Mit einer Vernissage im Bundesarchiv in Bern hat die Unabhängige Expertenkommission Administrative Versorgungen (UEK) das Jahr eröffnet, in dem mit Publikationen, Ausstellungen, Filmvorführungen, Vorträgen und Diskussionen an die schweizerische Sozialpolitik des Ausgrenzens und Wegsperrens bis 1981 erinnert werden soll. An dieser Vernissage hat mit Ursula Biondi eine direkt Betroffene das Wort ergriffen. Journal B dokumentiert ihre Rede. (Red.)
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«Sehr geehrte Damen und Herren
Ich heisse Ursula Müller-Biondi, bin Zeitzeugin der damaligen administrativen Versorgungen Mitte der sechziger Jahre und ehemalige Präsidentin des Vereins RAVIA für die Rehabilitierung der administrativ versorgten Menschen bis 1981. Das Gesetz zu deren Rehabilitierung trat 2014 in Kraft.
Anfangs 2000 arbeitete ich meine traumatischen Erlebnisse aus meiner Jugendzeit mit therapeutischer Hilfe in einem persönlichen Buch auf. Leider bescherte mir mein Outing über den Aufenthalt in ‘Hindelbank’ während vielen Jahre ein übles Mobbing. In dieser Zeit wurde mir schmerzhaft bewusst, dass das Stigma ‘Knasti’ im Zusammenhang mit den administrativen Versorgungen bis 1981 unbedingt zu einer gesellschaftlichen Diskussion und einer Entstigmatisierung mit einer öffentlichen Entschuldigung führen musste. «Tausende Jugendliche und Erwachsene, die meisten aus der Unterschicht, sind Opfer von menschenrechtswidrigen, willkürlichen Behördenentscheiden geworden.»
Mit meiner langjährigen Vorarbeit seit anfangs 2000 und schliesslich mit der Veröffentlichung meines Jugendschicksals im ‘Beobachter’ im März 2008 sowie einem Aufruf an andere Betroffene, sich zu melden, entstand die Anlaufstelle ‘Administrativ-Versorgte 1942-1981’. So war ich nicht nur Projektleiterin, Betroffenenbegleiterin, etwas später Präsidentin des Vereins RAVIA, sondern auch Teilnehmerin am Runden Tisch, externes Mitglied der ‘Parlamentarischen Gruppe Fürsorgerischer Zwangsmassnahmen’ und schliesslich Mitglied des Komitees der Wiedergutmachungsinitiative, wo ich mich für die administrativ versorgten Menschen einsetzte. Bis heute kämpfe ich ununterbrochen für Gerechtigkeit.
Blenden wir zurück:
Im 20. Jahrhundert sind in der Schweiz tausende Jugendliche und Erwachsene, die meisten aus der Unterschicht, Opfer von menschenrechtswidrigen, willkürlichen Behördenentscheiden geworden. Sie wurden gegen ihren Willen, ohne richterliche Anhörung, ohne richterliches Urteil und ohne Rekurs-Möglichkeit, in Arbeitserziehungs- bzw. Strafanstalten auf unbestimmte Zeit ‘weggesperrt’. Von einer Anhörung der Jugendlichen wurde rigoros Abstand genommen.
Mit den sprachlichen Zuschreibungen von Persönlichkeitsmerkmalen wie etwa ‘Liederliche’, ‘Arbeitsscheue’, ‘Asoziale’, das heisst: mit gesellschaftlich moralisch verurteilenden, vermeintlich psychiatrischen Diagnosen und der Einweisung in Institutionen mit belastenden Namen wie ‘Hindelbank’, ‘Bellechasse’ sowie dem täglichen Kontakt mit Mörderinnen und Straftäterinnen wussten die damaligen ‘Leidverursacher’ bzw. ‘Verantwortungsträger’ haargenau, dass die ihnen zu erzieherischen Massnahmen anvertrauten jungen Menschen am Anfang ihres Lebens standen und ihre ‘so genannte Erziehung’ schwerwiegende Folgen für ihr ganzes Leben haben würde. Aber anscheinend war es ihnen wichtiger, dass mit der Zwangsarbeit dieser Jugendlichen Geld verdient werden konnte. Während für den Strafvollzug der Staat aufkam, mussten für die angebliche ‘Erziehung’ die Eltern auch noch bezahlen. Pflegekosten wurde das genannt.
