Berns Leichenbitterin, die reich wurde (2)

von Fredi Lerch 27. Juni 2017

Elisabeth Ochs (1791-1864) hat eine Biografie, mit der man eigentlich nur verarmen konnte, starb aber als eine der reichsten Bernerinnen ihrer Zeit. Warum? Vier journalistische Thesen und vier Repliken der Historikerin Claudia Engler.

Ein Thesenspiel mit folgender Spielregel: Der Journalist stellt Thesen auf, wie Elisabeth Ochs aufgrund der paar vorhandenen Eckdaten am wahrscheinlichsten zu Geld gekommen ist. Claudia Engler, Historikerin und Direktorin der Burgerbibliothek Bern, die über Ochs publiziert hat, kommentiert die Plausibilität der Thesen aufgrund der vorhandenen schriftlichen Quellen.

Die erste These, wie Elisabeth Ochs zu Geld gekommen ist:

Ist es denkbar, dass ein neapolitanischer Diplomat, der die Kompetenz hat, ein anderthalbtausendköpfiges Regiment zu verpflichten, um 1825 ausgerechnet die vorübereilende städtische Leichenbitterin anspricht, wenn ihn nach einer jungen Frau gelüstet? Wahrscheinlicher ist: Elisabeth Ochs – auf Geld angewiesen und von «offensichtlicher Schönheit» – nutzte ihren Beruf auch dazu, in der Stadt finanzkräftige Männer kennenzulernen. Engler zitiert denn auch die Stadtbrunnenchronik von Karl Howald (1796-1869), worin «die Ochs» als «fürstliche Maitresse» angesprochen wird. – These: Elisabeth Ochs arbeitete auch als Prostituierte und kam deshalb rasch zu genügend Geld, um ihre faktische Unabhängigkeit als Frau verteidigen zu können.

Replik von Claudia Engler: «Die Frage der Prostitution drängt sich mit der Bemerkung Pfarrer Howalds tatsächlich auf. Aber sie ist nicht zu belegen und wohl falsch. Pfarrer Howald ist ein pietistisch angehauchter Moralist und Konservativer, er kritisiert ohnehin generell die grosse Fraternisierung der Frauen aller Schichten mit den einquartierten Franzosen (das wäre z.B. auch einmal eine interessante Frage, ob dem wirklich so war). Aufgrund der historischen Quellenkritik ist Howald also mit Vorsicht zu zitieren. Immerhin: Die Ochs hatte bis wenige Jahre vor ihrem Tod ein öffentliches Amt im Dienste der Einwohnerpolizei inne. Als ehemalige Prostituierte wäre das kaum möglich gewesen, zumal das Amt der Schätzerin unter öffentlicher Beobachtung stand. Auch in den Zunftakten, die in der Regel recht offene Bemerkungen zu Personen und Verhalten enthalten, finden sich keinerlei Hinweise darauf. Ruffo hatte gemäss Pfarrer Howald noch weitere Liebschaften – mit verheirateten Frauen. Offen bleiben muss, wie und warum Ruffo und die Ochs sich kennen gelernt haben.»

Die zweite These, wie Elisabeth Ochs zu Geld gekommen ist:

Der Kindsvater Paolo Ruffo – das schreibt Engler nicht, wird aber aus dem SRF 4 News-Beitrag vom 12. April 2017 über Elisabeth Ochs klar – verzog sich aus Bern in die nächstgelegene katholische Stadt: nach Solothurn. Weil die Ochs keine Hintersassin, sondern eine Bernburgerin war, könnte die Stadt ihre Kontakte nach Solothurn aktiviert und erreicht haben, dass die Kindsmutter ohne weiteren öffentlichen Skandal das Schicksal einer Alleinerziehenden auf sich nehme und die Berner Regierung den Handel um das Infanterieregiment nicht platzen lasse – falls Ruffo, respektive das Königreich beider Sizilien, zu dem Neapel damals gehört, im Gegenzug die Existenz von Frau und Kind absichere. Zwar schreibt Engler, Ochs sei «nur teilweise erfolgreich» gewesen, «Unterhaltszahlungen für den Sohn geltend zu machen.» – Trotzdem die These: Elisabeth Ochs wurde dank eines diplomatischen Agreements wohlhabend genug, um ihr Geschäft auf- und ausbauen zu können.

Replik von Claudia Engler: «Von stillem Agreement keine Rede, ganz im Gegenteil: Gemäss Zunftmanual war der geständige Kindsvater nach Bekanntwerden der Schwangerschaft ‘geheim’ zu halten. Aber die Affäre war stadt-, ja schweizweit bekannt. So schreibt etwa die Baseler Zeitung am 20.1.1835, S. 48: ‘Der Fürst von Castelcicala, dem die Bernerblätter und seine Gläubigerin, Elise Ochs, als einem durchgegangenen Schuldner nachschreien, befindet sich seit 14 Tagen in Solothurn und logiert im Gasthof zur Krone. Hier versichert man, er werde eine Solothurnerin heirathen, ehe er sich Petersburg zuwende.‘ Wohl mehr der öffentliche Druck hat den Herrn zur Teilzahlung seiner Schulden bewogen – und für öffentlichen Druck sorgte kräftig die Elise Ochs. Sicher legten die Entschädigung des Fürsten und wohl eine kleine Erbschaft von Seiten der Mutter (Intelligenzblatt vom 24.2.1836) das Startkapital für den geschäftlichen Erfolg der Elise Ochs, der Rest war erarbeitet.»

