Die Sonderschule wird zur Volksschule

von Janine Schneider 24. November 2022

Die Umsetzung der Revision des Volksschulgesetzes, die 2021 beschlossen wurde, ist in vollem Gange. Auf besondere Volksschulen wie die Heilpädagogische Schule Bern, aber auch auf Regelschulen kommen grosse Änderungen zu.

Auf den niedrigen Bänken sitzen sieben Kinder und vier Betreuerinnen im Halbkreis. Die Lehrerin richtet vor dem Halbkreis die Klangstäbe ein. Musikstunde an der Heilpädagogischen Schule mitten im Berner Mattenhofquartier. Die Klangstäbe sind eingerichtet, eines der älteren Mädchen darf sie spielen. «Wer möchte die Zeichen zeigen?», fragt die Lehrerin nach dem ersten Durchlauf in die Runde.

Die Zeichen, das sind Gebärden, die den Liedtext unterstützen. Im Unterricht der Heilpädagogischen Schule sind sie allgegenwärtig. Zusammen mit Piktogrammen unterstützen sie die Kommunikation mit den Kindern und sollen helfen, jedes einzelne Kind zu erreichen. Denn die Kinder hier sind nicht nur unterschiedlich alt, sondern auch unterschiedlich in ihren Beeinträchtigungen.

Die wenigsten Eltern wollen ihr Kind in unsere Schule schicken.

Die Heilpädagogische Schule Bern kümmert sich um sie alle: Kinder mit Autismus, Kinder mit einer körperlichen wie auch Kinder mit einer geistigen Beeinträchtigung. In diesem Schuljahr umfasst die Schule zwölf Klassen mit Kindern im Alter von vier bis 18 Jahren. Die Arbeit ist anspruchsvoll, nicht nur mit den Kindern, sondern auch mit den Eltern.

«Die wenigsten Eltern wollen ihr Kind in unsere Schule schicken», erklärt Johanna Dürst-Lindt, die Schulleiterin der Heilpädagogischen Schule, gleich als erstes. «Manche weigern sich zu Beginn sogar, mit mir zu sprechen. Das ist Teil des Trauerprozesses. Denn die Wahrheit ist: Niemand möchte ein Kind mit einer Behinderung.»

Seit über 50 Jahren beschäftigt sich die Heilpädagogische Schule Bern nun mit diesen Herausforderungen. Aber jetzt wird sich einiges für sie ändern. Denn in der Junisession 2021 hat der Grosse Rat die Revision des Volksschulgesetzes (REVOS 2020) beschlossen.

Bildung für alle

Bis anhin schlugen Kinder mit und ohne Beeinträchtigung unterschiedliche Bildungswege ein. Während sich die Bildungsdirektion um die Volksschulen kümmerte, fielen die Sonderschulen in den Zuständigkeitsbereich der Sozialhilfe. Sonderschulbildung war nur an wenige Vorgaben gebunden – die rechtlichen Bestimmungen unübersichtlich und uneinheitlich.

Mit REVOS 2020 anerkennt der Kanton Bern, dass alle Kinder das Recht auf gleiche Bildung haben, und schafft die gesetzliche Grundlage für den Wechsel der Zuständigkeit der Sonderschulbildung von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion zur Bildungs- und Kulturdirektion. Damit kommen besondere Volksschulen (ehemals: Sonderschulen) und reguläre Volksschulen erstmals unter ein Dach. Das Ziel: Mehr Klarheit und mehr Chancengerechtigkeit.

«Das ist eine gute Richtung», findet Dürst-Lindt, die auch Präsidentin der Heilpädagogischen Schulen des Kantons bei Social Bern ist. «Der Kanton übernimmt erstmals Verantwortung und erkennt Kinder mit einer Beeinträchtigung als Teil der Gesellschaft an.» Die Heilpädagogische Schule ist neu nicht mehr eine Sonderschule, sondern eben eine Volksschule, eine besondere Volksschule.

Die Umsetzung

Die ersten Verordnungen von REVOS 2020 traten bereits im Januar 2022 in Kraft, insbesondere die Angleichung der Löhne heilpädagogischer Lehrpersonen an die von regulären Lehrpersonen. Mit dem Schuljahr 2022/23 begann im Sommer zudem das erste Schuljahr, das komplett unter dem Stern der Revision steht. Aber was bedeutet REVOS 2020 in der konkreten Praxis für eine besondere Volksschule wie die Heilpädagogische Schule Bern?