Obwohl die Praktiken schon in jener Zeit illegal waren – etwa Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation, Zwangskastration, Zwangsadoption, sexueller Missbrauch und viele andere physische und psychische Foltermethoden an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen – setzten sich die Behörden vielmals über die demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien nach ihrem Gutdünken hinweg! Die im Gefängnis geborenen Kinder wurden zur Zwangsadoption freigegeben und auch Zwangssterilisationen wurden vollzogen. Dadurch wurden ganze Familienstrukturen für immer zerstört. Wenn man bedenkt, dass damals die Abtreibung ein Delikt war und schwer geahndet wurde, wird einem die Willkür der administrativen Versorgungen noch deutlicher bewusst.
Wie oft mussten wir Betroffene uns anhören, wir hätten damals nicht in die Norm gepasst. Aber es war doch gerade umgekehrt. Der Schweizer Staat liess sich bis 1981 Zeit, um sich der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) anzupassen.
Als ob dieser ganze Albtraum für die Betroffenen noch nicht genug gewesen wäre, hat es der Staat nach der Ratifikation der EMRK nicht für nötig gehalten, die administrativ versorgten Menschen zu rehabilitieren. Er vernachlässigte jahrzehntelang die politische Aufklärung über den einschneidenden gesellschaftlichen Wandel vom Patriarchat zur heutigen liberalen Gesellschaft, in dem sich die Bilder der Männer und Frauen stark verändert haben. Was heute als Grundrechte erscheint – die selbstverständlichen Freiheiten, die die heutigen Menschen geniessen, wie Konkubinat, uneheliche Kinder, Partnerwechsel, Abtreibungen, offen gelebte Homosexualität, mehrfacher Stellenwechsel oder ein ‘Sabbatical’ etc. – all dies konnte noch vor wenigen Jahrzehnten in der Schweiz jemandem zum Verhängnis werden! Vielen der damaligen Pionieropfer hat nur schon eine dieser erwähnten heutigen Grundrechte buchstäblich ‘Kopf und Kragen’ gekostet. Man könnte sagen, viele der nachfolgenden Generationen sind die Entronnenen der administrativen Versorgung, oder zumindest sind sie Nutzniesser der Schicksale der Pionieropfer und der EMRK 1981.
Wie bereits angedeutet: Durch den Mangel an Aufklärung des Staates an die nächsten Generationen bleiben die Betroffenen weiterhin als Freiwild sämtlichen unverarbeiteten Problemen und Gemeinheiten anderer in unserer Gesellschaft ausgeliefert! Erst Jahrzehnte später und nach grossem Druck der überlebenden Betroffenen, zu denen ich gehöre, und mit Hilfe des ‘Beobachters’, vielen anderen und den offiziellen Entschuldigungen zweier Bundesrätinnen 2010 [Widmer-Schlumpf, Red.] und 2013 [Sommaruga, Red.] hörte der Albtraum endlich auf. Dennoch darf nicht einmal ein Hauch einer Banalisierung ihrer erlittenen Traumatisierung aufkommen, an der die Betroffenen heute noch leiden!
Fazit: Das perfide Aussortierungssystem, das einer gesellschaftlichen Hinrichtung gleichkam, gehört zum Kernpunkt der damaligen Behördenwillkür. Es muss über die damalige restriktive, heuchlerische Doppelmoral gesprochen werden. Wie es möglich war, dass junge Menschen aus bescheidenen finanziellen Familienverhältnissen auf Geheiss des Staates weggesperrt und ‘umerzogen’, genauer gesagt gebrochen werden konnten, während man zugleich die ausserehelichen Affären und deren Konsequenzen bei bessersituierten Personen tolerierte oder gar verschwieg.
Um einen Rückfall in dunkle Zeiten zu verhindern, ist es zwingend, dass zusätzlich zu den UEK- und Medienberichten dieses dunkle Kapitel schweizerischer Geschichte als generationenübergreifender Erfahrungsaustausch in den obligatorischen Schulstoff aufgenommen wird. Ein Engagement in diesem Bereich stellt daher auch eine Investition in die Zukunft der Gesellschaft dar, denn das Lernen über die Vergangenheit ist wichtig für die Demokratiebildung von heute und morgen.
Abschliessend: Ich bin der UEK sehr dankbar, dass ich es noch erleben darf, dass mit der durch die UEK erfolgten wissenschaftlichen und historischen Aufarbeitung administrativer Versorgungen bis 1981 über den Einzelfall hinaus aufgezeigt wird, wie menschenverachtend die damaligen Behörden mit schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen aus belastenden Familienverhältnissen umgegangen sind. Die würdevolle Art der UEK, uns Betroffenen auf Augenhöhe zu begegnen, zeigt auch, dass bei den Behörden ein Umdenken stattgefunden hat und dass Lernprozesse und Veränderungen möglich sind. – Danke!
Ein grosses und herzliches Dankeschön an alle Betroffenen, gemeinsam haben wir es geschafft.»