Die Vierte Gewalt

von Guy Krneta 2. Juni 2016

«Wenn ihr nicht zufrieden seid mit den Medien, müsst ihr aufhören, Inserate zu schalten», hatte Markus Somm Mitte April in einem Radiogespräch mit Roger Schawinski den Anzeigekunden von Zeitungen geraten.

Die Aussage aus dem Mund eines von Christoph Blocher eingesetzten Chefredaktors in Basel überrascht nicht. Und sie war auch zeitlich kein Zufall. Blocher hatte kurz davor den Medien einen temporären SVP-Inserateboykott angekündigt als Strafe für die verlorene Abstimmung bei der Durchsetzungsinitiative.

Nun ist Somm nicht nur ein von einem politischen Financier abhängiger Chefredaktor und angeblicher Zeitungsmitbesitzer, sondern gleichzeitig Vorstandsmitglied des Verbands «Schweizer Medien». So wurde auch dessen Präsident Hanspeter Lebrument, Verleger der «Südostschweiz» und Somedia AG, mit Somms Aussage konfrontiert. Und siehe – er gab ihm Recht: «Als Verleger kann ich nicht den Helden spielen und dabei einen Grosskunden verärgern», sagte Lebrument: «Eine saubere Trennung zwischen dem Werbemarkt und dem redaktionellen Teil einer Zeitung ist viel schwieriger geworden.»

Interessant ist, dass sich kommerzielle Gross-Inserenten von Migros über Coop bis Denner auf Nachfrage hin von derartigen Einflussnahmeversuchen distanzierten und die redaktionelle Unabhängigkeit von Zeitungen betonten.

Und während Medienschaffende Lebrument attestierten, er spreche nur etwas aus, was sowieso gängige Praxis sei, rechtfertigte sich dieser für seine Aussagen in weiteren und immer entlarvenderen Beiträgen. So schrieb er in der «SonntagsZeitung», er und Somm seien «Unternehmer». Und Unternehmen hätten «keine gesellschaftliche Verpflichtung, journalistische Arbeit zu finanzieren».

Ein Medienunternehmen hat keine Verpflichtung journalistische Arbeit zu finanzieren?

Während unsere demokratische Öffentlichkeit freie Medien für konstituierend hält und ihnen gar den Status der «Vierten Gewalt» zuschreibt (neben Legislative, Exekutive und Judikative), erklärt sich der Verlegerverbandspräsident zum Unternehmer ohne gesellschaftliche Verpflichtung. Und feuert am Schluss seines Beitrags eine Salve ab gegen die öffentlich-rechtlichen Medien der SRG, welche ihm das Leben schwer machten – notabene mit einer im Leistungsauftrag festgeschriebenen gesellschaftlichen Verpflichtung.

Nun hat sich der Presserat, ein von etlichen Organisationen, zu denen auch der Verlegerverband gehört, getragenes Gremium, zur Sache geäussert: «An seiner Plenarsitzung vom 24. Mai 2016 hat der Schweizer Presserat bekräftigt, dass die Unabhängigkeit der Redaktion und die klare Trennung von Redaktionellem und Werbung heute wie gestern Grundpfeiler der Glaubwürdigkeit der Medien und ihrer Daseinsberechtigung sind. Diese grundlegenden Prinzipien in Frage zu stellen, und sei es aufgrund der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Lage der Presse, wertet er als gefährliche Entgleisung. Der Presserat bringt seine Missbilligung und sein Unverständnis zum Ausdruck, dass sich leitende Persönlichkeiten des Verlegerverbands ‚Schweizer Medien’, welcher immerhin Stiftungsratsmitglied des Presserats ist, zu solchen Infragestellungen hinreissen liessen.»

Die Stellungnahme in ihrer Deutlichkeit ist erfreulich. Und auch, dass sie – entgegen dem Trend, Entscheide des nicht sanktionsberechtigten Presserats vermehrt tot zu schweigen – von etlichen Medien aufgegriffen und verbreitet wurde.

«Ich werde immer eine Zeitung machen, notfalls für mich alleine!» Christoph Blocher in der Sendung «BILANZ Standpunkte» vom 21.9.2013.