Ende Oktober der letzten Jahres erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) und der Wohnbaugenossenschaft 8 (wbg8) die Bewilligung, auf dem Areal des früheren Tramdepots Burgernziel ein Gebäude mit 104 Wohnungen und diversen Ladengeschäften und Gewerberäumen zu errichten. Auch eine Basisstufe und eine Kindertagesstätte sollen in der Überbauung Platz finden. Nun ist diese Baubewilligung rechtskräftig geworden. Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion ist auf die dagegen gerichtete Beschwerde einer Einzelperson nicht eingetreten.
Die Beschwerdeführerin hatte geltend gemacht, das Projekt verstosse gegen die Vorschriften über den Lärmschutz und es erzeuge einen erheblichen Mehrverkehr im angrenzenden Quartier. Beide Einwände lehnt die Bau- und Verkehrsdirektion nun als unbegründet ab. Vor allem aber stellt sie fest, dass die Beschwerdeführerin gar nicht berechtigt sei, eine Beschwerde zu erheben, weil sie vom Bauvorhaben nicht betroffen sei.
Die Frist zur Beschwerde gegen diesen Nichteintretensentscheid ist inzwischen abgelaufen. Damit dürfte der Baubeginn im Burgernziel unmittelbar bevorstehen. Laut Angaben von GVB und wbg8 wird mit einer Bauzeit von zwei Jahren gerechnet. Demzufolge könnten die Wohnungen und Geschäftsräume bereits im Frühling 2022 bezugsbereit sein.
Keine Rolle spielt in diesem Zusammenhang die im vergangenen Herbst eingereichte Initiative, mit welcher die Überbauung im letzten Moment noch hätte verhindert werden sollen. Da die in einer Volksabstimmung beschlossenen Baurechte schon vor der Lancierung der Initiative rechtskräftig waren, konnten sie gar nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die Initiative verlangt daher etwas rechtlich Unmögliches und wird demzufolge wohl für unzulässig erklärt werden.