das Gesäss gegen die Polizisten gerichtet.
Nun erst geht es mit derselben Streife in die Permanence, wo ihm Blut abgenommen werden soll. Im Wagen spricht Felix die Polizistin an. Ob sie Kinder habe und ob sie auch gelegentlich an Partys gehe? Die Polizistin lässt sich auf einen Dialog ein, redet von Studenten, die nicht wissen, was Arbeit ist. Es mache ihr Spass, Leute wie ihn zu verhaften. Der Test ergibt eine «rückgerechnete Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,86 Gewichtspromillen», wie es im Strafbefehl stehen wird. Die neue Polizeischicht verfasst mit Felix das Einvernahmeprotokoll, das er um 9 Uhr 31 unterschreibt. Dann geht’s nachhause.
«Er bezeichnete uns fortwährend als Freunde»
Soweit der Verlauf des Vorfalls. Im Anzeigerapport, der Felix einen Monat später zugestellt wird, beklagen sich die Polizisten mehrfach über das «respektlose» Verhalten des Beschuldigten: «Er (der Beschuldigte) fragte nach dem Grund der Kontrolle, welcher ihm erklärt wurde. Er lächelte spöttisch und sagte: Kommt schon Freunde, das ist nicht euer Ernst.» Und weiter: Er «duzte uns und bezeichnete uns fortwährend als Freunde und die Kontrolle als Schikane und Machtdemonstration». Als ihm «Kollege» K. das Handy wegnahm, «wurde der Beschuldigte laut und verbal aggressiv, wir hätten kein Recht, ihm das Handy wegzunehmen ( …).»
Felix bestreitet seine verbale Provokation nicht – hingegen vehement die Darstellung im Anzeigerapport und im Strafbefehl, wonach er sich geweigert habe, ins Polizeiauto zu steigen und den Alkoholtest zu machen. Die angebliche Weigerung diente der Polizei als Begründung, Verstärkung anzufordern, die ihm dann Handschellen angelegt habe. Nachweislich wurden ihm aber die Handschellen angelegt, bevor die Verstärkung vor Ort war. Danach habe er keinen Mucks mehr gemacht und sei ruhig dagestanden, als der Transporter kam, was Emma und ein zufälliger Passant bestätigen. Trotzdem wurde er regelrecht in den Wagen geworfen und mit einem Knie auf den Boden gezwungen.
Am 11. März verschickt die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl gegen Felix. Er wird wegen Hinderung einer Amtshandlung, Beschimpfung eines Polizisten und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren im angetrunkenen Zustand («mit motorlosem Fahrzeug») zu einer Summe von 1’465.90 Franken (inklusive Gebühren und Auslagen), verurteilt. Die Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 30 Franken wird aufgeschoben mit einer Probezeit von drei Jahren.
Seine Freundin Emma hat bis heute keine Strafanzeige erhalten.
Grosser Aufwand – für einen Betrunkenen
Der Umstand, dass Felix nach einer Party im Morgengrauen an einem Sonntag im September ohne Licht besoffen nachhause geradelt ist, hat Polizei und Staatsanwaltschaft einige Stunden beschäftigt – zählt man die Verstärkung durch eine Patrouille, das Verfassen des Strafbefehls und alle weiteren administrativen Folgen hinzu.
Die Busse fällt moderat aus, der Tatbestand des Fahrens im angetrunkenen Zustand ist unbestritten. Bleibt die «Hinderung einer Amtshandlung»: Offensichtlich reicht es aus, wenn man der Aufforderung der Polizei nicht «sofort, freiwillig und nett» Folge leistet.
Damit ist Geschichte zu Ende – hat aber einen schalen Nachgeschmack und wirft Fragen auf:
– Felix hat grundsätzlich kooperiert, zeigte den Ausweis und fügte sich in den Alkoholtest. Er bestand einzig auf dem Bluttest anstelle des (ungenauen) Atemtests. Er drohte nie Gewalt an. Das Protokoll notiert keine Beschimpfung bis zum Zeitpunkt der Leibesvisitation auf der Polizeiwache.
– Die Staatsanwaltschaft ist die vorgesetzte Stelle der Polizei. Gleichzeitig stellt sie den Strafbefehl aus. Diese Verquickung ist auch der Grund, weshalb in der Schweiz Polizeiarbeit nur sehr selten überprüft und geahndet wird. Die rechtliche Kontrolle spielt sich in engen Grenzen ab. Wollen Beschuldigte die Vorkommnisse durch ein unabhängiges Gericht prüfen lassen, kostet ihnen das viel Geld, daher lassen sie es meist auf sich beruhen.
Ungereimtheiten im Protokoll
Die Polizei tritt stets mindestens zu Zweit auf. PolizistInnen können sich gegenseitig ihre Aussagen bestätigen – und können sich damit theoretisch (fast) alles erlauben. Im Fall von Felix macht der Anwalt einige Ungereimtheiten geltend, insbesondere in den Aussagen der Polizei über dessen Fahrverhalten. Felix habe sich bei der Neuengasse durch die FussgängerInnen «hindurch schlängeln» müssen – an einem frühen Sonntagmorgen? Felix habe schon auf dem Bahnhofplatz ein Rotlicht «überquert» und sei durch eine gefährliche Fahrweise aufgefallen. Mit diesem Ausgangsdelikt hätte die Befragung bei der Einvernahme beginnen sollen. Doch sie wurde erst nachträglich, nachdem Felix das Protokoll bereits unterschrieben hatte, ins Protokoll aufgenommen.» Der Beschuldigte – der übrigens in seiner Freizeit als Velokurier tätig ist – sei Schlangenlinie «quer über die Fahrbahn» gefahren. Zugleich sei es «erstaunlich, in welch klarem geistigen Zustand sich der Beschuldigte trotz seiner hohen Blutalkoholkonzentration befunden hatte.» War er jetzt stockbetrunken oder nicht? Wohl je nachdem, was die Polizei gerade implizit zeigen wollte. Denn auch den Polizisten musste gedämmert haben, wie lächerlich der ganze Einsatz war. Da musste das Vergehen ein wenig frisiert werden.
Psychologische Schulung – ein Manko
Nach Studium aller Akten kommt man zum Schluss: Es geht um Psychologie. Die Polizistin und der Polizist waren genervt vom «despektierlichen» Verhalten eines betrunkenen Velofahrers. Sie beklagten sich bei der Staatsanwaltschaft bitterlich darüber, von Felix geduzt worden zu sein (die Polizisten ihrerseits duzten ihn danach auch). Die Polizisten fühlten sich persönlich beleidigt. Deeskalationsmanagement war keine Option mehr.
Die Polizisten fühlten sich persönlich beleidigt. Deeskalationsmanagement war keine Option mehr.
Der Vorfall an jenem Sonntagmorgen zeigt, wie sich mangelnde psychologische Schulung auswirken kann. Sie wäre umso wichtiger, als die Polizei das Gewaltmonopol innehat. Damit sollte sie nicht leichtsinnig umgehen. Polizeiliche Gewaltanwendung ist immer ultima ratio. In einem Rechtsstaat besteht die Pflicht, erst alle anderen Mittel auszuschöpfen. Das Ziel einer Schulung sollte sein, die Polizei zu befähigen, ein «Hey Freunde» aus dem Mund eines Angetrunkenen psychisch zu verkraften und wegzustecken.
Felix übrigens hat den Vorfall gut weggesteckt, sagt er. Bloss wenn er Polizisten begegne, spüre er eine Wut im Bauch. Das müsste nicht sein.