Letzte Woche erschien in der Berner Online-Zeitung Hauptstadt unter dem Titel «Eine neue Gratiszeitung für Bern» ein Artikel, der Fragen aufwirft. Im Zentrum steht der 140-jährige Anzeiger Region Bern. Der Artikel enthält aber zudem brisante Aussagen zur Berner Kulturagenda (BKA); diese wird ab Januar 2024 unabhängig vom Anzeiger erscheinen, dem sie noch bis Ende Jahr beiliegt (Journal B berichtete).
Dabei werfen vor allem zwei Punkte Fragen auf: Die Zukunft der Printausgabe sowie die Informationspolitik des BKA-Präsidiums.
Die neue BKA-Printausgabe
Im Mai 2023 hat die Mitgliederversammlung des Vereins BKA mit 50 von 83 Stimmen eine Zukunftslösung beschlossen, wonach neben der Online-Ausgabe die wöchentliche Print-BKA ab 2024 in Zusammenarbeit mit Tamedia erscheinen soll. Noch im Newsletter 3 des BKA-Vorstands, der letzte Woche versandt wurde, ist zu lesen, dass jeweils am Donnerstag eine Beilage in Bund und Berner Zeitung geplant sei.
Ganz anders tönt es plötzlich in der Hauptstadt. Dort sagt BKA-Co-Präsident Robi Maurer, es werde geprüft, die Print-Ausgabe der BKA den Tamedia-Zeitungen 14-täglich beizulegen. Man sei zuversichtlich, dass sich diese Lösung finanzieren lasse. Darüber, dass die Mitgliederversammlung etwas anderes beschlossen hatte, verliert er kein Wort.
Fällt die Kulturseite von Bund und BZ am Donnerstag weg, weil nun die BKA beiliegt?
Was gilt denn nun? Es ist Ende November, und es gibt noch kein Layout, noch kein redaktionelles Programm, noch keine Null-Nummer und noch keinen Inserate-Tarif der neuen BKA. Womit sollen bei wem Inserate hereingeholt werden – laut Budget immerhin CHF 150‘000 im Jahr?
Es gibt auch noch keine Informationen darüber, was Bund und BZ am Donnerstag in Zukunft jeweils selber an Kulturberichterstattung drucken. Fällt die Kulturseite von Bund und BZ am Donnerstag weg, weil nun die BKA beiliegt? Und wenn die BKA nur alle zwei Wochen erscheint, wird es nochmals komplizierter.
Wie werden die Vereinsmitglieder informiert?
Und was halten die Vereinsmitglieder von diesen neuen Plänen? Sind sie bereit, den gleichen Jahresbeitrag zu bezahlen, wenn nur noch alle zwei Wochen eine Ausgabe erscheint? Und dies in einer Auflage, die um mehr als die Hälfte kleiner ist als bisher?
Da die Beiträge von Stadt, Kanton und Burgergemeinde nur für die Online-Ausgabe zur Verfügung stehen, muss die Print-Ausgabe über Mitgliederbeiträge und Inserate finanziert werden. Robi Maurer spricht in der Hauptstadt von einem Schreiben, dass der Anzeiger verschickt habe und in dem der Verlag den BKA-Mitgliedern empfehle, die Mitgliedschaft zu kündigen. Der BKA-Vorstand habe von diesem Schreiben erfahren. Auf Nachfrage von Journal B widerspricht der Anzeiger vehement: einen solchen Brief des Verlags habe es nie gegeben.
Drei Newsletters hat der BKA-Vorstand seit der Mitgliederversammlung im Mai seinen Mitgliedern zugestellt. Sie erzählen eine ungebrochene Erfolgsgeschichte. Entgegen dieser vereinsinternen Kommunikation wird nun aber gemäss Hauptstadt an einem 14-täglichen Erscheinen der Print-Ausgabe gearbeitet. Falls dem so wäre, müssten die Mitglieder dies nicht als Erste erfahren? Und ebenso Stadt, Kanton und Burgergemeinde, die bei ihrer Finanzierungszusage von einer wöchentlichen Printausgabe ausgingen?
Transparenzhinweis: Journal B und die BKA tauschen seit zwei Jahren in einer Kooperation von Zeit zu Zeit Artikel aus. Christoph Reichenau wurde im Sommer 2022 angefragt, den Prozess für eine Neuausrichtung der BKA zu moderieren und lehnte ab.