Der Gemeinderat der Stadt Bern, mit der zuständigen Gemeinderätin Franziska Teuscher, beauftragte im März 2016 die Universität Bern zur Ausarbeitung einer Studie, die die Auswirkungen des Cannabiskonsums zu «Genusszwecken» erheben sollte. Grundlage für diesen Auftrag stellt der Artikel 8, Absatz 5 des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) dar. Diese Ausnahmeregelung erlaubt grundsätzlich das Inverkehrbringen von Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken. Das Institut für Sozial- und Präventivmedizin erarbeitete daraufhin ein Studiendesign, dass zuerst durch die kantonale Ethikkommission gutgeheissen, nun aber vom BAG abgelehnt wurde. Die Studie sollte etwa 1000 registrierten KonsumentInnen aus der Stadt Bern erlauben, in Apotheken Cannabis zu beziehen. Begleitend dazu sollte eine internetbasierte präventive Intervention erfolgen. Ziel der Studie war es, verschiedene Parameter wie etwa das Konsumverhalten, Verhaltensänderungen, Notfallkonsultationen oder die Entwicklung der Preise auf dem Schwarzmarkt zu untersuchen.
Kein Jugendschutz und Prävention
Auch die Stadträtin Marieke Kruit unterstützt die Ziele der Studie. Als Psychologin und Psychotherapeutin komme sie oft in Kontakt mit CannabiskonsumentInnen und den entsprechenden Konsequenzen: «Auch vor diesem Hintergrund begrüsse ich eine Regulation des Cannabismarktes sehr. Die aktuelle Situation mit etwa 300‘000 regelmässig Konsumierenden zeigt, dass Repression und Verbote uns nicht weiterbringen. Angezeigt ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis, guter Jugendschutz und Prävention.» Das BAG begrüsste in seiner Erklärung zwar die Intention der Studie, sah in dem entsprechenden Artikel des BetmG jedoch keine ausreichende Voraussetzung zur Zulassung. Auch wenn einer Studie eine Ausnahmebewilligung erteilt würde, müsste sie im Einklang mit den anderen Artikeln des BetmG stehen, dies sei bei der Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken aber nicht der Fall. «Ich habe natürlich gehofft, dass das BAG grünes Licht für diesen Versuch gibt», erklärt Marieke Kruit, «und finde den gefällten Entscheid sehr mutlos.» Sie sei zwar nicht gross überrascht, aber enttäuscht davon.
Politik ist gefordert
Das BAG regte in seiner Antwort die Schaffung eines sogenannten «Experimentierartikels» im Betäubungsmittelgesetz an, der solche Studien in Zukunft zulassen könnte. Um die Erstellung dieses Artikels nicht länger zu blockieren, verzichtet die Universität Bern nun auch darauf, den Entscheid des BAG am Bundesverwaltungsgericht anzufechten. Eine entsprechende Motion zur Schaffung eines «Experimentierartikels» könnte in Kürze im Nationalrat eingereicht werden. «Ich bin froh, dass sich nun auch auf nationaler Ebene eine breite Allianz, nicht nur von links-grüner Seite, für dieses Anliegen einsetzt», sagt Kruit. Schneller als der parlamentarische Weg ist es allerdings, wenn der Bundesrat von sich aus aktiv wird und eine Gesetzesänderung in die Wege leitet. Es bleibt also zu hoffen, dass Bundesrat Berset eine klare Haltung in dieser Frage einnimmt und mithilft, die repressive Cannabispolitik der Schweiz endlich zu reformieren.