Die Vorlage sieht neue Vorschriften für die Laubengeschosse in der Unteren Altstadt vor, wie durchsichtige Schaufenster oder publikumsorientierte Nutzungen. Anwaltskanzleien oder Werkstätten ohne Laufkundschaft wären künftig nicht mehr erlaubt.
Die aktuelle Abstimmungsvorlage geht zurück auf eine Motion der Berner Stadträtin Katharina Altas von 2015. Damals forderte die heutige SP-JUSO-Fraktionschefin «Keine weiteren toten Schaufenster in der Berner Altstadt». Grund war die Ansiedlung eines grossen Vermögenszentrums. Inzwischen habe sich die Situation etwas entspannt, so Altas heute, dennoch erachtet sie es als sinnvoll, mit entsprechenden präventiven Regelungen zu verhindern, dass die Untere Altstadt längerfristig zu einer leblosen Tourist*innenkulisse verkommt.
Was die Linksparteien befürworten, findet bei Bürgerlichen und Grünliberalen keinen Anklang. Laut Maurice Lindgren, Co-Fraktionspräsident der Grünliberalen und Jungen Grünliberalen im Stadtrat wird hier ein Problem herbeigeredet, dass gar nicht existiere. Der Fall des Vermögenszentrums sei ein Einzelfall gewesen, weshalb es keine gesetzliche Regelung brauche.
Zudem stören sich die Grünliberalen am ihrer Meinung nach schwammigen Begriff der «publikumsorientierten Nutzung». Maurice Lindgren warnt vor «Jurist*innenfutter», sprich dass aufgrund des unklaren Begriffes mit juristischen Streitfällen zu rechnen sei.
Altas ihrerseits findet es sinnvoll, eben nicht einzelne Betriebe aufzulisten, welche fortan berechtigt wären, sich in der Unteren Altstadt niederzulassen, sondern stattdessen den Begriff «publikumsorientierte Nutzung» festzuschreiben. Er umfasse die wichtigsten Vorgaben, sprich dass man die Betriebe ohne Termin betreten könne und diese nicht nur einem begrenzten Publikum zugänglich seien.