Feuerwerksverbot in der Altstadt

von Barbara Büttner 30. Juli 2021

Ab morgen,  dem 31. Juli 2021, tritt das Feuerwerksverbot zum Schutz der Altstadt in Kraft. Damit dürfen künftig in diesem UNESCO-Weltkulturerbe-Perimeter weder Raketen abgeschossen noch sonstige Feuerwerksartikel ab der Kategorie 2 gezündet werden. «Was lange währt wird endlich gut» – mit diesem Titel kommentierte die BrunneZytig in der Altstadt das Verbot.

Am 25. Februar dieses Jahres hatte der Stadtrat mit 59 zu 11 Stimmen das Verbot beschlossen, weil er Feuerwerk in den engen Gassen mit ihren verwinkelten und eng zusammengebauten Häusern für im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich hält.

Die Altstadtleiste hatten sich seit langem für ein Feuerwerksverbot in der Altstadt eingesetzt. Vor sieben Jahren unterlagen sie aber noch im Stadtrat mit ihrem Anliegen. Vor zwei Jahren kochte die Verbotsdiskussion wieder hoch, nachdem die BrunneZytig dokumentiert hatte, wie sehr die Silvesterknallerei 2018/19 aus dem Ruder lief, weil Feierende sämtliche Sicherheitsvorschriften ignorierten. In der Folge wurden zwei Vorstösse im Stadtrat eingereicht, einer davon eine interfraktionelle Motion mit über 20 Unterschriften. Zum Meinungsumschwung im Rat trug auch nicht zuletzt eine Petition mit über 2000 Unterschriften bei, die die Vereinigten Altstadtleiste lanciert hatten.

Mit dem Inkrafttreten des Feuerwerksverbots reiht sich Bern spät, aber nicht zu spät in die Reihe jener Städte im In- und Ausland ein, die ihre Altstädte bereits seit längerem unter Feuerwerksschutz gestellt haben. Die Anwohnenden dürfen sich zum ersten Mal auf einen ruhigen 1. August freuen – bei offenen Fenstern und ohne beständige Kontrollgänge durch die hölzernen Dachspeicher und über die Innenhofbalkone.

 

Quelle: BrunneZytig 2/21