Eile mit Weile bei der Medienförderung

von Willi Egloff 19. März 2021

In der zu Ende gehenden Frühlingssession hat nun auch der Nationalrat dem Massnahmenpaket zur Medienförderung zugestimmt. Erstmals sollen dabei auch Onlinemedien unterstützt werden. Allerdings weichen die Beschlüsse in mehreren Punkten von den Vorschlägen des Ständerates ab. Die Bereinigung dieser Differenzen erfolgt frühestens in der Sommersession.

Das massive Lobbyieren der Zeitungsverlage hat sich bezahlt gemacht: Der Nationalrat machte in der Frühlingssession für die finanzielle Unterstützung des Postversands abonnierter Zeitungen und Zeitschriften 80 Millionen Franken locker und beschloss auch noch eine Förderung der Frühzustellung von Zeitungen im Betrag von 40 Millionen. Da gleichzeitig die bisherige Beschränkung der Unterstützung auf Zeitungen mit einer Auflage unter 40’000 Exemplaren aufgehoben werden soll, wird der Löwenanteil dieser Gelder an die vier Grossen im Geschäft gehen, also an CH-Media, NZZ, Ringier und TX-Group. Der Rest wird an die unabhängigen Regionalzeitungen und an Zeitschriften gehen, die von Verbänden für ihre Mitglieder oder von Stiftungen für ihr jeweiliges Publikum herausgegeben werden.

Zusätzliche 20 Millionen gibt es auch für Infrastrukurmassnahmen im Medienbereich. Dazu gehören etwa die Unterstützung der Ausbildung von Journalistinnen und Journalisten oder die Förderung von Nachrichtenagenturen.

Mit 30 Millionen sollen schliesslich auch Onlinemedien unterstützt werden. Damit korrigierte der Nationalrat einen früheren Beschluss seiner vorberatenden Kommission, die dieses neue Förderinstrument lieber auf die lange Bank geschoben oder gleich ganz verhindert hätte. Dass der Widerstand gegen die Unterstützung von Onlinemedien noch immer gross ist, zeigte sich allerdings daran, dass im Rat gestellte Anträge auf Erhöhung des jährlichen Förderbetrags mit deutlichen Mehrheiten abgelehnt wurden.

Selektive Förderung von Onlinemedien

Nach dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf sollen Onlinemedien unterstützt werden können, die aus Abonnements oder Spenden einen bestimmten Mindestumsatz erzielen, dessen Höhe der Bundesrat festlegen wird. Das Angebot muss zur Hauptsache «Informationen zu politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhängen» enthalten und kontinuierlich aktualisiert werden. Es soll sich zudem vorwiegend an ein schweizerisches Publikum richten.

 

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Sind diese und einige weitere formelle Voraussetzungen erfüllt, kann der Bund das betreffende Medium mit einem jährlichen Betrag von höchstens 60% des Nettoumsatzes unterstützen. Dabei sollen die Beträge degressiv festgelegt werden, so dass kleinere Projekte im Verhältnis stärker gefördert werden als grosse. Damit soll erreicht werden, dass eine Vielfalt von Angeboten entsteht und dass insbesondere auch kommunale und regionale Projekte mit beschränktem Einzugsgebiet Unterstützung erhalten können.

Das Parlament lässt sich Zeit

Allerdings haben die parlamentarischen Mühlen noch lange nicht zu Ende gemahlt. Die Beschlüsse des Nationalrates weichen in mehreren Punkten von denjenigen des Ständerates ab. Dieser hat vor kurzem entschieden, diese Differenzen nicht in der heute zu Ende gehenden Session zu bereinigen, sondern deren Behandlung auf die Sommersession zu verschieben. Da es auch dem Nationalrat mit der Verabschiedung des Gesetzes ganz offensichtlich nicht eilt, ist zu befürchten, dass ein definitiver Text des Gesetzes erst in der Herbstsession vorliegen wird. Da danach auch noch die Referendumsfrist abgewartet werden muss, wird das ganze Gesetzespaket, wenn es nicht doch noch an parlamentarischem Widerstand scheitert, frühestens auf Anfang 2023 in Kraft treten können.

Hingegen eilt es dem Parlament mit der schon jetzt vorgesehenen Überprüfung des Gesetzes: Statt der zehnjährigen Geltungsdauer, welche der Bundesrat vorgeschlagen hatte, soll das Gesetz nach Meinung des Nationalrates nur gerade fünf Jahre in Kraft bleiben. Schon nach drei Jahren soll der Bundesrat «die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit» überprüfen und der Bundesversammlung über das Ergebnis Bericht erstatten. Bundesrätin Sommaruga wies in der parlamentarischen Debatte zu Recht darauf hin, dass es nach nur drei Jahren wohl noch nicht viel zu überprüfen gebe, da sich die Onlinemedien ja zuerst einmal entwickeln und die Förderinstrumente implementiert werden müssten. Sie fand bei der grossen Kammer kein Gehör.

Was würde das Gesetz für Journal B bedeuten?

Die Debatte über die Medienförderung ist natürlich auch für Journal B von grosser Bedeutung. Journal B erfüllt die im Gesetzesentwurf und in den bundesrätlichen Erläuterungen genannten Kriterien für eine Förderung schon heute, und es könnte mit einem staatlichen Unterstützungsbeitrag von 60% des Umsatzes sein Angebot deutlich ausbauen. Wir sind in dieser Sache daher Partei: Wir haben ein offensichtliches Interesse an einem möglichst raschen Inkrafttreten dieses Gesetzes für die Förderung von Onlinemedien. Trotzdem werden wir den weiteren Gesetzgebungsprozess mit journalistischem Anspruch kritisch begleiten.