«Die Initiative betrifft ausschliesslich die SRG. Nicht von der Initiative betroffen sind Lokalradios und Regionalfernsehen, die Gelder aus der Radio- und Fernsehabgabe erhalten», heisst es in den soeben veröffentlichten «Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 8. März». Das ist schlicht falsch.
Aus der Haushalts- und Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen werden nicht nur die Programme der SRG finanziert, sondern auch zahlreiche private Lokal- und Regionalprogramme. Ausserdem subventioniert der Bund mit diesem Geld die Archivierung von Sendungen, die Förderung von Verbreitungstechnologien (insbesondere DAB), die Forschung mit Nutzungsdaten oder die Untertitelung privater Fernsehsendungen für Personen mit Hör-Einschränkungen. 2024 gingen von diesen Abgaben rund 85 Millionen an die Veranstaltung privater Radio- und Fernsehprogramme und rund 10 Millionen an die übrigen Verwendungen.
Auch der Medienplatz Bern profitiert
Ein überdurchschnittlich hoher Anteil dieser Gelder geht in den Kanton Bern. So erhalten die fünf vom Bund subventionierten bernischen Radiosender (Radio Jura Bernois, Canal 3, neo1, Radio BeO und Radio RaBe) insgesamt jährlich rund 8 Millionen Franken vom Bund. Die beiden subventionierten TV-Stationen (TeleBärn und Telebielingue oder Canal B) erhalten zusammen rund 7 Millionen. Zusätzliche Beiträge erhalten sie aus den Geldern für Technologieförderung und Untertitelung. Ohne diese massive staatliche Unterstützung könnten alle diese Programme nicht in der bisherigen Form weitergeführt werden.
Aus der Serafe-Abgabe werden nicht nur die Programme der SRG finanziert, sondern auch zahlreiche private Lokal- und Regionalprogramme. Ein überdurchschnittlich hoher Anteil dieser Gelder geht in den Kanton Bern.
Im Radio – und Fernsehgesetz sind alle diese Subventionen zahlenmässig begrenzt, und zwar in Prozenten des Gesamtertrags aus der Haushaltsabgabe. Für die privaten Lokal- und Regionalsender sind es zurzeit 6 Prozent. Gemäss einem Beschluss des Parlaments soll dieser Anteil bis auf 8 Prozent erhöht werden können. Wenn aber der Gesamtertrag der Abgabe sinkt, wird automatisch auch der für private Lokal- und Regionalprogramme reservierte Anteil kleiner. Diese sind daher sehr wohl von der Halbierung der Haushalts- und Unternehmensabgabe betroffen, wie sie die Anti-SRG-Initiative verlangt.
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Befristete Schutzklausel
Es trifft zwar zu, dass eine Übergangsbestimmung zur Initiative eine Schutzklausel enthält. Diese lautet wie folgt: «Der Anteil der privaten regionalen Radio- und Fernsehveranstalter an der Abgabe für Radio und Fernsehen entspricht mindestens der vor Inkrafttreten dieser Verfassungsänderung in ihren Konzessionen definierten Summe.» Mit anderen Worten: Die in den verschiedenen Konzessionen zugesicherten Subventionsbeträge dürfen nicht gekürzt werden. Zugesichert sind diese Beträge aber nur bis zum Jahr 2034. Danach gilt allein die gesetzliche Bestimmung, wonach der Anteil der privaten Radio- und Fernsehveranstalter insgesamt 4 bis 6 Prozent der Abgabe ausmachen kann, nach der geplanten und von Parlament bereits beschlossenen Gesetzesrevision vielleicht 6 bis 8 Prozent.
Wenn sich der Gesamtertrag der Haushalts- und Unternehmensabgabe um die Hälfte verringert, sind die aktuellen 6 Prozent und auch die allenfalls möglichen 8 Prozent deutlich weniger als die heute zur Verfügung stehenden Summen. Der Bund wird daher nach einer Annahme der Initiative den Lokalradios und Regionalfernsehen in den ab 2035 gültigen Konzessionen nicht mehr die heute geltenden Summen zusichern können, sondern nur wesentlich tiefere Beträge. Und schon während der aktuellen Konzessionsdauer wäre jede Anpassung an die Teuerung ausgeschlossen.
Alle, die über das Jahr 2034 hinaus senden wollen – und das sind wohl nahezu alle – sind aber von der Initiative sehr wohl betroffen.
Richtig wäre also allenfalls der Satz, dass die privaten Lokalradios und Regionalfernsehen von der Initiative nicht kurzfristig betroffen sind. Alle, die über das Jahr 2034 hinaus senden wollen – und das sind wohl nahezu alle – sind aber von der Initiative sehr wohl betroffen. Gleiches gilt auch für die medienpolitisch wichtigen Nebenbereiche wie die Technologieförderung, die Nutzungsforschung oder die Hilfsleistungen für Personen mit Beeinträchtigungen. Für diese Subventionen würde der Abbau sofort mit Annahme der Anti-SRG-Initiative wirksam, weil sie für diese Bereiche keine Schutzklausel vorsieht.

Verhinderung medienpolitischer Entwicklungen
Nach einem weiteren Beschluss des Parlaments soll der Bund auch zusätzliche Fördermittel für Aus- und Weiterbildungsinstitutionen für Medienschaffende, für Nachrichtenagenturen, für die Nutzungsforschung und für Selbstregulierungsorganisationen im Medienbereich vorsehen. Auch diese zusätzlichen Aufwendungen sollen nach Meinung der Bundesversammlung aus der Haushalts- und Unternehmensabgabe finanziert werden. Sollte die Anti-SRG-Initiative angenommen werden, bleibt für solche Subventionen, obwohl sie vom Parlament mehrheitlich für wichtig gehalten und deshalb beschlossen wurden, schlicht kein Geld mehr übrig.
Gleiches gilt für die vom zuständigen Bundesamt angestrebte Förderung von Onlinemedien. Eine solche war vom Parlament ebenfalls beschlossen worden und war Teil des Medienpakets, das im Jahre 2022 in einer Volksabstimmung – aber aus ganz anderen Gründen – abgelehnt wurde. Auch diese Förderung von Onlinemedien müsste sinnvollerweise aus den Haushalts- und Unternehmensabgaben finanziert werden. Wird die Anti-SRG-Initiative am 8. März angenommen, wären solche medienpolitisch sinnvolle Massnahmen wohl auf Jahre hinaus blockiert.
Eine Annahme der Halbierungs-Initiative würde den Berner Medienplatz über die Angebote der SRG hinaus verändern. (Foto: David Fürst)
