Berns «Liederliche» und «Arbeitsscheue»

von Fredi Lerch 24. Januar 2014

Im Stadtarchiv Bern liegen gegen 30’000 Falldossiers der Fürsorgedirektion Bern aus den Jahren 1920 bis 1960: Ein ungehobener sozialgeschichtlicher Schatz, sagt Stadtarchivar Roland Gerber im Gespräch.

Im Stadtparlament ist eine Interpellation von Katharina Altas (SP) hängig, die die Erschliessung von 300 Laufmetern Fürsorgeakten im Stadtarchiv betrifft. Worum geht es?

Roland Gerber:

Es geht um 25’000 bis 30’000 Falldossiers der ehemaligen Fürsorgedirektion der Stadt Bern. Sie betreffen Personen, die im Zeitraum von 1920 bis 1960 von fürsorgerischen Massnahmen betroffen gewesen sind. Für das Stadtarchiv, das ungefähr 2,5 Kilometer Akten betreut, sind diese 300 Laufmeter ein beträchtlicher Bestand. Er ist 1993 ins Archiv gekommen und hat die Stadt seither allein für die Lagerung über 100’000 Franken gekostet. Trotzdem sind die Dossiers bis heute kaum benutzbar, weil sie nach den ehemaligen Sachbearbeiterbüros geordnet sind und die «Findmittel» fehlen. Immerhin gibt es für Teile des Bestands Karteikarten, die es erlauben, nach Geschlechtsnamen zu suchen. So werden wir bei Anfragen von Betroffenen nach längerem Suchen doch häufig fündig.

Die Zeit von 1920 bis 1960 betrifft jene fürsorgerische Praxis, die C. A. Loosli 1939 in einem Buch als «Administrativjustiz» kritisiert hat.

Es geht um diesen Zeitraum, ja. Bis Ende des 19. Jahrhunderts hatte es einen Gerichtsbeschluss gebraucht, um jemanden zu «versorgen». Um Aufwand und Kosten zu sparen, hat man danach das Verfahren vereinfacht und die Kompetenz, Leute zu «versorgen», an die Fürsorge- und Vormundschaftsbehörden delegiert. Dadurch verloren die Betroffenen das rechtliche Gehör und die Rekursmöglichkeiten, wenn es um ihre Freiheitsrechte ging. Looslis Begriff meint das: Die Verwaltung wurde mit richterlichen Kompetenzen ausgestattet.

Aber diesen Zeitraum kann man auch noch anders charakterisieren: Anfang des 20. Jahrhunderts begannen Verwaltungen, fallorientiert zu arbeiten. In der Zeit zuvor schrieben die Armeninspektoren Beobachtungen über ihre Mündel in Protokollbände, die sie mit einem Namensregister versahen. Neu begann man nun in den Verwaltungen, Fallakten mit Dossiers und Karteikarten anzulegen. Das war effizienter, also billiger und führte dazu, dass die Verwaltungsbeamten oft nicht mehr aufgrund des direkten Kontakts mit der Person, sondern aufgrund der Aktenlage entschieden.

Diese Akten können für Betroffene verletzend sein: Die Akten wurden angelegt, um Problemsituationen administrativ effizient zu handhaben. Entsprechend erscheint die dargestellte Person grundsätzlich als Teil des Problems, wird also gewöhnlich negativ geschildert. Die Verwaltungsperspektive der Akten und die Erinnerung der Betroffenen sind deshalb oft schwer vereinbar.

Diese 300 Laufmeter Akten dokumentieren «fürsorgerische Massnahmen», wie Sie sagen. Was bedeutete es damals, «von der Fürsorge zu leben», wie man das nannte?

Sicher bedeutete es von Fall zu Fall finanzielle Unterstützung – vom Geld ist in diesen Akten oft die Rede. Aber man findet darin auch anderes: Die Dossiers sind ein Schlüssel zur Frage, wie damals die Öffentlichkeit mit Leuten umgegangen ist, die aus dem Raster der Normalität gefallen sind. Man findet Akten der Fürsorge- und der Amtsvormundschaftsbehörden, zusätzlich zum Beispiel Akten zu Adoptionen oder zu Vaterschaftsanerkennungen. In den Einzelgeschichten spiegeln sich gesundheitliche und finanzielle Probleme, Arbeitslosigkeit, Alkoholmissbrauch, häusliche Gewalt oder Geschichten von alleinerziehenden Müttern. Die Rede ist auch von Erwachsenen, die im Rahmen von administrativen Massnahmen versorgt wurden und von Kindswegnahmen und Fremdplatzierungen – also von Heim- und Verdingkindern.

