Bern ist am geizigsten

von Willi Egloff 19. Mai 2023

Sozialhilfe (Teil 1) Wie viel Geld braucht ein Mensch zum Leben? Diese Frage müssen die Kantone bei der Festsetzung der Sozialhilfeleistungen beantworten. Der Kanton Bern hat schweizweit die niedrigsten Beiträge.

Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, soll von der Sozialhilfe unterstützt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Menschen in diesem Land in einer menschenwürdigen Situation leben können. Allerdings hat der Kanton Bern seine ganz eigene Vorstellung davon, was «menschenwürdig» heisst.

Die Festsetzung der Sozialhilfe liegt in der Kompetenz der Kantone. Damit nicht jeder sein eigenes Süppchen kochen muss, haben die Kantone, zusammen mit Gemeinden und privaten Organisationen, eine «Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe» (SKOS) gebildet, welche als Fachverband für den ganzen Sozialbereich fungiert. Dieser Fachverband macht, unter anderem, Empfehlungen für die Berechnung der Sozialhilfe. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektionen prüft diese Empfehlungen und macht daraus die sogenannten SKOS-Richtlinien, die sie den Instanzen der Sozialhilfe schweizweit zur Anwendung empfiehlt.

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Zankapfel Grundbetrag

Welche Kosten im Einzelfall notwendigerweise anfallen, wird in wichtigen Teilen von aussen vorgegeben. Die Krankenkassenprämien und sonstige Gesundheitskosten müssen unabhängig von der jeweiligen Höhe bezahlt werden, die Wohnungsmiete inklusive Nebenkosten ebenso. Die Sozialhilfe kann allenfalls verlangen, in eine günstigere Wohnung umzuziehen oder zu einer billigeren Krankenkasse zu wechseln. Aber dass die tatsächlich anfallenden Beträge zum notwendigen Lebensunterhalt gehören, ist unbestritten.

Einen Ermessensspielraum gibt es aber bei den Kosten des täglichen Bedarfs. Wie viel darf jemand für Essen, für Kleidung, für Körperpflege, für Transport, für Bildung und Unterhaltung ausgeben? Welche Freizeitaktivitäten der Kinder muss die Sozialhilfe mitbezahlen? Darüber lässt sich trefflich streiten.

Um hier nicht einfach nach Bauchgefühl und Willkür zu entscheiden, lässt die SKOS diesen sogenannten «Grundbedarf für den Lebensunterhalt» wissenschaftlich errechnen. Es wird statistisch untersucht, was die ärmsten 10% der Schweizer Bevölkerung konsumieren und wie viel sie dafür ausgeben müssen. Die aus dieser Untersuchung resultierenden Beträge bilden dann die Richtgrössen für die Festsetzung des Grundbetrags.

Die von der SKOS errechneten Ansätze werden in 20 Kantonen auch tatsächlich angewandt.

Natürlich sind diese Zahlen auch von der Grösse des Haushalts abhängig. Eine Familie mit zwei Kindern benötigt nicht einfach das Vierfache eines Einpersonenhaushaltes. Deshalb wird der Grundbetrag nach Haushaltsgrösse abgestuft. Aktuell gilt etwa für einen 1-Personen-Haushalt ein Grundbetrag von 1’031 Franken, für einen 2-Personen-Haushalt ein solcher von 1’577 Franken, für ein Elternpaar mit zwei Kindern ein Betrag von 2’206 Franken usw.

Der geizige Kanton Bern

Die von der SKOS errechneten Ansätze werden in 20 Kantonen auch tatsächlich angewandt. Die Kantone, Freiburg, Jura, Genf und St. Gallen haben den letzten von der SKOS empfohlenen Teuerungsausgleich für das laufende Jahr nicht oder nicht vollständig nachvollzogen, weshalb sie geringfügig tiefere Ansätze anwenden. Der Kanton Waadt wendet, zumindest für die städtischen Gebiete, leicht höhere Ansätze an. Und der Kanton Bern? Er hält stur am Grundbetrag von 977 Franken fest, wie er im Jahr 2011 einmal gegolten hatte. Von einer Anpassung an die Teuerung will er seither nichts wissen.

Das ist natürlich kein Zufall. Seit dem Einzug eines SVP-Mannes in das für die Sozialhilfe zuständige Departement werden dort auf dem Rücken der Schwächsten ideologische Kampagnen gefahren. So sollten im Jahre 2019 die Grundbeträge für den Lebensunterhalt generell um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Die Sozialhilfesätze hätten damit kantonsweit massiv unter den Empfehlungen der SKOS gelegen. Allerdings waren die Stimmberechtigten des Kantons damit nicht einverstanden. Sie lehnten das Ansinnen in einer Volksabstimmung deutlich ab.