Die dritte These, wie Elisabeth Ochs zu Geld gekommen ist:

Als städtische Schätzerin von Hinterlassenschaften sei Ochs, so Engler, auch «für die allfällige Versteigerung der Mobilien verantwortlich» gewesen. Gleichzeitig betrieb sie ein «privates Geschäft» mit solchen «Mobilien». Die Rechenschaftspflicht über ihre Amtserfüllung war gegenüber der Stadt Bern offensichtlich large genug, dass sie ihre Arbeit erfolgreich zur Selbstbereicherung nutzen konnte. – These: Elisabeth Ochs’ Geschäftstüchtigkeit bestand nicht zuletzt darin, jene Graubereiche zu nutzen, die in einem normalen Rechtsstaat an Diebstahl und Hehlerei grenzen würden.

Replik von Claudia Engler: «Schätzerin und Leichenbitterin sind Nebenämter, die verheiratete Frauen und vor allem auch Witwen wahrgenommen haben. Wie die diversen Inserate im Intelligenzblatt der Stadt Bern zeigen: Praktisch alle Damen haben ähnlich wie die Ochs zudem vermietet und privat versteigert. Nicht korrekt agierende Schätzerinnen konnten entlassen werden (vgl. Fall der Schätzerin Rohr, deren Entlassung im Intelligenzblatt vom 27.10.1842 ohne weitere Nennung der Gründe mitgeteilt wird). Soweit derzeit ersichtlich, wurden mit den Ämtern keine Graubereiche ausgereizt, und wenn, dann folgten die entsprechenden Konsequenzen.

Dass die Elise Ochs geschäftstüchtig war, steht ausser Zweifel: Dazu vergleiche man die vielen Inserate, die sie im Intelligenzblatt für ihre Angebote schaltete. Im Berner Taschenbuch von 1864 (Eintrag zum 7.12.1859, S. 396f.) wird die Donation der Ochs angezeigt, es ist wie in allen Akten der Zunft immer vom ‘selbsterworbenen Vermögen’ die Rede. Würde das nicht stimmen, könnte es wohl kaum öffentlich so publiziert werden. Diese Geschäftstüchtigkeit traf auch die Zunft. So wollte diese das vom Fürsten erhaltene Geld dem Armengut der Zunft als Versicherung für den Sohn einbringen, sollte er es einmal nötig haben. Die Mutter bestand aber darauf, das Geld selbst (!) anzulegen.»

Die vierte These, wie Elisabeth Ochs zu Geld gekommen ist:

Auch wenn Elisabeth Ochs geschäftstüchtig gewesen ist, muss sie in der Lage gewesen sein, Geschäfte überhaupt machen zu können. Nun ist es in jener Zeit nicht anders möglich, als dass sie als ledige Frau einen Geschlechtervormund hatte (abgesehen davon, dass sie ledige Mutter war, was noch nach dem Zweiten Weltkrieg zu ihrer Bevormundung geführt hätte). Wie konnte Ochs trotzdem gegen Ende der Restaurationszeit (1813-1831) als Geschäftsfrau zu arbeiten beginnen – in einer Zeit notabene, in der die tendenziell fortschrittlicheren städtischen Behörden der Helvetik abgesetzt waren und Bern zu patrizisch dominierten «vorrevolutionären Regierungsformen» zurückkehrt war, wie die Historikerin Katrin Rieder schreibt[1]? – These: Elisabeth Ochs’ Mündigkeit, die sie als Geschäftsfrau erst handlungsfähig gemacht hat, muss von den Stadtoberen vor und nach der liberalen Verfassung von 1831 garantiert worden sein. Wie sah der Handel aus, der ihr als Frau und lediger Mutter einen Sonderstatus zuerkannte?

Replik von Claudia Engler: «Frauen waren bevormundet, im Falle der entlassenen Schätzerin Rohr war es deren Ehemann, der Sigrist Rohr, im Falle der Ochs die Zunft. Gerade im handwerklich-gewerblichen Milieu war die Arbeitstätigkeit der Frau üblich, sogar berufliche Selbstständigkeit war möglich. Zudem: ‘Das bernische Recht gestattete den ledigen und verwitweten Frauen die Verfügung über das ihnen zufliessende Einkommen’ (Beatrix Mesmer, Ausgeklammert-Eingeklammert, 1988, S. 31f.). Im übrigen war die Ochs keine ‘wohlgeborene Burgerin’, sondern stammte aus sehr ‘kleinburgerlichen’ Verhältnissen. Sicher hat ihr geholfen, dass sie in der Zunft eine fähige Vormundschaft hatte, mehr als die übliche vormundschaftliche Betreuung scheint aber ihr gegenüber nicht geleistet worden zu sein.

Die Geschichte der Anna Elisabeth Ochs ist aussergewöhnlich und vermutlich eine Ausnahme. Dennoch: Auch arme, ledige Mütter können offensichtlich aus eigener Kraft und ohne ‘stille Agreements’, ohne ‘Graubereiche auszureizen’ und ohne ‘Prostitution’ erfolgreich sein, selbst im 19. Jahrhundert. Das Leben der Anna Elisabeth Ochs darf sicher nicht verklärt, aber auch nicht im Sinne von weiblichen Opferklischees missbraucht werden. Vielleicht gibt es die ‘Self-made Women’ und die ‘Tellerwäschekarriere’ tatsächlich? Manchmal überflügelt halt die Realität sogar die logische Phantasie. Und ansonsten gilt noch einmal: Die Beweislast hat der Veränderer.»