Die Dossiers spiegeln demnach vor allem das Leben von Berns damaliger Unterschicht?

Tatsächlich spiegeln sie eine bürgerliche Gesellschaft, die immer dann eingriff, wenn Menschen von ihren Werten abgewichen sind oder Gefahr liefen, abzuweichen: Kinder sollten davor bewahrt werden, aus der bürgerlichen Gesellschaft hinauszufallen. Frauen wurden interniert und nacherzogen, wenn sie als «liederlich» galten, also aussereheliche Männerbeziehungen lebten. Und Männer wurden «versorgt», wenn sie als «arbeitsscheu» galten. «Arbeitsscheu und liederlich» heisst denn auch die Dissertation der Historikerin Tanja Rietmann, die sich mit der Anstaltsversorgung im Kanton Bern bis 1981 befasst.

Im Rahmen des nationalen «Runden Tisches für die Opfer der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen» wird zurzeit auch über die geschichtliche Aufarbeitung gesprochen. Die Rede ist gar von einem «Bergier-Bericht der schweizerischen Sozialgeschichte». Müssten die 300 Laufmeter Akten nicht in jene Forschung einbezogen werden?

Tatsächlich stelle ich ein grösseres Interesse für sozialgeschichtliche Fragestellungen fest, seit der fürsorgerische Zwang öffentlich diskutiert wird. Und es stimmt: Diese 300 Laufmeter Akten wären für die Forschung interessant, weil sie exklusiv sind.

Inwiefern?

Eigentlich wollte die Fürsorgedirektion der Stadt Bern sie zu Beginn der 1990er-Jahre vernichten (siehe Kasten). Dass eine schweizerische Stadt eine Vollarchivierung von Falldossiers über vierzig Jahre hinweg besitzt, ist vermutlich einmalig.

Aber eben: Sie sagen, die Dossiers wären interessant.

Ja. Um mit ihnen arbeiten zu können, braucht es Findmittel, sonst ist der Aufwand für die Forschenden zu gross. Deshalb sind wir daran in Form eines Pilots für ein späteres grösseres Erschliessungsprojekt, aus allen Bereichen des Bestands rund 100 Falldossiers auszuwählen und diese wie folgt zu bearbeiten: Jedes Dossier erhält eine elektronische Karteikarte mit Name, Geburtsdatum und AHV-Nummer der Person sowie mit der Laufdauer der darin enthaltenen Informationen, also dem Hinweis auf das älteste und das jüngste Aktenstück.

Zudem wird jeder dieser elektronischen Karteikarten mindestens ein Schlüsseldokument als PDF beigegeben. Dazu eignen sich in erster Linie die «Berichte des Informators». Das sind vorgedruckte Formulare mit Rubriken zu den Personalien und einer ausführlichen persönlichen Einschätzung des Kommentators. Solche Schlüsseldokumente geben Hinweise, für welche sozialgeschichtlichen Fragestellungen ein bestimmtes Dossier interessant sein könnte.

Solche Dossiererschliessungen bedeuten Arbeit.

Wir schätzen, dass Erschliessung und Konservierung pro Dossier im Durchschnitt zwölf Minuten in Anspruch nehmen. Sinnvoll wäre, eine möglichst grosse Anzahl von Falldossiers so schnell wie möglich zu bearbeiten, damit das Stadtarchiv parat ist, falls auf nationaler Ebene nächstens Forschungsgelder fliessen sollten.

Stichwort Datenschutz: Muss man sich in Bern nun davor fürchten, dass im Rahmen solcher Forschung plötzlich eigene Vorfahren als «arbeitsscheu» und «liederlich» denunziert werden?

Nein, die Persönlichkeitsrechte dieser Vorfahren sind geschützt. Wenn eine Person noch lebt, muss sie sowieso persönlich angefragt werden, ob ihr Dossier für eine Forschungsarbeit verwendet werden darf. Ist sie verstorben, gilt das Datenschutzgesetz: Personenrelevante Informationen unterliegen einer Schutzfrist von 110 Jahren ab Geburt der Person, oder, falls das Geburtsdatum nicht bekannt ist, 110 Jahre nach dem jüngsten Aktenstück im Dossier. Deshalb haben Forschende eine Schweige- und eine Anonymisierungspflicht. Direkt Betroffene werden bei ihrer Akteneinsicht begleitet und beraten. Für das breite Publikum bleiben die Dossiers somit noch einige Jahrzehnte gesperrt.