Eine sachliche Begründung für die vorgeschlagenen Kürzungen war schon damals und ist auch heute nicht ersichtlich. Das Leben ist im Kanton Bern nicht billiger als in den umliegenden Kantonen, und der Warenkorb, auf den Menschen in Armut angewiesen sind, ist auch derselbe. Die Berechnungen, die den SKOS-Richtlinien zugrunde liegen, werden von der Konferenz der Sozialdirektionen ausdrücklich als richtig anerkannt. Von der Sache her müsste daher der Grundbetrag für einen 1-Personen-Haushalt heute auch im Kanton Bern bei mindestens 1’031 Franken liegen.

Die Rechtfertigung für die Kürzung sucht die Sozialdirektion denn auch eher in einer moralischen Überlegung. Für sie ist Armut offenbar immer auf ein persönliches Versagen der davon Betroffenen zurückzuführen, das sanktioniert werden muss.

Die Kürzung wird also als eine Art weltliche Strafe für ein sündiges Leben verstanden. Allerdings hat dieses calvinistische Weltbild mit der Realität nichts zu tun, und es muss wohl auch als unschweizerisch bezeichnet werden. Für unser Land gilt nämlich laut dem Wortlaut der Präambel zur Bundesverfassung, «dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen».

Feindbild vorläufig Aufgenommene

Was sich in Bezug auf die allgemeine Sozialhilfe nicht hatte durchsetzen lassen, appliziert der Regierungsrat nun aber gegenüber den vorläufig Aufgenommenen. Das sind zur Hauptsache Menschen, deren Asylgesuche abgelehnt wurden, die aber trotzdem in der Schweiz verbleiben dürfen, weil eine Ausreise nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Zwar ist für den Entscheid über diese vorläufige Aufnahme der Bund zuständig. Über die Höhe der Sozialhilfeleistung entscheidet aber, spätestens nach einem siebenjährigen Aufenthalt in der Schweiz, ausschliesslich der Kanton, in welchem sich diese Personen aufhalten.

Unter Fachleuten besteht Einigkeit, dass mit solch tiefen Ansätzen eine angemessene soziale Existenz nicht möglich ist.

Gemäss einer Verordnungsbestimmung, welche am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, erhalten diese vorläufig Aufgenommenen im Kanton Bern einen um 15 oder gar 30 Prozent gekürzten Grundbetrag. Eine vierköpfige Familie erhält also nicht den von der SKOS errechneten Grundbetrag von 2’206 Franken und auch nicht den vom Kanton Bern willkürlich tiefer festgesetzten Betrag von 2’090 Franken, sondern lediglich 1’777 Franken. Liegt die vorläufige Aufnahme noch nicht zehn Jahre zurück, so sind es sogar nur 1’489 Franken. Zur Erinnerung: Mit diesem Betrag muss diese Familie während eines Monats sämtliche Kosten für Ernährung, Bekleidung, Schuhe, Haushaltsführung, persönliche Pflege, Tram und Bus, Fernsehanschluss und Internet, Bildung, Freizeit, Sport und Unterhaltung decken.

Die Folge des Geizes: sozialer Rückzug

Unter Fachleuten besteht Einigkeit, dass mit solch tiefen Ansätzen eine angemessene soziale Existenz nicht möglich ist. Vielmehr führen sie zu einem totalen gesellschaftlichen Rückzug, da die mit sozialen Kontakten verbundenen Kosten nicht gedeckt werden können. Leidtragende sind insbesondere auch die Kinder, die unter solchen Umständen aufwachsen, da ihnen ein altersgerechtes Freizeitverhalten, oft aber auch eine ihren Fähigkeiten entsprechende Schul- und Berufsbildung, aus Kostengründen verunmöglicht wird.

Die Kürzung wird als eine Art weltliche Strafe für ein sündiges Leben verstanden

Die Haltung der Regierung des Kantons Bern hinsichtlich der Sozialhilfe ist daher auch sehr kurzsichtig: Die unsachlich tiefen Beiträge verhindern soziale Kontakte und erschweren damit den Ausstieg aus einer einmal eingetretenen Notlage. Sie tragen dadurch wesentlich dazu bei, dass Armut zum Dauerzustand wird, der in vielen Fällen auch auf die nächste Generation «vererbt» wird. Die Kosten der Sozialhilfe lassen sich auf diesem Weg mit Sicherheit nicht reduzieren.