In erster Linie macht REVOS 2020 vieles klarer. Während bis im Januar 2022 vier verschiedene Direktionen für die Sonderschulen zuständig waren, ist es jetzt nur noch eine. Die Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion sei zudem sehr gut, betont Dürst-Lindt. Sie würden als Schule mit Wohlwollen aufgenommen und in ihren Anstrengungen unterstützt.

Schulleiterin Johanna Dürst-Lindt im Treppenhaus der Heilpädagogischen Schule im Mattenhofquartier (Foto: Janine Schneider).

Das ist auch dringend nötig. Denn neben der Klarheit kommt mit der Umsetzung der Revision ein grosser Brocken Arbeit auf die besonderen Volksschulen zu. So besteht für diese neuerdings eine Aufnahmepflicht. Bisher mussten die Eltern, deren Kind nicht in die Regelschule eingeschult werden konnte, selbstständig einen Schulplatz suchen. Ein aufwändiger und zermürbender Prozess.

Dabei konnte es ihnen im schlimmsten Fall sogar passieren, dass ihr Kind von der Sonderschule nicht angenommen wurde. Mit der neuen Regelung soll dies vorbei sein: Nach einem standardisierten Abklärungsverfahren steht nun der Kanton in der Pflicht, einen Schulplatz für das Kind zu suchen. Die besonderen Volksschulen sind dazu verpflichtet, dieses Kind aufzunehmen.

Dürst-Lindt begrüsst diese Regelung grundsätzlich sehr. Als Schulleiterin erkennt sie allerdings einen Nachteil: Sie könne die Eltern nun nicht mehr von Anfang an begleiten, sondern erst ab dem Moment, in dem das Kind bei ihnen eingeschult werde. Somit falle wichtige Beziehungsarbeit weg.

Erstmals nach Lehrplan

Für die besonderen Volksschulen ist die grösste Umstellung allerdings jene auf den Lehrplan 21. «Bisher waren die Sonderschulen sehr frei in der Planung ihres Unterrichts», erklärt Dürst-Lindt. So verfolgte die Heilpädagogische Schule Bern keinen Lehrplan. Stattdessen vereinbarte sie zusammen mit den Eltern Förderungsziele auf Basis der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit), nach denen sie den Unterricht mit den Kindern ausrichtete.

Journal B unterstützen

Unabhängiger Journalismus kostet. Deshalb brauchen wir dich. Werde jetzt Mitglied oder spende.

Mit der Übernahme des Lehrplan 21 muss die Förderung der Kinder viel systematischer angegangen werden. Förderungsziele müssen einzelnen Fächern zugeordnet werden. Und zwischen Betreuung und Unterricht soll in Zukunft konsequent unterschieden werden. Das heisst: Die Mittags- und Nachmittagsbetreuung gilt nicht als Schulzeit und muss anders finanziert und organisiert werden als bisher.

Natürlich gelten für Kinder mit Beeinträchtigungen nicht genau dieselben Lernziele wie für regulär eingeschulte Schüler*innen. Es wird immer noch unumgänglich sein, die Ziele individuell auf das Können und die Bedürfnisse des Kindes anzupassen. Aber: Die Förderungsplanung werde nun umfassender, übergeordneter und verbindlicher, erklärt Dürst-Lindt. «Das erfordert viel Arbeit von unserer Seite, macht aber auch einiges einfacher.» So zum Beispiel den Wechsel der Kinder von einer Klasse zur nächsten.

Kleine Klassen und gute Betreuung: Der Unterricht an der Heilpädagogischen Hochschule Bern richtete sich bis jetzt nach den individuellen Lernzielen der Kinder (Foto: zvg).

Noch ist der Lehrplan 21 nicht Realität an der HPS. Die besonderen Volksschulen haben eine Übergangsfrist zur Umstellung erhalten. Einige sind bereits weiter in dieser Umsetzung, andere werden länger dafür brauchen. Denn es erfordert ein Umdenken von allen: Der Schulleitung, den Lehrpersonen und nicht zuletzt auch von den Eltern der Kinder.

