Bundesgericht pfeift Berner Regierung zurück

von Willi Egloff 4. September 2021

Wegen der Covid-Pandemie verbot der Berner Regierungsrat Kundgebungen mit mehr als 15 Teilnehmerinnen oder Teilnehmern. Damit habe er die Demonstrationsfreiheit verletzt, befand das Bundesgericht. Es erklärte das Verbot für bundesrechtswidrig.

«Das ist kein Kundgebungsverbot», befand der Präsident der 2. Öffentlich-rechtlichen Kammer des Bundesgerichts, der im Verfahren gleichzeitig als Referent fungierte. «Man kann auch mit 15 Personen eine Appellwirkung erzielen, wenn das Fernsehen über den Anlass berichtet», begründete er seine Meinung. Worauf ihn eine seiner Kolleginnen leicht sarkastisch fragte, warum denn das Fernsehen darüber berichten sollte, dass sich irgendwo 15 Personen versammelt haben, um sich für irgendein Anliegen stark zu machen. Es war nicht das einzige Mal in dieser Urteilsberatung, dass der referierende Präsident erkennen liess, dass er mit der Realität öffentlicher Kundgebungen wenig vertraut ist.

Für die übrigen vier Bundesrichterinnen und Bundesrichter war die Sache klar: Mit einer Beschränkung der Teilnehmerzahl auf 15 Personen werden Kundgebungen faktisch verunmöglicht. Die Demonstrationsfreiheit wird dadurch ihres wesentlichen Inhalts beraubt, weshalb eine solche Einschränkung nicht zulässig ist. Dies habe auch der Bundesrat so gesehen, als er ein solches Verbot aus seiner eigenen Covid-Verordnung mit der Begründung entfernt habe, dass es mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar sei.

Tatsächlich hatte die Covid-Verordnung des Bundes ursprünglich eine solche Einschränkung für Demonstrationen enthalten. Die Bestimmung hatte die Zahl zulässiger Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Versammlungen generell beschränkt, unabhängig davon, ob es sich um einen privaten Anlass oder eine öffentliche Manifestation handelte. Die gleiche Regelung fand sich in der Folge auch in der entsprechenden Verordnung des Kantons Bern.

Nachdem eine Vielzahl von Fachleuten diese Gleichstellung von privaten Anlässen und politischen Kundgebungen als verfassungswidrig kritisiert hatten, kam der Bundesrat auf seinen Entscheid zurück und fügte in die Verordnung einen Passus ein, wonach die zahlenmässigen Beschränkungen für Demonstrationen im Freien nicht gelten sollten. Der Regierungsrat des Kantons Bern glaubte, es besser zu wissen, und erklärte explizit, dass er am bestehenden Verbot festhalte. Dagegen beschwerten sich die Berner Stadträtin Simone Machado und diverse Organisationen mit der Begründung, dass sie in ihren verfassungsmässigen Rechten verletzt würden. Mit seinem Urteil hat ihnen das Bundesgericht nun vollumfänglich Recht gegeben.

Über den konkreten Fall hinaus ist damit klargestellt, dass politische Kundgebungen einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz geniessen. Sie sind ein wesentlicher Faktor der öffentlichen Meinungsbildung und damit ein notwendiges Element jeder demokratischen Gesellschaft. Sie sind vor allem für politische Minderheiten, deren Meinungen im medialen Mainstream wenig vertreten werden, von grosser Bedeutung. Sie dürfen daher auch aus gesundheitspolitischen Gründen nicht einfach verboten werden.

Das wird vor allem auch die zahlreichen Personen freuen, die in Bern wegen der Teilnahme an Demonstrationen mit mehr als 15 Personen reihenweise von der Staatsanwaltschaft mit Strafbefehlen behelligt worden waren. Mit dem Urteil des Bundesgerichts ist klargestellt, dass diese Leute kein Delikt begangen haben. Sie haben sich zwar über ein Verbot des Regierungsrats hinweggesetzt, aber dieses Verbot war unzulässig. Daher bestand auch keine rechtliche Grundlage für eine Verurteilung.