Konzessionierte Lokalradios müssen täglich mindestens 30 Minuten lokale Nachrichten aus ihrer Region verbreiten. Bei regionalen Privat-TVs sind es wöchentlich mindestens zweieinhalb Stunden. Das steht so ausdrücklich in den vom BAKOM erteilten Konzessionen.
Die Produktion von lokalen Nachrichtensendungen ist aufwändig und teuer. Es erfordert zeitintensive journalistische Arbeit wie die Suche nach Themen, Recherchen, Interviews, die Redaktion und Aufnahme der Beiträge und vieles mehr. Beim Fernsehen kommen noch die ganzen Bildarbeiten dazu. Für kommerzielle Veranstalter ist die Pflicht, lokale Informationen zu verbreiten, keine Selbstverständlichkeit, sondern vor allem eine Last. Dementsprechend dürftig fallen diese Produktionen denn auch oft aus.
So sendet Telebärn zwar täglich um 18 Uhr eine 15minütige News-Sendung, die im Laufe des Abends dann noch vier Mal wiederholt wird. Lokalinformationen gibt es dabei aber höchstens während 5-10 Minuten. Bei Radio Energy Bern gibt es praktisch keine Lokalinformationen. Demgegenüber erfüllen der zweite Berner Kommerzsender, Radio Bern 1, und das Gemeinschaftsradio Radio RaBe ihre jeweiligen Programmauflagen problemlos.
BAKOM zieht Notbremse
Offenbar will das BAKOM dem Mangel an Lokalnachrichten in bestimmten Programmen nicht mehr länger zusehen. Gemäss einem Bericht im Onlinemagazin «Medienwoche» hat das Amt Aufsichtsverfahren gegen zwei Fernseh- sowie zehn Radioveranstalter eröffnet, weil diese «die quantitative Mindestvorgabe im Bereich der lokalen/regionalen Informationen nicht erfüllt haben». Das Amt stützt sich dabei auf Messungen der Medienforschungsfirma Publicom. Unter den Ertappten befinden sich auch das Regional-TV Telebärn und Radio Energy Bern.
Diese Verfehlung ist gerade im Falle Telebärn von einiger Brisanz, denn dieser Veranstalter wird, wie auch die andern Regionalfernsehprogramme, teilweise über die Medienabgabe finanziert, welche jeder Haushalt und die grösseren Unternehmen in der Schweiz zu entrichten haben. Dass auf der einen Seite Geld kassiert, auf der anderen aber die versprochene Leistung nicht erbracht wird, muss stutzig machen. Das BAKOM will verhindern, dass diese Praxis weitergeführt wird. «Ziel ist es, dass die Konzessionsvorgabe künftig erfüllt wird», so eine BAKOM-Sprecherin im genannten Bericht.
Noch sind die Verfahren aber erst angelaufen, und das Ergebnis ist offen. Als nächstes haben die betroffenen Unternehmen Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Bern besonders betroffen
Dass auch bei kommerziellen Radio- und Fernsehveranstaltern die lokale Information immer weiter zurückgedrängt wird, muss gerade auch in Bern Aufsehen erregen. Mit der Zusammenlegung der Lokalredaktionen von «Bund» und «Berner Zeitung» steht der Region eine markante Verschlechterung des lokalen Informationsaustausches bevor. Die Feststellungen des BAKOM deuten darauf hin, dass die kommerziellen Radio- und Fernsehveranstalter diese Entwicklung nicht etwa kompensieren, sondern im Gegenteil ihrerseits die Nachrichtensendungen ausdünnen. Der von libertären Kreisen gerade in neuester Zeit immer wieder hochgelobte Medienmarkt führt eben nicht zu vielfältigen Angeboten, sondern zur Konzentration und damit zu immer dürftigerer Information, vor allem auf der lokalen und der regionalen Ebene.
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Das ab den 1980er-Jahren mit staatlicher Unterstützung aufgebaute Netz von Lokalradios und Regionalfernsehen hatte das erklärte Ziel, die Informationslage ausserhalb der grossen Ballungszentren der Schweiz zu verbessern. Mit dieser Absicht wurden diese lokalen und regionalen Veranstalter auch an den Gebühreneinnahmen beteiligt, welche bis dahin nur der SRG zugute gekommen waren. Allerdings zeigen die vom BAKOM eingeleiteten Aufsichtsverfahren, dass sich dieses Ziel nicht alleine durch Subventionierung erreichen lässt. Es ist vielmehr notwendig, die Zahlungen an die Verpflichtung zu knüpfen, dass konkrete Informationsleistungen auf lokaler und regionaler Ebene erbracht werden. Dass jetzt auch kontrolliert wird, ob diese Auflagen in der Praxis erfüllt werden, erscheint als selbstverständlich.