Berner KAPO-Massnahmen gegen «Hate Crime»

von RaBe Info 1. Juli 2023

«Hate Crimes» gegen LGBTIQ-Personen sollen von der Berner Kantonspolizei statistisch erfasst werden, verlangt eine Motion. Nun hat die KAPO Bern eine erste Zwischenbilanz zu den den bisher ergriffenen Massnahmen präsentiert.

Die Berner Kantonspolizei soll «Hate Crimes» gegen LGBTIQ-Personen statistisch erfassen und ihr Personal im Umgang mit queeren Menschen besser schulen. Das verlangte die Grünliberale Grossrätin Beatrice Stucki in einer Motion, welche das Parlament gegen den Willen der Kantonsregierung vor 2 Jahren überwiesen hat.

Am Montag nun präsentierte die Berner Kantonspolizei den Medien unter anderem eine erste Zwischenbilanz zu den bisher ergriffenen Massnahmen in diesem Bereich.

Nicht alle Betroffene wenden sich an Polizei

Anfangs Jahr hat die Berner Kantonspolizei damit begonnen, Fälle von «Hate Crime» statistisch zu erfassen. Sie stützt sich dabei auf die Definition der OSZE und berücksichtigt Motive wie die sexuelle Orientierung, aber auch Ethnie oder Religion.
Gemäss Michael Fichter, Chef Prävention bei der KAPO Bern wurden seit Januar monatlich 5 Fälle gemeldet, rund die Hälfte davon betrafen queere Menschen, die andere Hälfte war aufgrund der Herkunft.

Unter anderem konnten KAPO-Angestellte im Rahmen eines E-Learnings Fragen stellen, welche von Vertreter*innen der queeren Community beantwortet wurden.

Aussagekräftig seien diese Zahlen allerdings nur sehr bedingt, so Fichter, weil keine schweizweit einheitliche Erfassung gäbe und längst nicht alle Gewaltbetroffenen sich an die Polizei wenden würden. Dies, weil teils erhebliche Vorbehalte bestehen.

Hier setzt die zweite Forderung der Motion von Grossrätin Stucki an, die verlangt, dass die Kantonspolizei ihr Personal besser auf den Umgang mit LGBTIQ-Personen schult. Auch hier hat die KAPO erste Massnahmen ergriffen. Unter anderem konnten KAPO-Angestellte im Rahmen eines E-Learnings Fragen stellen, welche von Vertreter*innen der queeren Community beantwortet wurden.

Grundsätzliche Fragen geklärt

Das Vertrauen der LGBTI-Community in die Polizei zu stärken, setzt in jeder Situation einen respektvollen, angemessenen Umgang voraus. Hier habe man viele grundsätzliche Fragen klären müssen, zum Beispiel, was die Anrede anbelangt, oder auch wer bei Transpersonen Leibesvisitationen durchführen soll und wer nicht. Hier habe man sich nun darauf geeinigt, dass zuvor in einem Gespräch eruiert werden muss, ob die Person von einer Polizist*in durchsucht werden will, und es auch möglich sei soll, den Ober- und Unterkörper von zwei verschiedenen Personen durchsuchen zu lassen.

Durch die Sensibilisierung der Polizeikräfte und der verstärkten Zusammenarbeit mit den Dach-Organisationen erhofft man sich wiederum, dass sich mehr queere Menschen an die Polizei wenden, wenn sie Gewalt oder Diskriminierung erfahren.