Weniger gravierend als erwartet

Aber nicht nur die besonderen Volksschulen sind von REVOS 2020 betroffen. Auch die regulären Volksschulen müssen sich mit neuen Regelungen auseinandersetzen. So etwa bezüglich der Integration von Kindern mit sonderpädagogischen Bedürfnissen in Regelklassen.

Aktuell gibt es in der Stadt Bern etwas mehr als 180 solcher Integrationen. Bis anhin wurden diese und die in diesem Kontext mit den Kindern arbeitenden schulischen Heilpädagogen direkt von den Sonderschulen betreut. Neuerdings fallen sie nun unter die direkte Zuständigkeit der Schule. Wie in anderen Bereichen der Revision führt dies zu mehr Klarheit, aber auch zu einigen Herausforderungen.

Wir hatten schon vorher mit Integrationen zu tun. Neu wird diese Arbeit einfach entlöhnt.

«Bisher konnten wir solche Integrationen gut begleiten», sagt Dürst-Lindt, die selbst am Aufbau des integrativen Systems in der Stadt Bern massgeblich beteiligt gewesen war. «Nun wird es wahrscheinlich zu einem Backlash kommen. Besonders bei den Schulen, die zum ersten Mal Integrationen betreuen müssen.»

Schulen, die damit bereits Erfahrungen hätten, würden wohl weniger Mühe haben. Das betont auch Marcel Sahli, Schulleiter der Schulhäuser Breitenrain und Spitalacker. «Wir hatten schon vorher mit diesen Kindern zu tun», erklärt er. «Neu wird diese Arbeit einfach entlöhnt.»

Natürlich fehle ein gewisses Fachwissen im heilpädagogischen Bereich. Aber die Bildungsdirektion stelle extra dafür Fachleute zur Verfügung, die bei Fragen oder Problemen adressiert werden könnten. «Wir haben dieses Wissen nur teilweise, aber wir haben Möglichkeiten, an dieses zu gelangen», stellt Sahli klar und fügt an: «Ich dachte, mit REVOS 2020 würde eine grosse Veränderung im Bereich der Integrationen auf uns zukommen. Dazu kam es nun aber überhaupt nicht.»

Weiterhin prekäre Zustände bei der Logopädie

Viel gravierender waren die Umstellungen im logopädischen Bereich, über die im Sommer breit berichtet wurde. Schon ohne die Revision litt die Logopädie unter einem massiven Fachkräftemangel. Der durch die Revision angestrebte Systemwechsel beinhaltete die Regelung, dass Logopäd*innen an den Schulen selbst angestellt werden müssen. Durch den Wegfall externer Logopädie-Angebote verschärfte sich der Mangel also zusätzlich.

Auf Druck der Schulen und der Öffentlichkeit gewährte der Kanton schliesslich eine längere Übergangsfrist von einem Jahr. Während dieser können weiterhin externe Logopädie-Angebote genutzt werden. Damit ist das Problem aber nicht vom Tisch, wie Sahli nachdrücklich betont: «Es wäre komplett falsch zu sagen, wir könnten weiterfahren wie bisher.» Ein Viertel der Ressourcen für Logopädieunterricht sei gestrichen worden. Das heisst: «Eine Logopädin muss neu mehr Kinder aufnehmen, um auf dasselbe Pensum zu kommen», so Sahli.

Die verschiedenen regulären Volksschulen haben unterschiedliche Lösungen für dieses Problem gefunden. Was aber klar ist: Die Umsetzung von REVOS 2020 ist und bleibt eine Herkulesaufgabe. Wobei sich die Herausforderungen für besondere und reguläre Volksschulen unterscheiden. Während die einen nun gefordert sind, sich an den Lehrplan und die Bedingungen der Volksschule anzupassen, müssen die anderen ihre knappen Ressourcen bündeln, um alle Vorgaben angemessen erfüllen zu können.

Die Begleitung durch die kantonale Bildungsdirektion scheint bisher grösstenteils vorbildlich zu sein –was auch nötig ist. Die Schulen, die sowieso schon mit einem massiven Personalmangel und immer schwierigeren Unterrichtssituationen zu kämpfen haben, müssen unbedingt eng durch die Revision begleitet und umfassend unterstützt werden.